Mal keine Bewährungsstrafe...

Geht also doch: Bayerischer Richter greift bei Migrant durch & verhängt Haftstrafe

Politik
Bild: Freepik

Mittlerweile haben viele Bürger das Gefühl, dass das Rechtssystem nicht mehr so recht funktioniert. Das Gegenteil zeigte nun ein Richter im bayerischen Regensburg. Einen Asylwerber, der innerhalb weniger Monate mehrfach straffällig geworden wurde, schickte der Richter ohne Bewährung hinter Gitter. Ob das Beispiel Schule macht, bleibt fraglich.

Oft Bewährung nach Migranten-Gewalt

Es gibt immer mehr Urteile, die den normalen Bürger nur fragend zurücklassen. So etwa im März vergangenen Jahres der Fall, als ein 30-jähriger Syrer eine 15-Jährige vergewaltigt hatte und danach mit einer Bewährungsstrafe davonkam. Die Intensität der Vergewaltigung sei "am unteren Rand" gewesen, der Täter nicht nennenswert vorbestraft - was ist eigentlich unnennenswert vorbestraft? - und er sei auch  "vollumfänglich geständig".

"Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden", betonte der Richter. Damit honorierte er, dass der Asylwerber ja eine Wohnung und bald einen Job habe und ließ ihn auf Bewährung laufen. Oder auch der Fall eines 23-jährigen Afghanen, der nach der Vergewaltigung einer 16-Jährigen freikam. Er sei gut integriert, so seine Verteidiger - und das Jugendschöffengericht ließ Milde walten. Beispiele in ähnlicher Kategorie ließen sich wohl noch zuhauf finden.

Es geht anders, wenn man nur will

Doch es geht auch anders. Dies zeigte nun der Regensburger Richter Zois Charitopoulos, wie die Bild berichtet. Und zwar im Falle eines 25-jährigen Asylmigranten aus Tunesien, den er wegen mehrfachen Diebstahls und sexueller Belästigung zu 18 Monaten Haft verurteilte. "Wenn ich Sie rauslasse, ist es wahrscheinlich, dass Sie untertauchen und weitere Straftaten begehen. Es ist für einen normalen Bürger nicht erklärbar, wenn ich Sie heute aus der Haft entlasse", sprach der Richter wohl vielen Normalbürgern aus der Seele, als er das Urteil verhängte.

8 Strafen in 4 Monaten

In dem Fall zeigt sich auch wieder das Versagen des europäischen Asylsystems und der EU, welches zu Asyltourismus geradezu einlädt. Denn eigentlich lebte der Tunesier zunächst in Italien und stellte dort einen Asylantrag. Als dieser jedoch abgelehnt wurde, zog er im Sommer 2023 nach Deutschland weiter um dort sein Glück zu versuchen - auch der tunesische Terror-Täter von Brüssel vom vergangenen Oktober zog jahrelang quer durch Europa und stellte 4 Asylanträge.

In Deutschland angekommen, beging der Tunesier in Regensburg zwischen dem 12. Juli und 23. November acht Straftaten. Darunter Diebstahl und auch Drogendelikte. Am 18. November stahl er in einer Disco einer jungen Frau das Telefon und belästigte sie sexuell. Fünf Tage später wurde er in der Asylunterkunft verhaftet.

Straftaten in hoher Frequenz

Vor Gericht zeigte er sich geständig und hoffte wohl auf die - mittlerweile übliche - erzieherische Ermahnung, um danach wieder auf freien Fuß zu kommen. Doch damit hatte er sich verrechnet. "Wir haben einen Angeklagten, der in Italien nicht Fuß fassen kann. Danach reist er nach Deutschland. Anstatt sich an Strohhalme zu klammern, hier Fuß zu fassen, fängt Herr C. an, in einer hohen Frequenz Straftaten zu begehen. Er wartet nachts vor Discos, um betrunkene Frauen anzutanzen. Mir fehlt jedes Verständnis", so der Staatsanwalt.

Intensivtäter, aber Abschiebung kaum möglich

Und auch der Richter machte gegenüber dem Angeklagten keinen Hehl aus seinen Ansichten: "Sie sind ein Intensivtäter. Sie haben in hoher Frequenz Straftaten begangen, es war ein enger Zeitraum zwischen den Taten. Sie sind nach Deutschland gekommen, haben Gastfreundschaft und Sozialleistungen erhalten – und ausgenutzt. Sie können dann von diesem Gericht keine Milde erwarten."

Auch die Versuche des Verteidigers, der eine der üblichen Bewährungsstrafen forderte, fruchteten nichts. Vermutlich weil in Regensburg ohnehin gerade die Stimmung kippt. Selbst ein Schulleiter warnte zuletzt in einem Brief an die Eltern, dass Mädchen den Schulweg nicht allein antreten und dunkle Gassen vermeiden sollten. 

Wie es mit dem Tunesier nach der Haft weitergeht, bleibt abzuwarten. Eigentlich wäre er ausreisepflichtig, weshalb ihm die Abschiebung drohen würde. Allerdings hat er keine Papiere. Und angesichts der Politik der vergangenen Jahre wird er Deutschland daher wohl bis auf weiteres erhalten bleiben - trotz Kanzler Scholz groß angekündigten Abschiebeoffensive. Aktuell werden mehr als 300.000 ausreisepflichtige, abgelehnte Asylwerber geduldet und vom deutschen Steuerzahler unfreiwillig durchgefüttert.

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