'Koste es, was es wolle...'

Masken-Deals: Milliarden-Forderungen an den Bund, den Schaden hat der Steuerzahler

Corona
Symbolbild: Freepik

Das Gesundheitsministerium kaufte während von ihm mitinitiierten Coronaterrors im großen Stil Schutzmasken ein. Jedoch wurden teilweise bis heute die Rechnungen nicht beglichen. Jetzt drohen der Behörde – sprich dem Steuerzahler – gewaltige Schadensersatzzahlungen in Milliardenhöhe.

Dieser Artikel entstand in Kooperation mit Journalistenwatch.com

Es sollen Dutzende Gerichtsverfahren von Lieferanten anhängig sein, die dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Vertragsbruch vorwerfen und auf Schadenersatz klagen. Wie die Welt berichtet, soll der Bund die Rechnungen der Kläger mit Verweis auf Qualitätsmängel oder die Nichteinhaltung von Fristen nicht beglichen haben. Der Bund könnte vor aussichtsreichen Schadensersatzforderungen stehen, die den Steuerzahler mindestens zwei Milliarden Euro kosten werden.

Spahns ruinöse Masken-Deals

Zu Beginn der zur Pandemie hoch geputschten Viruserkrankung hatte das Bundesgesundheitsministerium unter dem damaligen Bankkaufmann, dem CDU-Politiker Jens Spahn beschlossen, auf Teufel komm raus im Eilverfahren Masken zu beschaffen. Dazu führte der Minister ab Ende März 2020 ein sogenanntes Open-House-Verfahren ein: Allen Händlern, die bis Ende April 2020 mindestens 25.000 Masken liefern konnten, garantierte Spahn ein nur als wahnsinnig zu bezeichnenden Abnahmepreis von 4,50 Euro pro Stück.

535 Firmen erhielten 738 Zuschläge, so die Welt. So entstand ein riesiges Überangebot. Daraufhin trat das BMG reihenweise von Verträgen zurück. Die Folge war eine Prozessflut, deren Folgen sich nun allmählich abzeichnen. Da zum Jahresende Verjährungsfristen greifen, ist von einer weiteren Klagewelle auszugehen.

2 Mrd. Euro Schadensersatz im Raum

Rechtsanwalt Christoph Partsch, der mit seiner Kanzlei ein Klagevolumen von 400 Millionen Euro vertritt, sagte: „Ich schätze, dass der Bund wegen der verfehlten Ausschreibung und der vertragsbrüchigen Vertragsabwicklung circa zwei Milliarden Euro für nicht mehr verkehrsfähige Masken beziehungsweise als Schadenersatz wird zahlen müssen.“ Sein Kollege Rechtsanwalt Moritz Kopp von der Kanzlei Advant Beiten, der die meisten Maskenlieferanten im Streit mit dem Bund vertritt, geht bei seinen Fällen ebenfalls von einem Volumen von zwei Milliarden Euro aus. “Viele seiner Mandanten würden „nie wieder mit der Bundesrepublik Deutschland Verträge abschließen“.

Dass, was jedem Bürger droht, nämlich zur Rechenschaft gezogen zu werden, wenn er Schaden anrichtet, bleibt unseren feisten Politikern erspart. Sie aasen mit dem Geld des Steuerzahlers und müssen für Schäden, die sie anrichten, nicht haften. (SB)

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