Stilllegung und Tauschzwang: Gewessler will Heizungshammer auch für Österreich
Während in Deutschland der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck sein umstrittenes Heizungsgesetz durchdrücken will, droht ein ähnliches Ungemach auch den Österreichern. Denn mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) plant die grüne Energieministerin Leonore Gewessler eine Heizungstauschpflicht auch für Österreich. Für die Bürger hätte dies fatale Folgen und wäre oftmals unbezahlbar.
Der grüne Wahnsinn ist universell und auch grenzüberschreitend. Denn was der deutsche grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck in Bezug auf Heizungen den Deutschen zumuten will, ist auch ganz im Sinne der Grünen in Österreich. Auch in der Alpenrepublik liegt ein Zwangsgesetz in der Schublade - oder besser gesagt im Nationalrat, welches bestimmte Heizungstypen verbieten will. Für den Bürger wird diese grüne Bevormundung nicht nur zum Ärgernis, sondern auch teuer. Denn in ihrem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) ist Gewessler ähnlich radikal wie ihr deutscher grüner Kollege.
Zwangsabschaltungen 2035
Denn geht es nach der österreichischen Vielflieger-Ministerin und auch nach dem Rest der Regierung aus Grünen und ÖVP droht den Österreichern eine zwangsweise Stilllegung von Heizungen und Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Im Regierungsentwurf heißt es dazu in Paragraph 6:
"Zentrale oder dezentrale Anlagen zur Wärmebereitstellung in bestehenden Bauten sind stillzulegen:
- 1. soweit sie für den Betrieb mit flüssigen fossilen Brennstoffen oder mit fossilem Flüssiggas geeignet sind oder mit festen fossilen Brennstoffen betrieben werden, spätestens vor Ablauf des 30. Juni 2035;
- 2. soweit sie, vorbehaltlich der gemäß Abs. 2 zu treffenden Regelung, mit gasförmigen fossilen Brennstoffen betrieben werden, spätestens vor Ablauf des 30. Juni 2040."
In weiteren Paragraphen geht es dann um ein Erneuerbaren-Gebot, also die Verpflichtung, bei einem Wechsel der Heizungsanlage keine mit fossilen Brennstoffen betriebene neue Heizung mehr einzubauen.
Abschaltung kann schneller kommen
Viele Österreicher könnte die zwangsweise Stilllegung ihrer Heizungsanlage jedoch auch eher treffen, wenn die Regierungsvorlage den Nationalrat und den Bundesrat passiert. Denn je nach Alter der Anlage sind in Paragraph 10, der auf eine Anlage am Ende des Dokuments verweist, gesonderte Fristen geregelt. So müssen Heizungsanlagen aus den 1980er Jahren bereits in den kommenden Jahren getauscht werden. Nur wer seine Anlage nach 2014 eingebaut hat, darf noch bis 2035 warten.
Datenkrake Staat
Interessant ist auch Paragraph 9, der eine Verfassungsbestimmung ist. Nach ihm sollen die zuständigen Behörden sämtliche Anlagen, die von dem Stilllegungsgebot oder dem Umstellungsgebot betroffen sind, erfassen. "Zumindest die Daten zum Standort, zum Alter der Anlage zum eingesetzten Brennstoff, zur Leistung sowie zur Art der Anlage (zentral, dezentral)" sollen bis spätestens drei Jahren nach in Kraft treten des Gesetzes vorliegen.
Zudem haben die Behörden dem Bund auch die Daten oder auch eventuell bewilligte Ausnahmegenehmigungen "zum Zwecke der Evaluierung des Vollzugs dieses Bundesgesetzes zu übermitteln". Die Regierung, die nicht einmal in der Lage war, die Belegung von Krankenhausbetten während Corona korrekt zu erfassen (und deren vermeintliche "Überlastung" ohne jede Evidenz trotzdem den "Widerspenstigen" anlastete), will nun also den Österreichern beim Heizen hinterherschnüffeln.
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