Noch schnell vor der Immunität...

Justizskandal in Würzburg: Absurder Haftbefehl gegen AfD-Abgeordneten

Politik
Symbolbilder (2): Freepik; Halemba: © AfD; Komposition: Der Status.

Offenbar versucht die Justiz in Würzburg mit allen Mitteln, einen gewählten Abgeordneten zum bayrischen Landtag an der Ausübung seines Mandats zu hindern. Betroffen von der irrsinnigen Maßnahme ist Daniel Halemba, der erst vor wenigen Wochen für die AfD in den Landtag gewählt wurde. Besieht man die Details, gewinnt man den Eindruck eines politisch motivierten Vorgehens. Der Fall könnte sich noch zu einem handfesten Justizskandal auswachsen.

Ein Gastbeitrag von Stephanus Flavius

Polizei wollte Jungpolitiker festnehmen

Am gestrigen Freitagmorgen gegen 9 Uhr brach die Polizei die Garten- und die Eingangstüre des Hauses einer Burschenschaft in Würzburg auf. Sie war auf der Suche nach einem Mitglied, dem 22-jährigen Jusstudenten Daniel Halemba. Brisantes Detail: Derselbe Daniel Halemba wurde am vergangenen 8. Oktober in den bayrischen Landtag gewählt und ist somit der jüngste Abgeordnete dort.

Am kommenden Montag findet die konstituierende Sitzung des neu gewählten Landtages statt. Wollte ihn vielleicht jemand an der Teilnahme an dieser Sitzung hindern, um öffentliches Aufsehen zu erregen? Immerhin sitzt bei der ersten Sitzung der der jüngste Abgeordnete traditionell neben dem Vorsitzenden und führt das Protokoll. Auf den ersten Blick ein abwegiger Gedanke, aber eben nur auf den ersten Blick: Besieht man sich das Verhalten der Würzburger Staatsanwaltschaft während des Wahlkampfes, scheint dieser Gedanke alles andere als abwegig zu sein.

Hausdurchsuchung im Wahlkampf

Am 14. September – also mitten im Wahlkampf – fand auf dem Haus der besagten Burschenschaft eine Hausdurchsuchung statt. Warum jetzt, über 6 Wochen später, wegen Verdunkelungsgefahr, nach Daniel Halemba gesucht wird, erscheint erstaunlich. Wenn es etwas zu verdunkeln gäbe, hätte er das wohl in den vergangenen 6 Wochen längst getan!

Überhaupt scheint die Würzburger Staatsanwaltschaft viel Zeit zu haben: Als die Hausdurchsuchung am 14. September stattfand, war der Durchsuchungsbeschluss - er liegt der Redaktion vor - schon über 14 Tage alt. Wie dringend kann der Tatverdacht da schon gewesen sein?

Unwillkürlich kommt der Verdacht auf, der Zeitpunkt der Durchsuchung wurde nicht nach kriminologischen Gesichtspunkten, sondern mit Blick auf den Wahlkalender gewählt  – drei Wochen später fand die Landtagswahl in Bayern statt. Dafür spricht auch, dass – vermutlich nicht ganz zufällig – ein Team des Bayrischen Rundfunks (BR) anwesend war.

Fadenscheinige Begründung

Und tatsächlich kommt man aus dem Staunen nicht mehr heraus, wenn man sich den Durchsuchungsbeschluss zu Gemüte führt: Vom "Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen" ist da die Rede und von "Volksverhetzung" – sogar in zwei Fällen. Klingt schlimm. Liest man aber, wie diese Tatbestände verwirklicht worden sein sollen, hat man durchaus Fragen:

Das Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation soll sich auf dem Etikett einer Weinflasche befinden, oder genauer gesagt, auf der Uniform eines Teilnehmers am Zweiten Weltkrieg, der dort abgebildet sein soll. Die Volksverhetzung in zwei Fällen schließlich soll durch zwei Aufkleber verwirklicht worden sein, die sich kritisch mit Migration und Gewalt auseinandersetzen.

Der eine zeigt – lt. Staatsanwaltschaft – einen Dschihad-Kämpfer mit der Aufschrift „Islam ist Frieden!“ Der zweite zwei Strichmännchen auf einem Bahnsteig, wobei eines das andere mit einem Tritt auf die Gleise schubst. Dazu der Text: „Vorsicht, schubsende Migranten!“

Muss man an dieser Stelle noch eigens erwähnen, dass keiner der besagten Gegenstände auf dem Haus der Burschenschaft vorgefunden wurde? Die diversen Staatanwälte aller Geschlechter hätten sich doch denken können, dass eine Weinflasche auf einem burschenschaftlichen Haus nicht alt wird. Burschenschafter haben diesbezüglich einen gewissen Ruf.

Völlig unklare Beweislage

Im übrigen hat die Staatsanwaltschaft keine Ahnung wo genau, wann oder wie lange sich die Weinflasche und die zwei Aufkleber auf dem Haus der Burschenschaft befanden. Von den Aufklebern heißt es kryptisch, sie befänden sich auf einer Schrankwand oder Vertäfelung.

Zur Weinflasche gibt es immerhin ein Datum, an dem sie anwesend gewesen sein soll: den 22. Juli diesen Jahres. Womit aber immer noch nicht belegt ist, dass diese – oder die Aufkleber – für einen nicht zu kontrollierenden oder eingrenzbaren Personenkreis frei einzusehen waren, wie es zur Erfüllung des Tatbestandes erforderlich ist. Dieses burschenschaftliche Haus ist – wie die meisten anderen – nie öffentlich zugänglich.

Es stellt sich die ernsthafte Frage, wie man zu so schwerwiegenden Maßnahmen schreiten kann, wenn über Tatort und -zeit, sowie über die Umstände so wenig bekannt ist? Natürlich wurden von allen Hausbewohnern sämtliche elektronische Geräte beschlagnahmt. Was dies bei laufendem Wahlkampf bedeutet, kann sich der geneigte Leser vermutlich gut vorstellen.

Demokratie in Gefahr?

Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayrischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, spricht in diesem Zusammenhang von „staatlicher Repression gegen die Demokratische Opposition.“ Und vermutlich hat sie recht, wenn sie es skandalös findet, dass drei Tage vor der konstituierenden Sitzung des Bayrischen Landtages ein Abgeordneter aus fadenscheinigen Gründen verhaftet werden soll: „Dergleichen kennt man sonst nur von totalitären Diktaturen.“

Justiz erlaubt sich einen Treppenwitz

Im Durchsuchungsbeschluss beschwert sich die Würzburger Staatsanwaltschaft darüber, dass die besagte Burschenschaft sogenannte Pro-Patria-Suiten befürworte. Von einer Pro-Patria-Suite spricht man, wenn zwei schlagende Verbindungen vereinbaren, gleich mehrere Mensuren miteinander auszutragen. Die Staatsanwaltschaft unterstellt dabei, die Mensuren, die im Rahmen solcher Veranstaltungen ausgetragen würden, seien illegal. In Wahrheit sind diese, wie alle Mensuren, vom sogenannten Göttinger Mensururteil aus dem Jahre 1951 gedeckt.

Nun hat die belangte Burschenschaft ihre letzte Pro-Patria-Suite mit der Würzburger Burschenschaft Adelphia in Frühsommer diesen Jahres ausgetragen. Mitglied der Würzburger Burschenschaft Adelphia ist unter anderen ein gewisser Steffen Vogel. Dieser kandidierte übrigens auch bei der Landtagswahl in Bayern. Und zwar für die CSU im Stimmkreis 604 (Haßberge, Röhn-Grabfeld) – exakt dem Stimmkreis, in dem Daniel Halemba für die AfD antrat. Von einer Hausdurchsuchung bei Adelphia Würzburg ist allerdings nichts bekannt.

Anwalt kündigt Rechtsschritte an

Mittlerweile veröffentlichte Halembas Anwalt Dubravko Mandic eine Aussendung, wonach "an sämtlichen Vorwürfen gegen die Mitglieder der Prager Teutonia nichts dran" sei. Insbesondere bestehe gegen den gewählten Abgeordneten Halemba "keinerlei dringender Tatverdacht". Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft konstruiere diesen lediglich aus einem zu unbekanntem Zeitpunkt aus einem Bild herbei. Die Annahme, dass sein Mandant in seiner Identität als Bewohner des Hauses eine Verantwortlichkeit zum Entsorgen der Weinflasche treffe, stelle eine "für Juristen absurde Konstruktion einer Rechtspflicht zum Handeln" dar.

Er selbst habe noch am Freitagabend eine Haftbeschwerde beim Amtsgericht Würzburg eingelegt. Weder bestehe dringender Tatverdacht, noch die notwendige Öffentlichkeit für die betreffenden Taten. Bei der Hausdurchsuchung gefundene andere Gegenstände, mit welcher man den Haftbefehl anreicherte, seien mit seinem Mandanten auch nicht nur irgendwie in Verbindung zu bringen. In letzter Konsequenz erwägt Mandic auch den Gang zur Verfassungsgerichtsbarkeit: "Sämtliche Rechtsmittel werden ausgeschöpft werden!" 

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