Gegen jeden Wählerwillen

'Unsere Demokratie' am Ende: Schon 4 AfD-Kandidaten dürfen nicht antreten

Politik
Symbolbild: KI-generiert (ChatGPT)

In Niedersachsen werden AfD-Kandidaten systematisch von Bürgermeister- und Landratswahlen ausgeschlossen – mit fadenscheinigen „Verfassungstreue“-Zweifeln. Die Bürger dürfen nicht mehr entscheiden, Behörden schon.

Demokratie ohne AfD

Mit dem Ende der gesetzlichen Frist für die Zulassung von Bewerbern und Wahlvorschlägen steht fest: Mindestens vier AfD-Politiker dürfen bei der niedersächsischen Kommunalwahl am 13. September nicht für Bürgermeister- oder Landratsämter antreten. Betroffen sind unter anderem der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert, der Landtagsabgeordnete und AfD-Landesvize Stephan Bothe, Thorsten Moriße und Justin Vogel. Begründet wird dies mit „Zweifeln an der Verfassungstreue“.

Das ist kein neutraler Verwaltungsakt, sondern ein gezielter Angriff auf das passive Wahlrecht. Die bloße Mitgliedschaft in einer legalen, nicht verbotenen Partei und die Wahrnehmung demokratisch gewählter Ämter werden plötzlich zum Ausschlussgrund stilisiert. Wahlausschüsse und Kommunalaufsicht stützen sich auf Auskünfte des Verfassungsschutzes und einen Leitfaden des Innenministeriums, ein Verfahren, das selektiv fast ausschließlich gegen AfD-Bewerber eingesetzt wird. Bei AfD-Politikern sollen schon angelblich problematische Social-Media-Äußerungen oder Parteizugehörigkeit genügen.

Quasi AfD Verbot 

Das ist ein Hintertür-AfD-Verbot. Anstatt die AfD, wie jede andere Partei auch, in einem fairen Wettbewerb zu stellen, fürchtet man anscheinend den Wählerwillen, die Konkurrenz wird also administrativ ausgeschaltet. Die Bürger in Friesland, Lüneburg, Wilhelmshaven oder Herzberg dürfen nicht selbst entscheiden, wen sie wählen wollen. Stattdessen entscheiden Gremien, in denen politische Gegner sitzen, über die Zulassung ihrer Konkurrenten. Das untergräbt nicht nur das Vertrauen in freie und gleiche Wahlen, sondern entwertet auch das demokratische Prinzip.

Die AfD kündigte bereits rechtliche Schritte an. Denn wer die Verfassungstreue zum politischen Hebel macht, um unliebsame Kandidaten aus dem Rennen zu nehmen, beschädigt die Demokratie, die er vorgibt zu schützen. 

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