Das Grundrecht als Spielball von Rechenmodellen und Willkür
Nachdem das Volk jahrelang mit evidenzbefreiten Corona-Schikanen gegängelt wurde, versuchen sich die Verantwortlichen nun aus der Verantwortung zu stehlen. Plötzlich gestehen die fanatischsten Jünger Coronas ihren Irrtum ein und versuchen sich damit von Vorwurf reinzuwaschen, den Menschen - und besonders den Kindern - die Grundrechte grundlos abspenstig gemacht zu haben. Es ist nur die Ruhe vor dem Sturm: Denn nun basteln sie intensiv an den nächsten Freiheitseinschränkungen. Ob dafür dann die "nächste Pandemie" oder die Warnung vor einer "Klimakatastrophe" dafür Pate stehen muss, ist ihnen einerlei.
Dieser Artikel erschien zuerst auf dem Blog von Chris Veber.
Physiker warb massiv für Schulschließungen...
Peter Klimek, Berater im Covid-Prognose-Consortium der österreichischen Regierung, Physiker und Komplexitätsforscher, war ein besonders eifriger Verfechter von „Social Distancing“ (ein anderer Name für Lockdowns) und Schulschließungen. So publizierte er am 14. Juli 2020 auf der Website der Medizinischen Universität Wien folgendes: "Social distancing funktioniert eindeutig am besten. Ob wir Eltern es mögen oder nicht, aber die bei weitem wirksamste Maßnahme ist unserer Studie zufolge die Schließung von Bildungseinrichtungen."
Seine Rechenmodelle und Prognosen dienten der Regierung dazu, immer neue „Maßnahmen“ zu verhängen. Zur Erinnerung, Klimek ist kein Arzt. Er ist Physiker. Er ist auch kein Epidemiologe, dafür versteht er was von Computern. Von Gesundheit hat er eher keine Ahnung, dafür konnte er Modelle erstellen, die unserer Regierung gefielen. Seine Prognosen waren zwar falsch, aber dafür hilfreich als Begründung für den Entzug unserer Grundrechte.
...doch nun rudert er kleinlaut zurück
Der gleiche Peter Klimek, der Schulschließungen als „wirksamste Maßnahme“ gepriesen hatte, gab dem Sender "Servus TV" zum Thema Schulschließungen am 1. Februar 2023 ein Interview für dessen Nachrichtensendung: „Die Frage ist dann halt auch einfach politisch, was sieht man da jetzt als bessere Lösung im Gesamtbild ab. Und da darf jetzt man natürlich auch nicht außer Acht lassen, dass dann die Schulen vielleicht auch in manchen Sitzungen schlechtere Verhandlungsposition vertreten gehabt haben.“ (Ich habe versucht, die Wortmeldung möglichst genau wiederzugeben. Aufgrund der stockenden, konfusen Sprechweise war es schwierig.)
Das klingt jetzt natürlich ganz anders. Kein Wort mehr von „Wir folgen Der Wissenschaft™“. Die Frage der Schulschließungen war eine politische und die Schulen hatten eine schlechte Verhandlungsposition. In meinen Ohren klingt das danach, die Regierung wollte irgendetwas schließen und die Schulen hatten keine Fürsprecher. Ob die Regierung im Machtrausch gehandelt hat oder weil sie die der Bevölkerung die Bedrohlichkeit der „Pandemie“ einhämmern wollte, ist unwesentlich. Wichtig ist, es war keine Entscheidung "Der Wissenschaft™". Es war eine politische Entscheidung.
Recht auf Bildung als hohes Grundrecht
Dieser Unterschied ist wichtig. Denn das Recht auf Bildung ist durch Artikel 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützt:
(1) Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung.
(2) Dieses Recht umfasst die Möglichkeit, unentgeltlich am Pflichtschulunterricht teilzunehmen.
Der hohen Stellenwert eines Grundrechtes findet sich sogar auf der Homepage der österreichischen Bundesregierung:
„Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind.“
„Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.“
Geständnis der politischen Willkür
Die österreichische Regierung hat nach Auskunft des Beraters der österreichischen Regierung, Peter Klimek, aufgrund einer politischen Entscheidung der Bevölkerung das Grundrecht auf Bildung entzogen. Das ist ein Geständnis. Es war politische Willkür, die unseren Kindern ihre Zukunft geraubt und sie in Depression gestürzt hat. Kein alternativloses™ befolgen Der Wissenschaft™.
Der Verfassungsgerichtshof sollte dieses Geständnis sehr aufmerksam zur Kenntnis nehmen. Denn er hat der Regierung zwar gestattet, unsere Grundrechte außer Kraft zu setzen. Aber eben nur, wenn Die Wissenschaft™ in Form von durch die Regierung bestellten Experten™ dies verlangt. Offensichtlich wurde nicht einmal diese Minimalvoraussetzung eingehalten.
Wenn der Regierung einmal Grundrechtsentzug und Verfassungsbruch gestattet wurden, dann wird das zum täglichen Geschäft. Business as usual. Heute schließen wir die Schulen, morgen verbieten wir das Reisen und als Draufgabe machen wir die Firmen dicht.
Eine Regierung, die die Verfassung bricht und Grundrechte außer Kraft setzt, sollte eigentlich zurück getreten werden. Aber ein Verfassungsgerichtshof, der es dieser Regierung erst ermöglicht hat, mit Verweis auf durch die Regierung ernannte (!) Experten, die sich auf fehlerhafte (!) Rechenmodelle berufen, unsere Grundrechte außer Kraft zu setzen, sollte sich auch die Frage stellen, ob er noch seiner Aufgabe gewachsen ist.
Kritiker hatten Recht - Regierung hörte weg
Denn wie jetzt nicht mehr zu verschleiern ist, hatten diejenigen Wissenschaftler recht, auf die die Regierung nicht hören wollte. Die „Maßnahmen“ der Regierung hatten keinerlei positiven Effekt auf die „Pandemie“. Dafür horrende Kollateralschäden. Darum darf es KEINE Begründung für das Außerkraftsetzungen von Grundrechten geben. Niemals. Darauf zu achten wäre die Aufgabe eines Verfassungsgerichtshofes.
Denn unsere Regierung plant schon die nächsten Grundrechtseinschränkungen. Diesmal endgültig auf Dauer. Neben dem geplanten neuen Epidemiegesetz, dem Krisenschutzgesetz und den WHO Plänen für eine „One Health“ Weltregierung werden es vor allem Klimaschutzgesetze sein, die uns unsere Freiheit und Rechte endgültig nehmen sollen.
Klima-Diktatur als nächste Haltestelle
In Deutschland, wo Klimaschutz™ nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts offiziell über Grund und Freiheitsrechten steht, wird gerade über ein persönliches, jährliches CO2 Budget von drei Tonnen pro Jahr diskutiert. Das wird dann – wie bei Corona – digital kontrolliert und durchgesetzt werden. Und es bedeutet einen lebenslangen Lockdown. Denn drei Tonnen sind nicht zu erreichen. Von niemandem.
Ich habe mittels des WWF Klimarechner testweise versucht, diese drei Tonnen einzuhalten. Kein Auto. Kein Motorrad. Keine Urlaubsflüge. Weniger als zehn Kilometer pro Tag mit den Öffis. Kein Fleisch. Keine Milchprodukte. Niedrigenergiewohnung mit weniger als 30qm. Wärmepumpe. Nur lokales Ökogemüse. Nur das Nötigste an Kleidung. Kein Wegwerfen von Produkten. Es half alles nichts. Obwohl ich auf alles verzichte und auf 30qm wohne komme ich auf einen CO2 Fußabdruck von 4.35 Tonnen. Probieren Sie es selbst aus. Sollten die Pläne für einen CO2 Fußabdruck wie geplant umgesetzt werden, ist unser Leben, wie wir es kennen vorbei. Lebenslanger CO2 Lockdown. Und zwar ohne Netflix und Internet, Sie wissen schon, des Klimas™ wegen.
Und warum? Weil Die Wissenschaft™ dies verlangt. Genauer, die der Regierung genehmen Experten™. Die selben Experten, deren Rechenmodelle bei Corona gnadenlos versagt haben. Das ist keine Zukunft die ich für mich möchte. Das ist keine Zukunft, die ich für meine Kinder möchte. Grundrechte müssen wieder immer und absolut gelten. Ohne schwindlige Ausnahmen für die Regierung im Falle einer „Krise“. Denn dann wird die Regierung immer eine Krise präsentieren, um sich die absolute Macht zu sichern. Und der Verfassungsgerichtshof sollte sich auf seine eigentliche Aufgabe besinnen, die Durchsetzung unserer verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte.
Die Alternative ist eine Dystopie, gegen die Orwells 1984 ein Sommerferienlager darstellt.