Undemokratische Ideen bald spruchreif?

Sobald AfD regiert: So planen Blockparteien die Entmachtung

Politik
Symbolbilder: Freepik (3); AfD-Verbotsschild: KI-generiert (Grok); Komposition: Der Status.

Vertreter der Altparteien lassen die Katze aus dem Sack. Sie zittern vor einer AfD-Regierung in ostdeutschen Bundesländern und erste Diskussionen, eine demokratisch gewählte Regierung etwa mittels eines „Staatskommissars” auszuhebeln, werden laut. Aber auch die Sabotage der Arbeit durch die Vorablöschung von Daten steht bereits im Raum...

Ein redaktionell bearbeiteter Beitrag aus unserer Kooperation mit Unser-Mitteleuropa

Alpateien fürchten potenzielle AfD-Regierung 

Gegen die AfD scheint einmal mehr alles erlaubt zu sein. Im ostdeutschen Bundesland Sachsen-Anhalt hat sie gute Aussichten, nächstes Jahr den Ministerpräsidenten zu stellen. Sie liegt dort in Umfragen bei 40 Prozent. Was also tun die Altparteien? Überdenken sie ihre bisherige Arbeit? Natürlich nicht. Stattdessen planen sie notfalls eine Allparteien-Koalition gegen die AfD. Wie die "Junge Freiheit" berichtet, will der CDU-Fraktionsvorsitzende in Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, eine Minderheitsregierung aus CDU, SPD, Linkspartei und BSW bilden.

Denn CDU und SPD kommen in den aktuellen Umfragen zusammen nur noch auf 32 Prozent und wären damit deutlich schwächer als die AfD alleine, wobei auch die Sozialdemokraten mit aktuell sechs Prozent um den Wiedereinzug zittern müssen. Aber wenn sie es schaffen, käme selbst mit dem BSW oder der Linken keine Mehrheit zustande. Benötigt würden beide Parteien.

Pläne zur Löscung sensibler Daten

Die SPD scheint wenig Hoffnung in diese Idee aus den Reihen der Union zu setzen. Sie schmiedet bereits Pläne für den Fall einer AfD-Regierung in einem oder mehreren ostdeutschen Bundesländern. Auch diesem Thema widmete sich die "Junge Freiheit". Dort wird Sebastian Fiedler zitiert. Er ist innenpolitischer Sprecher der SPD im Bundestag und meint, dass ein von der AfD regiertes Bundesland eine “Art Feindesland” sei, auf das “unser föderales System” nicht ausgelegt ist.

“Als Beamter bin auch ich aufs Grundgesetz verpflichtet. Und dann soll ich Extremisten die sensibelsten Daten überlassen? Da drücke ich doch lieber auf die Löschtaste”, meinte er allen Ernstes. So kann man Demokratie auch verstehen...

Das System gegen die AfD

Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer von der SPD äußerte sich ebenfalls zum Thema: “Man kann einer eigenen Landesregierung ja nicht die amtseigenen Daten vorenthalten.” Aber bei der AfD kann der Fall anders liegen. Hier stellt er die Frage: “Dürfen wir einem Extremisten die vertraulichen Daten und Akten des Dienstes anvertrauen? Oder zwingen uns nicht unser Amtseid und die Regeln des Geheimschutzes, sie ihm zu verwehren?”

Dabei verschweigt er, dass es Leute wie er und sein alles andere als unparteiischer Dienst sind, die die AfD überhaupt erst so extremistisch einstufen. Markus Löffelmann, der als Professor für Sicherheitsrecht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung tätig ist, erklärte: “Ein AfD-Innenminister kann auch einfach untersagen, dass die AfD weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet wird.” Mit anderen Worten: Die AfD könnte es als Regierungspartei ihren Feinden schwerer machen, sie auszuspionieren und zu bekämpfen.

Bundesländer könnten Staatskommissar bekommen

Davor haben die Machthaber natürlich Angst. Also diskutieren sie auch darüber, “dass erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Grundgesetz-Artikel 37 Anwendung findet”. In diesem Artikel heißt es, dass, wenn ein Bundesland nicht die ihm “obliegenden Bundespflichten” erfüllt, kann die Bundesregierung “mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten”.

Die demokratisch gewählte Landesregierung wird dann einfach entmachtet, und das Bundesland würde durch einen Statthalter der Bundesregierung, einen sogenannten Staatskommissar, regiert. So etwas ähnliches hat es früher einmal in Bayern gegeben; der Mann hieß Staatskommissar Gustav von Kahr. Er wurde am 26. September 1923 zum Generalstaatskommissar mit diktatorischen Vollmachten nach Artikel 64 der Bamberger Verfassung ernannt. Mit einer solchen Ernennung würde die BRD also in Weimarer Verhältnisse zurückfallen.

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