Unverständnis über Urteil

Freispruch für 10 Migranten: Sie zwangen Mädchen (12) monatelang zu Sex

Soziales
Symbolbilder: Freepik (2); Komposition: Der Status.

Der Fall entsetzt ganz Österreich. Ein 12-jähriges Mädchen wurde über Monate von einer Migrantenbande (Täter 16 bis 21 Jahre) wiederholt zum Sex gezwungen. Noch größer ist nun die Empörung über das Urteil. Denn der Richter sprach - in Beratung mit dem Schöffensenat - alle 10 Angeklagten frei. Die Begründung sorgt ebenso für Unmut wie der Umstand, dass das ausgeübte Martyrium für die Tatverdächtigen straffrei bleibt.

Zwangs-Sex-Martyrium über Monate

Es brauchte lange, bis die Öffentlichkeit überhaupt erfahren durfte, was gelernte Österreicher längst ahnten: Bei der Jugendbande, die eine 12-Jährige über Monate hinweg zum Sex gezwungen haben soll, handelt es sich samt und sonders um Personen mit Migrationshintergrund. Angeklagt waren zehn junge Herrschaften, die aus Syrien, Nordmazedonien, Bulgarien und der Türkei stammen. 

Die Details der Übergriffe sind schockierend. Einmal sollten sie ein billiges Hotelzimmer gebucht haben, um das Mädchen dort eine ganze Nacht lang zu missbrauchen. Andere mutmaßliche Tatorte: Parkhäuser, Privatwohnungen und sogar ihr Kinderzimmer. Wenn die damals Unmündige zu erkennen gab, dass sie den Geschlechtsverkehr nicht wollte, ließen die Talahons nicht locker: "Wenn ich Nein sagte, baten oder umarmten sie mich, bis ich Ja sagte."

Irre Strategie von Erfolg gekrönt

Die lüsternen Migrantenbuben behaupteten, sie hätten nicht erkannt, dass das Mädchen unter 14 Jahre alt gewesen sei. Einer der Verteidiger der Migranten, Mirsad Musliu, erklärte: "Ich weiß schon, es ist moralisch verwerflich. Haben sie das Mädchen ausgenutzt? Ja. Aber die Herrschaften haben nichts gemacht, bis sie Ja gesagt hat." Die Strategie hatte Erfolg: Weil irgendwann das Wort "Ja" fiel, war es keine Vergewaltigung, und weil man ja keine Ahnung hatte, wie jung das Kind war, kam der Missbrauch Unmündiger gar nicht zur Anklage.

Auch die Begründung des Richters Daniel Schmitzberger lässt tief blicken: "Eine Einschüchterung hat sich in der Polizeivernehmung der Geschädigten nicht gefunden. Das Mädchen hat nie von einer Gruppenvergewaltigung gesprochen. Sie hat gesagt, dass sie nie bedroht oder geschlagen worden ist.“ Damit habe das Beweisverfahren "ganz klar zu Freisprüchen geführt". Die Angaben des Mädchens hätten bei der kontradiktorischen Einvernahme zu viele mögliche Widersprüche für einen Schuldspruch erzeugt. 

Opferanwalt über Freispruch entsetzt

Aus Sicht von Opferanwalt Sascha Flatz ist das zugrundeliegende Argument himmelschreiend: "Dieser Freispruch ist verheerend und entwürdigt das Opfer noch mehr. Wenn sie zu den Treffen ging, heißt das doch nicht, dass sie sich von einer Vielzahl von Typen vergewaltigen lassen wollte. Sie ist aus Angst und Naivität da hingegangen. Kein Kind mit 12 Jahren hat freiwillig Sex in einem Zimmer, wo zahlreiche Leute zusehen. Das sagt der gesunde Menschenverstand."

Beim vorsitzenden Richter Schmitzberger handelt es sich übrigens um den Vorsitzenden der Fachgruppe Jugendstrafrecht der Richtervereinigung. In dieser Rolle macht er sich u.a. einen Namen in der Debatte über die Absenkung des Alters der Strafmündigkeit, indem er suggerierte, dies würde keine Taten verhindern. Gegenüber dem roten gewerkschaftsnahen "Moment"-Magazin erklärte er, dass Jugendliche eigentlich nicht ins Gefängnis gehörten. Stattdessen solle man mit "Streetwork" gegen Messerstecher vorgehen.

Auch in sozialen Medien ist das Verständnis für den Freispruch enden wollend:  

Nicht der erste Freispruch zum Fall 

Es ist übrigens nicht der erste Freispruch im vorliegenden Komplex. Bereits im Jänner wurde ein Tatverdächtiger, der das Mädchen in einem Parkhaus missbraucht haben soll, im Zweifel freigesprochen. Die vorsitzende Richterin argumentierte damals, dass der Angeklagte die Ablehnung des Mädchens nicht zwingend erkennen habe können. Für Wirbel sorgte unter anderem dieser Satz der Juristin: "Es passiert oft, dass man zuerst Nein sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt". 

Der Status konnte damals in der Folge aufdecken, dass dieselbe Richterin bereits zuvor mehrmals durch milde Urteile auffiel, insbesondere in Missbrauchsfällen. In einem Fall hatte sie etwa einen Kinderschänder mit einer Geld- und Bewährungsstrafe davon kommen lassen, weil er sich in seinem reumütigen Geständnis mitfühlend gegenüber seinem Opfer präsentiert hatte. Ein migrantisches Räuber-Trio mit islamistischen Verbindungen musste ebenfalls keinen Tag hinter Gitter, sondern kam mit bedingten Strafen davon.

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