Opfer beantragte 2021 'Befangenheit'

Teichtmeister-Gutachter: 'Kinder können mit pädophilen Übergriffen gut umgehen'

Politik
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Das Teichtmeister-Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für Pädophilie-Opfer. Dass er das Gericht als freier Mann (auf Bewährung) verlassen durfte, ist auch eine Folge der Einschätzung des Gerichtspsychiaters. Jetzt zeigt sich: Teichtmeisters Gerichtspsychiater Peter Hofmann stand bereits 2021 in der Kritik. Ein Missbrauchsopfer kirchlicher Gewalt stellte damals einen Antrag auf Befangenheit. Denn Hofmann stehe der Kirche und Opus Dei nahe und verharmlose Pädophilie auf Veranstaltungen, so der Vorwurf.

Sein Gutachten war für Teichtmeister-Urteil entscheidend

Der Gerichtsgutachter Peter Hofmann attestierte Promi-Pädo Teichtmeister eine „geistige und seelische Abartigkeit“. Überdies gehe laut ihm auch eine besondere Gefährlichkeit von Teichtmesiter aus, erneut Kinderpornos zu besitzen oder herzustellen. Dennoch hielt der Psychiater fest, dass eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum "beding" ausgesprochen könne und der Promi-Pädo auch außerhalb eines Gefängnisses seiner Therapie nachkommen könne. Entsprechend des Verfahrensausgangs dürfte das Gutachten Hofmanns also entscheidend gewesen sein. Denn genau das ist das Ergebnis des Teichtmeister-Urteils. Er verließ das Gericht als freier Mann unter Auflagen wie einer Therapie. 

Wer die Empfehlung des Gutachters, Teichmeister außerhalb des Gefängnisses zu therapieren in Kombination mit der Einschätzung der "besonderen Gefährlichkeit" verstörend findet, dem wird bei den Vorwürfen eines Pädophilen-Opfers gegenüber dem Gutachter aus dem Jahr 2021 wahrscheinlich erst recht übel. Eine Presseaussendung der "Plattform betroffener kirchlicher Gewalt" dokumentiert die Diskussion um den Gutachter.

Der Gutachter dem die Kirche vertraut: "Kinder können mit pädophilen Übergriffen gut umgehen"

Ein Opfer, fühlte sich von Hofmann besonders ungerecht behandelt. Der Psychiater habe ihm - entgegen einer Vielzahl gegenlautender Gutachten - attestiert, dass keine ausreichende Einschränkung gegeben sei, um die Verjährungsfrist auszusetzen. Aus Sicht der Betroffenen eine Schweinerei. Denn Hofmann sei befangen. Sie unterstellten ihm, er sei Opus Dei nahe, was dieser jedoch bestreite. Und er habe auf kirchennahen Veranstaltungen die Folgen von pädophilem Missbrauch öffentlich relativiert. So habe er bei einer Veranstaltung mit dem ehemaligen Salzburger Weihbischof Andreas Laun über "Kirche und Pädophilie" erklärt: 

"Die Hälfte der betroffenen Kinder kann mit pädophilen Übergriffen gut umgehen. Sie ordnen sie in ihre Biographie ein und bekommen keine posttraumatische Belastungsstörung."

Obmann von Opfer-Plattform: "Skandalöse Verfilzung"

Der Befangenheitsantrag des Opfers wurde abgelehnt. In Folge Hofmann Gutachtens im Prozess rund um den Stift Admont sollten die bereits geständigen, pädophilen Kirchenleute ihrer Strafe entgehen. In der Aussendung heißt es: "Wenig überraschend kam Hofmann nun in seinem Gutachten zum Schluss, dass das Opfer nicht so eingeschränkt gewesen wäre, dass eine Verjährungshemmung dadurch eingetreten wäre - entgegen der Ergebnisse mehrerer Privatgutachten. Dadurch wäre die Forderungen verjährt, dies obwohl die Täter schon geständig waren."

Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt erklärte hierzu: “Es ist skandalös, dass ein Gutachter, der gerne bei kirchlichen Veranstaltungen auftritt und Pädophilie derart verharmlost, nicht abberufen wird. Die offenbare Verfilzung von Gutachter, Justiz und Kirche ist erschreckend."


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