Deutscher Pass zu Schleuderpreis

Handschlag für Frauen? Egal! - Ampel will auch Integrationsverweiger einbürgern

Politik
Hintergrund: C.Stadler/Bwag, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0; Reisepass: Public Domain

Bei der Reform des Staatsbürgergesetzes macht die Ampel Nägel mit Köpfen. So soll nicht nur die Zeit bis zu einer möglichen Einbürgerung verkürzt werden, auch andere mögliche Hemmschwellen werden aus dem Weg geräumt, um möglichst viele Pässe an Migranten verteilen zu können. Zukünftig soll auch etwa ein verweigerter Handschlag gegenüber Frauen kein Hinderungsgrund mehr sein.

Für Scholz gehört alle Welt zu Deutschland

Derzeit wird das Thema Remigration - also die Rückwanderung integrationsunwilliger Migranten, auch mittels Anreizen - durch die Medien getrieben und muss als Popanz einer vermeintlichen rechten Gefahr für das Zusammenleben in Deutschland herhalten. Praktischerweise lenkt die Aufregung auch vom Versagen der Regierung und den aktuellen Mittelstandsprotesten ab.

Auch zum Unwort des Jahres 2023 wurde es gleich pflichtschuldigst gewählt, obwohl es im vergangenen Jahr in Deutschland kaum eine Rolle spielte. Sogar Bundeskanzler Olaf Scholz sah sich geneigt, zu dem Thema das Wort zu ergreifen. Auch digital. So schrieb er auf X: "Wer hier lebt, hier arbeitet und sich zu den Grundwerten unserer Demokratie bekennt, gehört zu uns. Unabhängig von Herkunft oder Hautfarbe. Punkt."

Bekenntnis zu Grundwerten

Dürfte es schon mit dem Arbeiten ein häufigeres Problem geben - nicht alle ins Land strömenden "Fachkräfte" finden Lohn und Brot außerhalb staatlich finanzierter Grundeinkommen - ist es mit den Grundwerten noch eine ganz andere Sache.

Und weil es auch mit der vom Kanzler höchstselbst geforderten Abschiebeoffensive nicht so recht klappt, soll die Zahl der Migranten halt auf anderem Wege sinken, nämlich durch Dezimierung der "Passausländer". Neben verkürzten Zeiten bis zur Einbürgerung will die Ampel nun auch noch an anderen Schrauben drehen.

So sollen Migranten, die etwa Frauen den Handschlag verweigern trotzdem eingebürgert werden. Von einem Bekenntnis zu Grundwerten oder der sonst wie eine Monstranz vor sich hergetragenen "Gleichbehandlung von Mann und Frau" verabschiedet man sich offenbar. Denn das Volk hat offenbar das Vertrauen der Regierung verscherzt, und so wählt sie sich neue Volksbestandteile, die sie dankbar im Amt halten sollen. 

Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse

Dies geht aus einer Protokollerklärung hervor, die dem Innenausschuss des Bundestages vorgetragen werden soll. Darin heißt es, dass sich Migranten zukünftig nicht mehr in die "deutschen Lebensverhältnisse einordnen" müssen und nicht - wie abseits der Corona-Psychose üblich - unter umständen jedermann die Hand reichen müssen. 

Im Protokoll heißt es wörtlich: "Macht der Einbürgerungsbewerber glaubhaft, dass es ihm aufgrund zwingender Vorschriften seiner Religionsgemeinschaft nicht möglich sei, einer Person anderen Geschlechts zur Begrüßung und/oder zum Abschied die Hand zu geben, kann ihm dies nicht im Sinne des Paragraf 11 Satz 1 Nummer 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes entgegengehalten werden."

Weiter heißt es allerdings einschränkend, dass dies nur gelte, "wenn nach der Überzeugung der Staatsangehörigkeitsbehörde im Übrigen keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet".

Libanesischer Anlassfall

Wie diese Einschränkung in der Praxis funktionieren soll, darüber kann man nur spekulieren, aber vermutlich wird sie keine Rolle spielen. Anlassfall für die weitere Aufweichung der Vorschriften dürfte wohl der Vorfall um einen Libanesen aus dem Jahr 2015 sein. Dieser hatte sich damals bei der Einbürgerungszeremonie geweigert, der zuständigen Sachbearbeiterin die Hand zu geben und musste ohne deutsche Staatsbürgerschaftsurkunde abziehen.

Der seit 2002 in Deutschland lebende Mann hatte sich danach an die Gerichte gewandt, war jedoch abgeblitzt. 2020 urteilte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, dass er nicht eingebürgert werden darf. Denn wer es "wegen einer fundamentalistischen Wertvorstellung ablehnt, Frauen die Hand zu schütteln", darf nicht eingebürgert werden, so die Entscheidung, da die Einstellung des Mannes es nicht gewährleiste, dass er sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordne.

Religionsfreiheit als Feigenblatt

Was auch in anderen Ländern, wie Dänemark, Frankreich oder der Schweiz bisher üblich war, ist in Deutschland nach Ansicht der Ampel nun ein Mangel an Religionsfreiheit. So erklärte der Vizefraktionsvorsitzende der SPD Dirk Wiese: "Es gibt Religionen, bei denen eine Vermeidung von Berührungen in der orthodoxen Praxis eine Rolle spielt." 

Und der stellvertretende Fraktionsvorsitzender der Grünen Konstantin von Notz stellte fest: "Grundsätzlich können bestimmte Verhaltensweisen einen Widerspruch zu Grundwerten unserer Verfassung wie zum Beispiel der Gleichberechtigung von Mann und Frau indizieren", aber dies dürfe "nicht zu einer verfassungswidrigen Diskriminierung von Menschen führen, die nach religiösen Überzeugungen handeln".

Polygamie bleibt (vorerst) verboten

Der Konstanzer Universitätsprofessor Daniel Thym kritisiert in der "Welt" den Vorstoß der Ampel scharf. Dieser könne ihn juristisch "überhaupt nicht" überzeugen. Zudem steht für ihn alles andere als fest, dass die Religionsfreiheit juristisch auch beinhaltt, "dass man den Handschlag verweigern darf". Aber ein paar kleine Einschränkungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft gibt es auch trotz Ampel noch.

So die bereits oben erwähnten möglichen Anhaltspunkte, dass Staatsbürgerschaftswerber die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachten. Und auch Vielweiberei bleibt ein Ausschlussgrund. Wer offiziell mit mehren Ehepartnern verheiratet ist, darf auch nicht Staatsbürger werden - obwohl dies bisher zumindest beim Familiennachzug schon kein Hindernis war und auch nicht, was staatliche Geldleistungen betrifft.

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