Schlumpf-Posting: Gericht erklärt Schul-Polizeieinsatz für rechtswidrig
Als die Polizei in einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern auftauchte und gegenüber einer Schülerin eine Gefährderansprache durchführte, kochten die Wogen hoch. Nun stellte das Verwaltungsgericht Greifswald in einem Urteil allerdings fest, dass das Verhalten der Polizei rechtswidrig gewesen sei.
Die Posse ereignete sich im Februar 2024. Die Schülerin Loretta B. wurde aus dem Chemie-Unterricht ihrer Schule in Ribnitz-Damgarten unter den Augen ihrer Mitschüler von der Polizei herauseskortiert. Mit drei Beamten war die Exekutive angerückt, weil sie in sozialen Medien, darunter TikTok, patriotische und AfD-nahe Inhalte geteilt hatte - Der Status berichtete. Dem Mädchen wurde eine Gefährderansprache zuteil. Ins Rollen gebracht hatte den Fall der Schulleiter, der die Beamten alarmiert hatte. Und als die Wogen hochkochten, stellten sich Systempresse und Politik hinter das Vorgehen. Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Innenminster Christian Pegel bezeichnete den Einsatz als "verhältnismäßig". Die Linke-Bildungsministerin Simone Oldenburg faselte von einer "orchestrierten Hetzkampagne gegen den Schulleiter".
Einsatz war rechtswidrig
Die Mutter der Schülerin wollte dies jedoch nicht auf sich sitzen lassen, dass ihre Tochter als angeblich rechtsextrem abgestempelt wurde. Nun urteilte das Verwaltungsgerichts Greifswald, auf Verlangen der Klägerin, dass das Vorgehen der Polizei rechtswidrig war. "Zur Begründung hat die 2. Kammer ausgeführt, dass jedenfalls die Art und Weise der Durchführung der Maßnahme unverhältnismäßig war. Es hätte mildere Maßnahmen gegeben, als die Schülerin sofort aus dem laufenden Unterricht zu holen und mit ihr vor den Augen der Schulöffentlichkeit in Begleitung von Polizeibeamten ins Sekretariat zu gehen", heißt es in einer entsprechenden Presseaussendung des Gerichts. Damit wird wohl auch der Tatsache Rechnung getragen, dass den Beamten durch die von der Schule zugesandte E-Mail bereits bekannt gewesen war, dass aufgrund der beigefügten Screenshots der Postings keine strafrechtliche Relevanz gegeben war. Gegen das Urteil ist noch Berufung möglich.
Mediale Schmutzkampagne gegen Schülerin
Für die Schülerin ist es eine späte Genugtuung, die allerdings die Mainstreammedien kaum zum Umdenken bewegen werden. Denn diese hatten in dem Fall eine mediale Kampagne gegen die 16-jährige Schülerin gestartet. Dass es um ein angeblich um ein Schlumpfvideo ging, wurde in Abrede gestellt. Vielmehr erklärte man: "In dem Hinweis, den der Schulleiter erhalten hatte, ging es nie um Schlümpfe. Sondern um tief rechte Symbolik". Dafür wurden allerlei "Beweise angeführt. "Neben Deutschlandfahnen auch Runenzeichen und altdeutsche Schrift" - also altes Kulturgut bzw. ein von den Nazis abgeschaffter Schriftsatz. Weiters habe das Mädchen in sozialen Medien folgende Dinge gesagt: "Nix yallah yallah"; "Heimat, Freiheit, Tradition - Multikulti Endstation"; sowie - ganz böse - "In Deutschland wird deutsch gesprochen." Aber auch für die Skandalisierung der Kleidung des Mädchens war man sich nicht zu schade - Der Status berichtete. Gegenüber der Jungen Freiheit hatte die Mutter von Loretta im Vorfeld der Verhandlung erklärt: "Meine Tochter soll rehabilitiert werden. Es ist wichtig, daß meiner Tochter hier Gerechtigkeit widerfährt, denn sie hat nichts Strafbares getan, und sowohl das Innen- als auch das Bildungsministerium haben das Verhalten der Polizei und des Schulleiters immer verteidigt.“
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