Wirbel um Leak: Wird Opposition bald passives Wahlrecht entzogen?
Symbolbilder: Freepik (2); Komposition: Der Status.
Nur wenige Wochen nach der Bundestagswahl hätten CDU & SPD laut Umfragen keine Mehrheit mehr, während die AfD weiter in der Wählergunst zulegt. Also liegt es nahe, dass man nichts unversucht lässt, um deren Höhenflug auszubremsen. Am Dienstag verbreitete sich ein Leak aus den rot-schwarzen Koalitionsverhandlungen. Demnach soll es künftig leichter sein, kritischen Kandidaten das passive Wahlrecht zu entziehen. Geschehen soll dies demnach über den Hebel des umstrittenen "Volksverhetzungs"-Paragraphen.
Wird "Volksverhetzung" weiter verschärft?
Es ist nur ein kleiner Absatz, den sowohl die "Freien Sachsen" als auch der liberalkonservative Anwalt Joachim Steinhöfel in sozialen Medien teilten. Die Authentizität der Passage war zuerst nicht gesichert, doch später berichtete auch "Apollo News" darüber. Und was dort steht, hat es in sich. Demnach würden CDU & SPD angeblich den "Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung" ins Auge fassen.
Begründet würde dies demnach wie folgt: "Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen. Wir prüfen, inwiefern eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung antisemitische und extremistische Hetze in geschlossenen Chatgruppen teilen, eingeführt werden kann."
Die Meldung über die drohende Verschärfung geht bereits viral:
Nach meinen Informationen ist dieser Auszug aus dem Koalitionspapier authentisch. Das ist nichts anderes, als ein harter, direkter Angriff auf die Meinungsfreiheit, der sogar Eingriffe in demokratischen Partizipationsrechte einleitet. Ich hoffe, jemand zeigt es @JDVance. pic.twitter.com/KS4ioD3gZX
— Steinhoefel (@Steinhoefel) March 25, 2025
"Tatbestand" als politische Waffe
Der Teufel steckt hierbei im Detail: Denn als "Volksverhetzung" kann heutzutage praktisch jede Kritik an den herrschenden Zuständen gelten. So wurden der im Vorjahr von einem Afghanen niedergestochene Islamkritiker Michael Stürzenberger und die AfD-Politikerin Marie-Therese Kaiser nach diesem Paragraphen verurteilt, weil sie den hohen Anteil von Migranten aus dem Nahen Osten in der Kriminalstatistik ansprachen. Künftig könnte das ausreichen, um bundesweit nicht mehr wählbar zu sein.
Und die Anzeigenflut geht weiter: Aktuell wird gegen die AfD-Politikerin Vanessa Behrendt ermittelt, weil sie den "Einfluss von pädophilen Lobbygruppen" in Ausübung ihres Mandats beklagte. Eine Seniorin (74) ist aktuell für die Sichtweise angeklagt, man brauche "Fachkräfte, keine Asylanten." Ein Vergleich zwischen den Grünen und den Nationalsozialisten wurde von einem bayerischen Gericht erst vor wenigen Monaten ebenfalls als "Volksverhetzung" abgeurteilt.
"Extremismus" als Gummibegriff
Auch die Sache mit der "antisemitischen und extremistischen Hetze" ist eine Sache für sich. Denn "Extremismus" ist längst zum schwammigen Begriff geworden, sogar der Wunsch nach der Rückkehr zum bis vor 25 Jahren gültigen Staatsbürgerschaftsrecht wird derart ausgelegt. Eine Studie der SPD-nahen "Friedrich-Ebert-Stiftung" stellte bereits die Sehnsucht nach "Mut zu einem starken Nationalgefühl" oder die Kritik an öffentlich-rechtlichen Medien ins rechtsextreme Eck - Der Status berichtete.
In der Corona-Zeit wurde zudem die Kategorie der "verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates" erschaffen. Chef-Schlapphut Haldenwang bekundete im Vorjahr, auch Äußerungen "unter der Strafbarkeitsgrenze" verfolgen zu wollen. Der Inlandsgeheimdienst beobachtet mittlerweile mit Hans-Georg Maaßen sogar dessen unmittelbaren Vorgänger im Amt. Dass er in einem Beitrag in sozialen Medien von "Globalisten" sprach, bezeichnete der Staatsfunk gar als "antisemitisch".
Eliten-Kritik bereits ausreichend?
Damit lässt sich dann einiges Schindluder treiben: Denn auch die einschlägige "Amadeu-Antonio-Stiftung", für die bereits Zöpfe als Indiz für eine völkische Gesinnung gelten, verbreitet etwa die Mär des "strukturellen Antisemitismus". Dabei wird auch Kritik an nicht-jüdischen Eliten wie Bill Gates, Ursula von der Leyen oder Klaus Schwab als "antisemitisch" eingeordnet. Der eigenmächtige Faeser-Verbotsversuch des "Compact"-Magazins baute auf demselben Argumentationsstrang auf.
Äußerungen gegen einflussreiche Granden könnten künftig also bald zu mehrjährigem Staatsurlaub hinter schwedischen Gardinen führen. Betroffene dürften nicht mehr für politische Ämter kandidieren. Bedenkt man, dass Politiker der Altparteien hunderte Bürger wegen "Beleidigung" oder "Volksverhetzung" verfolgen lassen, ein scharfes Schwert. Mit Sicherheit würde man es als "Salamitaktik-Instrument" gegen AfD-Politiker missbrauchen. Bleibt zu hoffen, dass die Pläne doch nur Theaterdonner sind.
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