Freispruch-Skandal um Syrer: Chronik milder Missbrauch-Urteile der Richterin
Der Freispruch für einen Syrer (17) vom Vorwurf, ein Mädchen (12) in einem Parkhaus vergewaltigt zu haben, sorgt weiterhin für Empörung. Auch wegen der Begründung der Richterin, die dem Schöffensenat vorsaß. Nun stellt sich heraus: Bei derselben Richterin landeten bereits in der Vergangenheit mehrfach Missbrauchsfälle, die in einem dem Rechtsempfinden vieler Bürger unerklärlich milden Urteil oder Freispruch endeten. Es entsteht der Eindruck einer Kuscheljustiz mit System.
Bereits zweiter Freispruch in Gruppenvergewaltigungsfall: Begründung der Richterin entsetzt
Richter können ihre ganz eigene Auffassung zu Schuld, Sühne, Strafe und Resozialisierung haben und dies mitunter auch in ihre Urteilsfindung einfließen lassen. In den meisten Fällen erregt der richterliche Ermessensspielraum auch kein großes Aufsehen, weiß der Volksmund doch, dass man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand sei. Doch immer wieder kommt es zu Urteilen, die dem Gerechtigkeitsempfinden viele Bürger zuwiderlaufen, insbesondere wenn diese zu mild ausfallen oder sonderbar begründet wirken.
So auch im Fall, der nun in Wien verhandelt wurde. Über Monate hinweg soll eine Gruppe von 17 Migranten eine 12-Jährige sexuell misshandelt und vergewaltigt haben. Jetzt stand ein Syrer (17) deshalb nun vor Gericht. Obwohl er den Koitus mit dem Kind nicht abstritt, gab es einen Freispruch im Zweifel. Es sei nicht erwiesen, dass er die Ablehnung des Mädchens erkennen konnte. Besonders empörte dieser Satz der Richterin: "Es passiert oft, dass man zuerst Nein sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt." Es ist bereits der zweite Freispruch in der Causa.
- Nachlese zum Fall: Rotherham goes Austria: Mädchen (12) vergewaltigt - Freispruch für Syrer
Nicht der erste umstrittene Freispruch
In sozialen Medien entsteht nun eine Debatte, wie es sein kann, dass ausgerechnet eine Richterin, die als Frau solche Rechtfertigungsversuche durch Sexualstraftäter allen Alters zuhauf kennen müsste, derart urteilt. Mehrere Medien bezeichnen die verantwortliche Juristin als Martina Hahn, am Wiener Straflandesgericht v.a. für Jugendstrafsachen sowie Sexualdelikte aller Art und die Unterbringung im Maßnahmenvollzug zuständig. In dieser Funktion fällte sie nun nicht zum ersten Mal ein umstrittenes Urteil.
So gab es auch für einen 18-Jährigen einen Freispruch im Zweifel, der eine unter Drogen stehende junge Frau (19) in Wien sexuell missbraucht und sie bewusstlos zurückgelassen haben soll, ehe sie tot gefunden wurde. Richterin Martina Hahn damals: "Es gibt aber keine Hinweise, dass Gewalt passiert ist. [...] Da wir nicht mehr Fakten haben, mussten wir den Zweifelsgrundsatz anwenden." Anders bei zwei jugendliche Handwerkern, die gestanden, sich an einer betrunkenen Frau vergangen zu haben, einer musste in den Knast.
Eine Auswahl an Schlagzeilen zur Urteilsmilde der fraglichen Richterin:
- Zwölfjährige als Opfer einer Jugendbande: Wieder ein Freispruch
- Mildes Urteil für 71-Jährigen, der Achtjährige missbrauchte
- Raubprozess gegen drei Teenager um ihre "schwere Zeit"
- Prozess in Wien: 15-Jährige beinahe in Stiegenhaus vergewaltigt
- Onkel soll Achtjährigen vergewaltigt haben: Freispruch im Zweifel
- Tote 19-Jährige nach Drogen-Party entsorgt - Freispruch
Milde für "mitfühlenden" Kinderschänder
Auch bei Schuldsprüchen bei Sexualstraftaten ließ die Richterin mitunter außerordentliche Milde walten. Ein Mann (71), der zwei Jahre lang die unmündige Ekelin seiner Freundin missbrauchte, kam mit einer Geld- und Bewährungsstrafe davon - wegen eines "reumütigen" Geständnisses. Richterin Hahn seinerzeit: Er habe "gezeigt, wie sehr ihm das leidtut und dass er wirklich mit dem Opfer mitfühlt". Einen Freispruch im Zweifel gab's für einen 43-Jährigen vom Vorwurf, seinen 8-jährigen Neffen missbraucht zu haben.
Nur sechs Wochen (!) an bedingter Haft auf Bewährung gab es indes für einen 16-Jährigen, der seine Ex-Freundin (15) offenbar so schwer misshandelte, dass sie noch am Prozesstag völlig aufgelöst aus dem Gerichtssaal kam - wegen Körperverletzung und Drohung. Für die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung gab's hingegen einen Freispruch. Die Richterin dazu lapidar: "Man kann nur verurteilen, wenn keinerlei Zweifel besteht." Kein Zweifel bestand bei einem jugendlichen Türken, der eine junge Frau "beinahe vergewaltigte" - und trotzdem mit Bewährung davonkam.
Zweierlei Maß bei Strafen?
Ein weiteres Beispiel der außerordentlichen Milde ließ Richterin Hahn bei einem migrantischen Jugend-Räuber-Trio walten. Obwohl ihnen für schweren Raub bis zu 7,5 Jahren an Haft drohten, kamen alle drei Angeklagten mit Bewährungsstrafen davon, obwohl einer von ihnen bereits eine Vorstrafe am Kerbholz hatte und prahlte, sich am Liebsten der Terror-Miliz "Islamischer Staat" anschließen zu wollen. Einer der Angeklagten konnte sich sogar über ein so mildes Urteil freuen, dass er nicht einmal seine Unbescholtenheit verlor. Freisprüche gab es auch für zwei Chinesen, die des Menschenhandels mit Landsfrauen angeklagt waren.
Allerdings verteilt die Richterin nicht nur milde Urteile. Einem Polizisten, der nach der Verwickelung eines Verwandten in eine Rauferei zugunsten dessen intervenierte, verpasste sie eine höhere Strafe als dem islamistischen Jugend-Räuber, er kam gerade noch mit Bewährung davon. Anders als ein Wiener Chef-Inspektor, der eine Zeugen-Aussage unterdrückte - er musste in den Knast. Drei Polizisten, die einen türkischstämmigen Sportler mit Schimpfwörtern bedachten, kassierten teils heftige Bewährungs- und Geldstrafen. Dass Hahn auch bei Sexualstraftätern hart strafen kann, zeigte sie allerdings, als ein 22-Jähriger Einheimischer trotz Reue für neun Jahre ins Gefängnis musste.
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