Der Rest schüttelt amüsiert den Kopf...

'Waltraud' narrt System: Halbe Republik schäumt, zetert, ermittelt...

Soziales
Bildzitat: Krone TV

Halb Österreich ist in Aufruhr - und der Auslöser ist ein biologischer Mann, der sich zur Frau erklären ließ, um eine kurze Haftstrafe in einem Frauengefängnis antreten zu können. Plötzlich stellte sich aber heraus: Die betreffende Person darf auch über 4 Jahre früher in Pension gehen. Während kritische Stimmen nun den Irrsinn der heimischen Genderpolitik entlarvt sehen, will sich das System nicht damit abfinden, mit den eigenen Waffen geschlagen worden zu sein - nun wird sogar wegen Sozialbetruges ermittelt...

Plötzlich Frau: Damen-Häfn & frühe Pension?

Walter P. ist kein unbeschriebenes Blatt, betrieb u.a. ein Stundenhotel und kam vor einiger Zeit in Konflikt mit dem Gesetz. Der Wiener, der sich selbst als Freigeist sieht, der das System gerne einmal herausfordert, fasste in der Folge eine dreimonatige Haftstrafe für den Handel mit gefälschten Silbermünzen aus. Doch, um die Strafe nicht in einem der rohen Männer-"Häfn" verbringen zu müssen, begehrte der glatzköpfige Kraftsportler die Änderung im Personenstandsregister. Und tatsächlich: Ein psychiatrisches Gutachten ist es fix - und Waltraud P. (60) kriegt die Dokumente als juristische Frau ausgestellt.

Doch während das System versuchte, sie von einer Beantragung der Fußfessel zu überzeugen, um sich die Blamage zu ersparen, stellte sich ein Nebeneffekt ein. Denn: Weil das Pensionsalter in Österreich erst schrittweise angepasst wird, gebührt der nunmehrigen Frau auch ein früherer Pensionsantritt - anscheinend ein unbeabsichtigter, aber willkommener Nebeneffekt. Die Sache wurde vor einigen Tagen durch ein "Krone TV"-Interview bekannt. Seither bleibt in der Republik kein Stein auf dem anderen - und der Umstand, dass ausgerechnet der Verein "Trans Austria" ferndiagnostizieren will, dass Waltraud P. "keine Frau" sei, trägt zur Skurrilität bei. 

ÖVP will "Rechtsstaat" als Waffe nutzen...

Viele Österreicher durchlaufen indes nach Offenbarung der Causa ein Potpourri der Gefühle. Da mischt sich in mancher Kritikerseele der Ärger über die absurde "woke" Gender-Politik mit dem unsichtbaren Hut an die Nonchalance, mit der "der kleine Mann" (bzw. die "kleine Frau") dem System ein Schnippchen schlägt. Andere wiederum durchleben einen anderen Konflikt - sind sie doch eigentlich Verfechter einer freien Geschlechtsidentität aller Individuen, wittern in diesem Fall aber den Missbrauch von Gesetzen. Dabei behaupteten sie jahrelang, sie bergen keinen Raum dafür und wollten eine Lockerung in Richtung des deutschen Selbstbestimmungsgesetzes. 

Kalt lassen tut der Fall keinen - doch kaum jemand kocht dermaßen über wie die Kanzlerpartei. Am Montag meldete sich sogar ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti persönlich zu Wort: "In Österreich gilt Rechtsstaatlichkeit – nicht Willkür. Dass aus Walter zum Spaß Waltraud wird, spielt es in Österreich nicht. [...] Wer meint, er könne durch einen inszenierten Geschlechtswechsel früher in Pension gehen oder Haftbedingungen manipulieren, wird erfahren, dass unser Rechtsstaat da nicht mitspielt. Hier gilt null Toleranz." Doch anhand welcher Parameter will Marchetti überhaupt feststellen, ob sich Waltraud P. nur einen Jux erlaubt, oder sich wirklich als Frau fühlt? Es gibt bislang keine...

...nachdem sie binäres Geschlecht abschaffte

Denn eines ist gewiss: Auch ein Jahr nach der Nationalratswahl ist die ÖVP noch die angekündigte Reparatur der Dienstrechtsnovelle schuldig. In dieser schaffte die vermeintlich konservative Partei gemeinsam mit SPÖ & Grünen nämlich "Mann und Frau" als Geschlechter zugunsten einer diffusen "Geschlechtsidentität" ab. Nach dem Aufruhr über diesen Selbstfaller gelobten die Schwarzen rasche Besserung, doch bis heute existiert der fragliche Passus unverändert. Da mögen Innenministerium und Bundeskriminalamt noch so wegen Sozialbetruges ermitteln, doch vor diesem Hintergrund könnte das schnell als Theaterdonner verhallen.

Schließlich war's nicht Waltraud P., welche die Gesetze zu Personenstand und Pensionsantritt formulierte. Und bei der Behauptung, dass es sich beim Gutachten und der Änderung um unrechtmäßige Vorgängen gehandelt habe, ist die Republik in der Beweispflicht. Die Neo-Frau hingegen hat das Argument auf ihrer Seite, dass eine Parlamentsmehrheit erst im Vorjahr ein Gesetz beschloss, in dessen Sinne "Geschlecht" eine breite Varietät von Ausdrücken wie "Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrolle" umfasst. Die "linke Reichshälfte" kennt auf die Frage, was eine Frau eigentlich ausmacht, ja sowieso auf keine kohärente Definition...

Panische Angst vor dem Rattenschwanz

Waltraud P. legt seit dem ersten Bericht über ihre Person nach, äußert aber auch Verständnis über die Aufregung zum Fall: "Ich verstehe den Wirbel um meinen Fall. Immerhin könnte das den Steuerzahler viel kosten, sollten sich nun auch andere dadurch animiert fühlen, ihr Geschlecht vor der Pension zu ändern." Selbst ist sie keiner Schuld bewusst: "Wenn ich Weintrauben angeboten bekomme, werde ich sie auch essen." Einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur eigenen Weiblichkeit sieht Waltraud gelassen entgegen: "Kein Beamter kann beurteilen, wie viel Frau ich bin. Es würde dann vielleicht ein Gegengutachten geben. Aber ich bleibe dabei: Ich bin und bleibe eine Frau."

Und empfiehlt anderen Betroffenen durchaus denselben Weg: "Jeder, der sich als Frau fühlt, soll seinen Gefühlen freien Lauf lassen und das auch so eintragen lassen." Es sind Worte, die insbesondere die Verfechter der Trans-Agenda fuchsteufelswild machen dürften, denn üblicherweise argumentieren sie derart. Das System gerät indes in Panik, plötzlich ist die Überlegung in aller Munde, gesetzlich festlegen zu lassen, was eine Frau ausmacht. Immerhin sorgt man sich ja nicht nur um eine Verschlechterung der Budgetsituation durch massenhafte Geschlechtswechseln - sondern auch, dass junge Männer auf diese Weise der Wehrpflicht entgehen könnten... 

+++ Folgt uns auf Telegram: t.me/DerStatus & auf Twitter/X: @derStatus_at +++

Dir gefällt unsere Arbeit? Unterstütze uns jetzt mit deiner Spende, damit wir weiterhin berichten können!

Kontoinhaber: JJMB Media GmbH
IBAN: AT03 1500 0043 9102 6418
BIC: OBKLAT2L
Verwendungszweck: Spende

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten