Nur schlecht kommuniziert?

Zurück an den Start: Doch kein Berufsverbot für AfD-Mitglieder

Politik
Bild: Symposiarch, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

Der Vorstoß in Rheinland-Pfalz, wie er von SPD-Innenminister Michael Ebling zuletzt kommuniziert wurde, ist abgesagt. Man wollte AfD-Mitglieder im Öffentlichen Dienst im Bundesland nicht mehr anstellen wollen, was einem faktischen Berufsverbot gleich käme. Dies sei in der Form gar nicht vorgesehen gewesen. Also nur wieder schlecht kommuniziert, wie die gängige Ausrede der Politik derzeit lautet.

"Die Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis, sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land. Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber", tönte zuletzt der rheinland-pfälzische SPD-Innenminister Michael Elbing, als er erklärte, dass sich zukünftig Bewerber für den Öffentlichen Dienst Bewerber beim Einstellungsverfahren erklären müssen, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder angehört haben. "Bestandteil hierfür wird eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte, nicht abschließende Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Auf dieser Liste wird daher auch die AfD geführt werden", hieß es - Der Status berichtete.

Nur schlecht kommuniziert...

Nun die Kehrtwende. Wie der SWR berichtet, rudert man nun im Innenministerium zurück. Man will alles gar nicht so gemeint haben. Und alles bleibt so, wie es bisher war, jeder Einzelfall wird weiter individuell geprüft, statt pauschal behandelt. Das heißt: Kann ein AfD-Mitglied überzeugen, dass es fest zur Verfassung steht, ist eine Einstellung in den öffentlichen Dienst möglich, schriebt der SWR. Dies soll auch in der neuen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums von Anfang an so vorgesehen gewesen sein. Allerdings hatte das Ministerium noch Tage zuvor auf Anfrage des SWR bestätigt, dass für Mitglieder der AfD, eine Einstellung in den Staatsdienst künftig ausgeschlossen sei. Also alles lediglich ein Fall missverständlicher öffentlicher Kommunikation? Auszuschließen ist es nicht, immerhin betonen die meisten Parteien nach Wahlniederlagen mehr oder weniger unisono, dass man seine Themen und Anliegen nur schlecht kommuniziert habe und deshalb wenig Wähler erreichte. Wieso sollte dies nicht auch auf Ministerien abfärben...

Kritik von Staatsrechtlern ausschlaggebend?

Allerdings könnte auch die geballte Kritik von Experten und Staatsrechtlern dafür gesorgt haben, dass nun alles anders ist oder die Kommunikation geändert wurde. So hatte etwa im Cicero der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, Volker Boehme-Neßler, den Vorstoß in Rheinland-Pfalz völlig verrissen. "Das rheinland-pfälzische Modell ist nicht nur verfassungswidrig. Es ist auch politisch fatal. Ohne konkreten Verdacht oder Anlass sollen Beamte vom Verfassungsschutz überprüft werden. Das gilt auch für Bewerber, die erst Beamte werden wollen. Der Verfassungsschutz entscheidet damit faktisch, wer Beamter werden oder bleiben darf. Ein im Geheimen arbeitender Nachrichtendienst wird zum Gatekeeper des öffentlichen Dienstes? Das kann in einer freien, pluralistischen Demokratie nicht sein", schrieb er unter anderem. Verfassungsrechtler Joachim Wieland, von der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer hatte betont, dass ein Pauschalausschluss "rechtlich problematisch" sei. Sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention bestünde Anspruch auf eine Einzelfallprüfung.

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