Zurückweisungen passé, Migrationswende gescheitert? Es braucht eine gänzlich andere Herangehensweise!
Die Migrationspolitik der Bundesregierung ist gescheitert. Während ideologische Träume die Realität verdrängen, bleibt Deutschland im Chaos gefangen. Warum nur ein radikales Umdenken den Kontrollverlust stoppen kann – eine Analyse.
Wie sehr ist die politische Handlungsfähigkeit eingeschränkt, wenn man sich immer wieder in neue Abhängigkeiten begibt? Diese Frage ist besonders an Friedrich Merz zu richten, der im Zuge der Sondierungsgespräche massive Zugeständnisse in Richtung der SPD machen musste. Gleichsam sind wesentliche Elemente und Forderungen für die Amtszeit einer Angola-Koalition aus Schwarzen und Roten auch auf die Bereitschaft unserer Nachbarn zugeschnitten. Denn verweigern sie sich beispielsweise, an einer Doktrin der konsequenten Rückweisungen illegaler Einwanderer mitzuwirken, dürften all die Bemühungen der CDU umsonst sein, auch nur ansatzweise einen Mentalitätswechsel in der sogenannten Flüchtlingspolitik zu vollziehen. Dabei gibt es keinen Automatismus, wenn an unserer Grenze eine Person um Obdach und Versorgung ersucht. Die geltenden Gesetze und Konventionen auf internationaler Ebene erlauben einerseits die Prüfung genereller Zuständigkeiten. Andererseits gibt es laut § 55 AsylG keine normierende Grundlage und Argumentation dahingehend, dass für die Klärung eines Aufenthaltsstatus die Anwesenheit des Betroffenen auf hiesigem Territorium zwingend erforderlich sei.
Die Rolle der EU bei der Migrationssteuerung
Seit Langem hatte Brüssel angekündigt, die entsprechenden Verfahren vor die Haustür unseres Kontinents zu verlegen und darauf hinzuwirken, dass Asylprozesse in die Heimatregionen verlagert werden. Geschehen ist bislang kaum etwas, weshalb jeder Bus mit Neuankömmlingen von Rosenheim aus direkt zu Ursula von der Leyen gelotst werden sollte. Völlig abgesehen davon, dass es dem Kerngedanken der Migration widerspricht, sich auf der Suche nach Schutz gezielt in tausende Kilometer entfernte Destinationen aufzumachen, statt im geografischen Umfeld nach geeignetem Unterschlupf Ausschau zu halten, besteht kein Anspruch darauf, sich in einem frei gewählten Zielort aufzuhalten. Wer über sichere Drittstaaten zu uns kommt, kann unter dem Geltungsbereich des Artikels 16a GG selbst dann nicht darauf beharren, deutschen Boden betreten zu dürfen, wenn man sich innerhalb der EU auf entsprechende Verteilmechanismen verständigt hat. Denn diese beweisen seit Langem ihre Praxisuntauglichkeit – und sind gerade in Art. 20 Abs. 4 der Dublin-III-Verordnung zugunsten heruntergelassener Schlagbäume interpretierbar. Insofern lassen sich sämtliche Bemühungen von Vielfaltsfetischisten zerstreuen, die vermeintlichen Hardlinern Knüppel zwischen die Beine werfen wollen.
Das Asylrecht, wie es eigentlich erdacht wurde
Besinnt man sich darüber hinaus auf die Wurzeln unserer bundesrepublikanischen Verfassung, so sei an folgende Formulierung erinnert: „Jeder Deutsche, der wegen seines Eintretens für Freiheit, Demokratie, soziale Gerechtigkeit oder Weltfrieden verfolgt wird, genießt im Bundesgebiet Asylrecht“, formulierte die Stellungnahme des Allgemeinen Redaktionsausschusses zum Entwurf unseres Grundgesetzes am 13. und 16. Dezember 1948 – und fügte bei: „Es empfiehlt sich nicht, das Asylrecht auch auf politisch verfolgte Ausländer auszudehnen, da kein Anlass besteht, das unbeschränkte Asylrecht auch unerwünschten Ausländern zu gewähren, insbesondere auch solchen, die aus ihren Heimatstaaten wegen aktiver Betätigung gegen die Demokratie in das Bundesgebiet geflüchtet sind.“ Veranschaulicht man sich diese Philosophie, kann es nur ein hartes Durchgreifen in der gegenwärtigen Situation geben. Die beste Steuerung und Regulierung der Völkerwanderung in Richtung Europa lässt sich durch ein vollständiges Kappen sämtlicher Anziehungsfaktoren und eine abschreckende Willkommenskultur erreichen. Und da darf kein Augenmerk auf das Krakeelen von Mahnern gelegt werden, denn die Menschenwürde bleibt auch dann unangetastet.
Begrenzung der Migration und nationale Verantwortung
Neben dem Verbot der privaten Seenotrettung ist die Streichung aller Transferleistungen bis auf das maximal Notwendige zur Existenzsicherung in Naturalien geboten. Die Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit ab dem ersten Moment des Ankommens gehört ebenso dazu wie die Rücknahme der Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft bereits nach drei Jahren Aufenthalt zu erwerben. Perspektivisch brauchen wir eine Festung, die sich nach amerikanischem Vorbild bei Bedarf auch mit Zäunen zu helfen wissen muss. Wer es ernst meint mit dem Erhalt von Identität und Einheit, der verlässt sich nicht auf das, was Experten als juristisch zulässig erachten, sondern auf das, was aus Maßgabe der Vernunft geboten erscheint. Paragrafen sollen dem Wohl der Mehrheit dienen – nicht umgekehrt. Doch weil die Moralisierer aus dem linken Spektrum mit am Tisch der Verhandlungen sitzen, wird selbst die Rigorosität ankündigende CSU um der Macht willen klein beigeben. Sollte sich daneben Österreich als wichtigster Partner weiterhin jeder Verständigung und Absprache bei diesem heiklen Thema verweigern und seinerseits jeden Fremden durchwinken, wird mit Vaterlandsverrätern an der Spitze unserer Regierung ohnehin alles beim Alten bleiben.
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