Einfach umtaufen: Auch bei Bürgergeld knickt Umfaller-Union wohl ein

Im Wahlkampf versprach die Union neben einer Migrationswende und der Beibehaltung der Schuldenbremse auch die Abschaffung des Bürgergelds. Keine sechs Wochen nach dem Urnengang kristallisiert sich heraus, dass sie bei allen drei Punkten umfällt. Das "Bürgergeld" wird nicht maßgeblich reformiert, sondern einfach umetikettiert. Das mutmaßliche Resultat: Während auch Deutsche in Notlagen vor einem Bezug ihre Rücklagen aufbrauchen müssen, bleibt das System weiter für Glücksritter aus aller Herren Länder attraktiv.
Ein Artikel aus unserer Kooperation mit JouWatch
Umlackieren mit Pfeffer und Farbe
Derzeit deutet alles darauf hin, dass die Union auch beim Thema Bürgergeld-Reform vor der SPD einknicken wird. Die groß angekündigten Verschärfungen sind de facto so schwach, dass selbst der ultralinke „Spiegel“ von einer „Nebelkerze“ spricht. Das System erhalte einen neuen Namen, aber kaum einen neuen Inhalt. Die Sanktionen müssten „schneller, einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden können“, heißt es im Papier der zuständigen Arbeitsgruppe. Es wird aber sofort einschränkend hinzugefügt, dabei werde man „die besondere Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen berücksichtigen“.
Sanktionen als reiner Papiertiger
Vor allem werde man bei der Sanktionsverschärfung „die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen“. Dieses hatte im November 2019 geurteilt, dass bloß Kürzungen von 30 Prozent möglich seien und Klienten zuvor erst zu den Gründen ihres Verhaltens angehört werden müssten. Wirklich tiefgreifende Maßnahmen gegen hartnäckige Arbeitsverweigerer sind also weiterhin gar nicht möglich und der bürokratische Aufwand bleibt.
„Bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen“, heißt es weiter in dem Papier. Zugleich soll aber das Urteil des Verfassungsgerichts beachtet werden, dass solche drastischen Einschnitte nur in sehr eng gefassten Konstellationen erlaubt, die in der Praxis fast nie angewandt werden. „Meine Einschätzung ist, dass es unmöglich ist, eine praktikable Regelung einer Totalkürzung zu finden, die nicht auch die Falschen trifft – und das verbietet die Verfassung“, zitiert der „Spiegel“ die Sozialrechtlerin Andrea Kießling.
Alter Wein in neuen Schläuchen
Die Grundsicherung soll streng darauf ausgerichtet werden, Menschen schnell in Arbeit zu bringen, weshalb der Antritt einer zumutbaren Arbeitsstelle Vorrang vor einer Aus- oder Weiterbildung oder einer Umschulung haben soll. Auch hier agiert man in der Praxis aber flexibel und je nach persönlicher Beurteilung des jeweiligen Falles. Dass Arbeitslose „ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung und Vermittlung“ erhalten sollen, ist nichts Neues. Zudem sollen „Qualifizierung und eine bessere Gesundheitsförderung und Reha-Maßnahmen“ jenen helfen, die „aufgrund von Vermittlungshemmnissen“ keine Chance auf einen Arbeitsplatz haben.
Schonvermögen wird abgeschafft...
Die Karenzzeit, während der Bürgergeldempfänger ein Vermögen von bis zu 40.000 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied weitere 15.000 Euro behalten dürfen, soll dahingehend verändert werden, dass die 40.000 Euro Schonvermögen abgeschafft und die 15.000 Euro nicht mehr pauschal gelten, sondern in Abhängigkeit von der „Lebensleistung“ festgelegt werden sollen. Bei den Wohnkosten soll die Karenzzeit, außer bei „unverhältnismäßig hohen Kosten“ bleiben. Was das konkret bedeutet, wird nicht definiert.
...nicht aber Migration ins Sozialsystem
Es deutet also alles auf rein kosmetische Änderungen und eine bloße Umbenennung des Bürgergeldes hin. Die Union wird sich vermutlich auch dem fügen. Die eigentliche Zerreißprobe für die Sozialsysteme, nämlich der massenhafte Zustrom von Migranten, die weder willens noch fähig sind, sich in eine moderne Industriegesellschaft einzufügen und daher zwangsläufig und für immer im Sozialhilfebezug landen, wird ohnehin nicht nur nicht angegangen, sondern sogar noch verschärft. Auch hier macht die Union keinerlei Anstalten, ihren hehren Wahlkampfversprechungen Taten folgen zu lassen. (TPL)
+++ Folgt uns auf Telegram: t.me/DerStatus & auf Twitter/X: @derStatus_at +++
Dir gefällt unsere Arbeit? Unterstütze uns jetzt mit deiner Spende, damit wir weiterhin berichten können!
Kontoinhaber: JJMB Media GmbH
IBAN: AT03 1500 0043 9102 6418
BIC: OBKLAT2L
Verwendungszweck: Spende