Keine Grenzen für Migration

Fatales EuGH-Urteil: Lampedusa-Migranten dürfen sich frei über Europa verteilen

Politik
Bild: Bild: Óglaigh na hÉireann, CC BY 2.0, Flickr

Wer noch immer glaubt, die EU und ihre Institutionen könnten das Problem der massenhaften illegalen Migration lösen, irrt. Denn gerade die EU und ihre Institutionen und Rechtsvorschriften sind es, die den Mitgliedstaaten den Freiraum zum Handeln nehmen und mit ihrer desaströsen Politik nur für noch mehr Migration sorgen. Dies zeigt nun auch ein EuGH-Urteil, welches die Rückweisung illegaler selbst an EU-Binnengrenzen untersagt.

Und wieder ein Geschenk für NGOs und Schlepper. Europäische Binnenstaaten dürfen fortan Asylwerber an ihren Grenzen nicht mehr zurückweisen. Das heißt, dass Österreich etwa die Illegalen von Lampedusa nicht an dem Grenzübertritt von Italien nach Österreich hindern darf. Dies geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. September 2023 hervor. Mit der Entscheidung unter dem Aktenzeichen C-143/22 hebelt der Gerichtshof weitere Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten einfach aus. 

Kniefall vor Asyl-Lobby

Somit sind die von ÖVP-Bundeskanzler Karl Nehammer am Brenner angekündigten Grenzkontrollen obsolet, außer man will die Polizisten als Einreisetaxi für weiterziehende illegale Migranten einsetzen. Zu der Entscheidung des EuGH kam es, weil  französische Asyl-Lobbyisten, geklagt hatten. Sie wollten sich nicht damit abfinden, dass Frankreich Nicht-EU-Bürger an den Grenzen abweist, wenn sie keine Papiere oder gültige Visa haben, selbst wenn sie aus einem anderen EU-Land einreisen wollen. Denn bereits im August hatte Frankreich seine Grenzen zu Italien geschlossen, da immer mehr Migranten, die über das Mittelmeer kamen in das Land strömten.

Zeit zur Ausreise geben

Von Seiten des EuGH heißt es wörtlich: "Die Richtlinie gilt für jeden Drittstaatsangehörigen, der in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eingereist ist, ohne die Voraussetzungen für die Einreise, den Aufenthalt oder den Aufenthalt zu erfüllen. Nach dieser Richtlinie muss grundsätzlich gegen jeden Drittstaatsangehörigen eine Rückkehrentscheidung ergehen. Für die freiwillige Ausreise muss dem Betroffenen jedoch grundsätzlich eine gewisse Zeit eingeräumt werden. Eine erzwungene Entfernung wird nur als letztes Mittel eingesetzt." Und dies gilt sogar, wenn der illegal Einreisende nicht einmal einen Asylantrag stellt. Mit der Entscheidung haben die EU-Staaten endgültig die Hoheit darüber verloren, wer ins Land kommen darf und wer nicht. Statt einer Migrantenverteilung nach dem umstrittenen EU-Migrationspakt können sich die Illegalen faktisch selbst "verteilen".

Schengen für Alle

"Für Deutschland und alle anderen Mitgliedstaaten bedeutet das, dass direkte Zurückweisungen an der Binnengrenze auch dann illegal sind, wenn die Personen kein Asylgesuch stellen. Die in der öffentlichen Diskussion immer als Haupteffekt von Binnengrenzkontrollen geschilderte Folge der geringeren Anzahl von Einreisen können also mit diesen Kontrollen nicht rechtmäßig erreicht werden", fasst Dr. Constantin Hruschka, Senior Researcher am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München, der sich schwerpunktmäßig mit dem europäischen Asylrecht beschäftigt, gegenüber der Legal Tribune die Entscheidung zusammen. Asyl-Lobby und linke NGOs bezeichnen das Urteil als Sieg, bedeutet es doch noch mehr illegale Migration nach Europa. Welche Konsequenzen die Mitgliedstaaten ziehen, ist offen. Obwohl eine Reform des EU-Rechts dringend nötig scheint, ist wenig zu hören, auch nicht von Kanzler Nehammer.

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