Wiedereinführung des Zivildiensts: Vorbereitung mit Tücken
Bild: Andreas Bohnenstengel,Altenpflege durchgeführt von einem Zivildienstleistenden in München ,CC BY-SA 3.0 DE
Kaum ist der neue freiwillige Wehrdienst beschlossen, denkt die Bundesregierung weiter: Auch der Zivildienst soll zurückkehren. Doch als Ersatzdienst ist er ans Grundgesetz gekoppelt und wirft heikle verfassungsrechtliche Fragen auf.
Ein Beitrag aus unserer Kooperation mit Unser-Mitteleuropa
Jüngst erst hatte die Bundesregierung den "neuen, freiwilligen" Wehrdienst beschlossen. Und schon steht in diesem Zusammenhang ein neues Thema auf dem Plan. Man bereitet nunmehr auch die Wiedereinführung des Zivildienstes vor. Das birgt jedoch Tücken, ist dieser doch, laut Grundgesetz, an eine Wehrpflicht gekoppelt.
Erneute Grundgesetzänderung ante portas?
Die Bundesregierung bereitet nun eine Rückkehr des Zivildienstes vor. Kurz nachdem der Bundestag den neuen, allerdings auf Freiwilligkeit basierenden Wehrdienst verabschiedet hatte, rückt damit sogar eine baldige verpflichtende Zeit bei der Bundeswehr in den Fokus, wie auch apollo-news berichtet hatte.
Der Zivildienst gilt bekanntlich als Ersatzdienst, wird also nur dann benötigt, wenn auch laut Gesetz mit der Waffe gedient werden muss.
Gegenüber der Rheinischen Post bestätigte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums, das für die Organisation des Zivildienstes zuständig ist, „in der letzten Woche haben zwei erste Treffen mit Verbänden stattgefunden, um den Dialog zu starten“. Es ist auch nicht das erste Mal, dass sich die von Karin Prien (CDU) geführte Behörde mit dem Zivildienst beschäftigt, ganz im Gegenteil. Diese Gespräche, mit denen eine mögliche Rückkehr auf den Weg gebracht werden könnte, wurden bereits im September von Prien initiiert.
Vorsorge für Wehrdienstverweigerung
"Wir müssen schon jetzt Vorkehrungen treffen. Schon jetzt steigt die Zahl derjenigen signifikant, die den Wehrdienst verweigern, obwohl sie noch gar nicht gemustert oder eingezogen werden", erklärte die CDU-Politikerin damals gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland bezüglich der Anträge auf Verweigerung, die seit Beginn der Debatte um ein neues Dienstmodell rasant gestiegen waren.
Die Bestrebungen des Bundesfamilienministeriums sehen jetzt schon wesentlich konkreter aus, "der frühzeitige Dialog" sei sehr wichtig, die Behörde sei jetzt in einem "konstruktiven Austausch mit den Verbänden", um "den Prozess" zu besprechen, so der Ministeriumssprecher gegenüber der Rheinischen Post. In den kommenden Monaten sollen "die früheren Erfahrungen sowie künftigen Erwartungen" konkret besprochen werden.
Dass es zu derartigen Überlegungen kommen könnte, hatte sich in der jüngsten Vergangenheit bereits angedeutet. Zunächst hatte der Bundestag bereits am 5.Dezember mit dem neuen Wehrdienst, ein auf Freiwilligkeit basierendes Modell beschlossen.
Ein verpflichtender Fragebogen muss dabei von allen 18-jährigen Männern ausgefüllt werden, ein Teil von ihnen muss anschließend zur Musterung. Dadurch soll angeblich das Interesse für die Bundeswehr geweckt werden. Darüber hinaus jedoch und das scheint bei weitem relevanter zu sein, wichtige Daten über mögliches Personal gewonnen werden. Ein anschließender Dienst ist bis dato noch nicht verpflichtend.
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