Gericht adelt Globalisten-Agenda

Irres EGMR-Urteil: 'Great Reset'-Klimazwänge sind Menschenrecht

Great Reset
Schweiz: Freepik; EGMR: Adrian Grycuk, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 PL; Komposition: Der Status.

Wer sich auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als mögliches Korrektiv für den globalistischen Irrsinn verlässt, ist verlassen. In einem weiteren (w)irren Urteil entschieden die Straßburger Richter nun, dass es ein "Menschenrecht auf Klimaschutz-Maßnahmen" gebe. Heißt konkret: Staaten müssen sich dem willkürlichen 2-Grad-Ziel unterordnen und alles dafür tun, dass dieses umgesetzt wird. Verantwortlich für die Klage sind einschlägige Akteure aus dem Dunstkreis der Verfechter der Welt-Umbau-Agenda...

Absurd: "Klimaschutz" ist neuerdings Menschenrecht...

Seit Jahren ist "Climate Litigation" bereits ein Thema bei Globalisten-Treffen wie dem jährlichen WEF-Gipfel in Davos. Und seit Jahren versuchten findige Anwälte - mal mit Kindern, mal mit Senioren, mal mit Kranken oder Behinderten als Klienten - den Total-Umbau der Eliten gerichtsfest zu machen. Denn die Ausrichtung der nationalen Politik an die Zwänge und Verbote etwa des EU-"Green Deals" oder die Koppelung von Aufbau- und Entwicklungsgelder an die Erfüllung der UN-"Agenda 2030" reichen den Ideologen nicht mehr aus, sie wollen auf Nummer sicher gehen. Nun hatte eine solche Klage erstmals Erfolg - und die Folgen könnten drastisch sein.

Der mediale Mainstream jubiliert über das EGMR-Erkenntnis. Die Luxemburger Richter befanden: Aufgrund von Art. 8 der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK), der den Schutz des Privat- und Familienlebens absichert, besäßen Bürger auch ein Recht auf Schutz "vor den schwerwiegenden negativen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität". Weil steigende Temperaturen für ältere Menschen gefährlich seien, so das Argument, seien Staaten dazu verpflichtet, entsprechende Zwangsmaßnahmen unter dem Klima-Deckmantel einzuführen, wobei die Regierungen deren konkrete Ausgestaltung selbst festlegen sollen.

US-NGO Greenpeace hinter "KlimaSeniorinnen"

Geklagt hatten die sogenannten "KlimaSeniorinnen". Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen harmlosen Verein besorgter Bürgerinnen, sondern einer Initiative aus dem Kreis der "üblichen Verdächtigen". So wurde die Gründung vom Schweizer Ableger der US-NGO "Greenpeace" initiiert, die sich - wie Der Status aufdeckte - weit jenseits des Kampfes um vermeintlichen Umweltschutz auch für die Beeinflussung der Demokratie in aller Welt bis zu "Farbrevolutionen" und anderen Umstürzen stark macht. Auch eine Involvierung der US-Kongressstiftung "National Endowment for Democracy" (NED) in die Tätigkeiten einiger Greenpeace-Akteure ist längst ruchbar. 

Im Vorstand der "KlimaSeniorinnen" befinden sich mehrere ehemalige grüne Ex-Politikerinnen, darunter eine Nationalrätin, und andere Personen aus dem engeren Dunstkreis der  Grünen. Weitere bekannte Mitglieder sind eine sozialdemokratische Ex-Spitzenpolitikerin sowie zwei "rote" Historikerinnen. Der Verein wurde bereits mit dem Ziel gegründet, eine Klima-Klage zu orchestrieren. In der Schweiz scheiterten sie mit ihrem Begehr, vor dem EGMR hatten sie damit nun gerichtlichen Erfolg. In den vergangenen sieben Jahren tanzten die "KlimaSeniorinnen" dabei überall auf, wo sich auch mächtige Eliten zum Thema der globalistischen Klima-Agenda zur Mauschelei trafen.

Von heutiger Baerbock-Staatssekretärin begleitet

Offenbar wusste man, wo man für die Anliegen werben muss: Nur wenige Monate nach der Gründung reisten sie im Jänner 2017 anlässlich des WEF-Treffens nach Davos und versuchten, sich dort für ihr Anliegen Gehör zu verschaffen. Begleitet wurden sie dabei von der damaligen internationalen Greenpeace-Chefin Jennifer Morgan, die bekanntlich mittlerweile als Staatssekretärin und "Sonderbeauftragte für internationale Klimapolitik" im deutschen Außenministerium von Annalena Baerbock (Grüne) dient. Drei Jahre später wiederholten sie den Besuch mit einer "Klimawanderung", um das Narrativ zu verbreiten, dass die Eliten würde die Agenda nicht scharf genug forcieren.

Bedenkt man, mit welchem Millionen-Aufwand das WEF-Treffen sonst militärisch und polizeilich geschützt wird und dass sogar kritische Journalisten ungern gesehen sind, gewinnt man den Eindruck "konformistischer Rebellion" mit hohem Inszenierungsgrad. Ausgerechnet in jenem Jahr war dieselbe Jennifer Morgan eine der Teilnehmerinnen bei Diskussionspanels zu "Klimagerechtigkeit" am WEF-Gipfel. Kurz darauf verfocht sie in einem Podcast für den WEF-Blog die Ansicht, dass man die Corona-Krise als Hebel für die "grüne Transformation" nutzen soll. Sie griff damit bereits Dinge vor, die auch Klaus Schwab drei Monate später in seinem "Great Reset"-Manifest ähnlich niederschrieb.

Stärkere Klima-Zwänge künftig einklagbar

Offiziell bindet das Urteil nur die Schweiz und nicht alle 46 Länder des Europarats - doch die Systempresse erhofft sich eine Signalwirkung auch für andere Länder, in vorauseilendem Gehorsam nachzuziehen. Eine portugiesische und eine französische Klimaklage scheiterten wegen Nichtzuständigkeit, eine österreichische ist noch anhängig. Aber wie der Bilderberger-"Standard" geradezu mit leuchtenden Augen berichtet: "Die Klimaklagen vor dem EGMR eint ihr Ziel: Sie sollen Europas Staaten zu stärkeren Maßnahmen gegen die Klimakrise zwingen." Detail am Rande: Wie der TKP-Blog hinweist, wurden die Einzelklagen abgewiesen, jene der NGO aber zugelassen. 

Der im ORF dazu befragte Experte - der übrigens bei der Corona-Impfpflicht ein eigentümliches "Jein" formulierte, das sowohl den staatlichen Zwang als auch den Protest dagegen legitimierte - ordnete ein: Staaten seien nun klagbar, wenn sie keinen Pfad in Richtung "Klimaneutralität" vorgeben. Auch in Österreich würde ein "Klimaschutzgesetz" mit Emissionsreduktions-Zwängen "kommen müssen", hierzulande seien Maßnahmen nämlich "nicht ausreichend", das Urteil sei ein "wichtiger Meilenstein". Eine Klagenflut hält er für denkbar. Gerade Länder wie Österreich, wo die Verfassungsgericht das Parlament nur beschränkt zu Gesetzen zwingen kann, stünden diese ins Haus.

Urteil als Angriff auf Schweizer Demokratie?

In sozialen Medien herrscht indes großes Unverständnis über das Urteil. Neben dem geringen Anteil der Schweiz am internationalen CO2-Ausstoß wird dabei auch damit argumentiert, dass die Demokratie - zumal die direkte Demokratie - in der Schweiz durch das EGMR-Urteil ausgehebelt wird. Manch Kommentator empfiehlt den Eidgenossen daher, mittels Volksentscheid aus dem Europarat auszutreten, um zu verhindern, dass Straßburger Richter am Volkswillen vorbei in das Leben der Schweizer Bürger hineinregieren können. 

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