Es wurde sogar noch nachgeschärft

So brutal ist Trans-Gesetz: 10.000 Euro Strafe für 'Deadnaming' und 'Misgendern'

Politik
Symbolbilder (2): Freepik; Komposition: Der Status.

Die Verwunderung über das deutsche "Selbstbestimmungsgesetz" ist weiterhin groß: Ab 14 Jahren soll jeder nach Gutdünken seinen Geschlechtseintrag ändern können - im Kriegsfall hingegen soll diese Möglichkeit dann doch wieder ausgeklammert werden. Eines der Kernelemente des Gesetzes ist allerdings das scharfe Strafen-Regime. Denn Personen, die an das biologische Geschlecht einer transsexuellen Person erinnern, sollen saftige Bußgelder in Höhe von mehreren Monatsgehältern zahlen.

Geldstrafe wurde empfindlich erhöht

Fritz ist jetzt eine Friederike und verlangt von allen Menschen, ihn - pardon sie bei seinem "neuen" Namen zu rufen und die gewünschten Pronomen zu verwenden. Ob Lehrer, Zeitungen, Arbeitskollegen, politische Gegner oder die eigene Oma: Alle riskieren eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro. Denn dies sieht das neue "Selbstbestimmungsgesetz" für sogenanntes "Deadnaming" oder "Misgendering" vor. Dies ist künftig nach dem "Offenbarungsverbot" eine Ordnungswidrigkeit Ausgenommen sind lediglich "besondere Gründe des öffentlichen Interesses" sowie ein "rechtliches Interesse". 

Diese exorbitante Strafe, über die unter anderem das Portal "Pleiteticker" berichtete, ist auch deshalb brisant, weil sie weitaus höher ausfällt, als zuvor kolportiert wurde. Noch im Vorjahr berichteten Medien durchwegs über geplante Strafen bis zu "lediglich" 2.500 Euro. Wer für die massive Verschärfung verantwortlich ist, bleibt unklar - offenbar wurde sie allerdings dagegen "ausgetauscht", dass die Ordnungswidrigkeit nur vorsätzlich begangen werden kann - und nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, auch durch Fahrlässigkeit. Vertreter der "Queer"-Community kritisieren bereits, dass nur die Offenbarung gegenüber Dritten strafbar sei und nicht jeder Sprechakt gegenüber der "Transperson". 

Horror-Bußen bei Klagen durch Transsexuelle

In der Realität ist das freilich Haarspalterei: Bereits im alten "Transsexuellengesetz" galt ein Offenbarungsverbot, das allerdings offiziell nicht strafbewehrt war. Dennoch konnten dies Betroffene im Einzelfall gerichtlich erwirken. Im Jahr 2021 klagte eine Transfrau Sophie K. erfolgreich gegen einen ehemaligen Nachbarn, weil dieser ihn konsequent beim männlichen Geburtsnamen "Rüdiger" rief. Dass Amtsgericht Recklinghausen entschied, dass er dies künftig zu unterlassen habe. Bei Verstoß gegen die Anordnung, die Transfrau nicht mehr zu "deadnamen" wurde ihm eine Geldstrafe von 250.000 Euro angedroht

Ähnlich absurd gestaltete sich ein Fall im selben Jahr Kanada - jenem Land, das kurz zuvor vom einschlägigen Spartacus-Reiseführer im "Gay Travel Index" auf den ersten Platz gewählt worden war. Ein Barmanager, der seine als "genderfluid" identifizierende Mitarbeiterin mit den weiblichen Pronomen "she/her" bezeichnete, wurde wegen angeblichen Verstoßes gegen die Menschenrechte von einem Gericht zu 30.000 Euro Strafe verdonnert. Die betroffene Person hatte darauf bestanden, mit "they/them" bezeichnet zu werden. Zudem wurde ihm aufgezwungen, eine "Pronomenpolitik und obligatorische Schulungen [...] zu Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion" in seinem Betrieb zu installieren.

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