Afghanen-Drogenboss (18) darf bleiben: Ampel-Deutschland weiter abschiebefaul
Der junge, afghanische Faeser-Gast Amir N. ist mit seinen 18 Jahren bereits Intensivtäter und sitzt auf Steuerzahlerkosten im Knast. Zudem ist er Boss einer berüchtigten Hamburger Drogenbande. Abgeschoben wird das "Goldstück" jedoch nicht – stattdessen wurde immer wieder seine Aufenthaltserlaubnis verlängert.
Ein Gastartikel aus unserer Kooperation mit JouWatch
Zum Intensivtäter "integriert" - Bleiberecht aufrecht
Der Fraktionschef der Hamburger CDU, Dennis Thering, wollte vom Hamburger Senat mehr wissen über die Drogenbande und den Haupttäter, der 18-jährige Faeser-Gast aus Afghanistan, Amir N.. Die Antworten, die der Politiker, dessen Partei für das unglaubliche Migrationsdilemma maßgeblich verantwortlich ist, bekommen hat, zeigen, in was für ein Irrenhaus sich Deutschland ob einer kranken Migrationspolitik inzwischen verwandelt hat.
Die B.Z. listet die Verhöhnung, die der 18-jährige Afghanen gegenüber diesem Land und seinen Bürgern an den Tag legt, auf:
► Am 22. September 2015 kam der damals zehnjährige Amir mit Eltern und drei Geschwistern aus Afghanistan – über Tausende von Kilometern und über x sichere Länder hinweg auf Einladung von Angela Merkel nach Deutschland hereingeflüchtet
► Am 13. Oktober 2016 entschied das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BamF): Der kleine Amir wird als Flüchtling anerkannt.
► Am 15. Oktober 2019 erfolgte die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
► Am 14. Oktober 2022, am 4. August 2023 und am 5. Februar 2024 wurde die Aufenthaltserlaubnis per sogenannter Fiktionsbescheinigung verlängert.
Und das, obwohl längst bekannt war, dass Amir N. sich mittlerweile zu einem kriminell Intensivtäter “gemausert” hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Amir N. wegen schwerem Raub, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Drogenhandel.
Der rot-grüne Senat räumt hierzu ein: „Er ist seit dem 17. Mai 2022 als Intensivtäter polizeilich ausgeschrieben. Der Beschuldigte wird zudem seit dem 31. Mai 2022 im Obachtverfahren geführt.“ „Obachtverfahren“ bedeutet: Die Hamburger Behörden sind dazu verpflichtet, „die strafrechtlich auffälligsten Gewalttäter unter 21 Jahren in den Fokus der behördlichen Institutionen zu nehmen und unter eine kontinuierliche Beobachtung zu stellen.“
Ampel redet von Abschiebung - und liefert nicht
Dass sich dieses afghanische "Goldstück" nach wie vor in Deutschland aufhalten kann, dass er dieses Land und seine Bürger zu seiner privaten Räuberhöhle erklärt hat, kann keinem geistig funktionierenden Menschen erklärt werden und zeigt, dass auf das gemeingefährliche Geschwätz der linksradikalen Innenministerin Faeser nichts gegeben werden kann. Die SPD-Funktionärin trällerte kürzlich über ihre Staatsmedien: „Wer sich nicht an die Regeln hält, muss gehen.“
Ihr grüner Genosse Cem Özdemir, eigentlich auf dem Posten des Bundeslandwirtschaftsministers damit beschäftigt, die deutschen Bauern zu ruinieren und den Bundesbürgern vorzuschreiben, was und wie sie sich zu ernähren haben, meint hier – mutmaßlich ob seines türkischen Migrationshintergrundes, auch seinen Senf dazugeben zu müssen: „Wer nach Deutschland kommt, um Schutz zu suchen und hier straffällig wird, kann keine Nachsicht erwarten. Der muss unser Land wieder verlassen.“
(SB)
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