Kommt nun Rücktritt der Innenministerin?

Schlappe für Faeser: Compact-Verbot von Gericht vorerst aufgehoben

Politik
Compact: Dirk Bindmann, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0; Justiz: Freepik; Komposition: Der Status.

Es sollte ein vernichtender Schlag gegen Andersdenkende sein und Frieden und Ordnung in Deutschland wieder herstellen. Doch beides hat für SPD-Innenministerin Nancy Faeser nicht geklappt. So hat das "Compact"-Verbot weder Freibäder oder Innenstädte sicherer gemacht und nun wurde es auch noch zu einem Debakel für Faeser, denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot nun im Eilverfahren gekippt. Damit ist nach vier Wochen das Erscheinen das Magazins für wohl mindestens zwei Jahre gesichert.

Kritisches Medium per Vereinsrecht verboten...

Es waren markige Worte von Innenministerin Nancy Faeser, mit denen sie Mitte Juli das Verbot des deutschen "Compact"-Magazins begründete. Es ging um nicht weniger als Weltfrieden, allgemeine Glückseligkeit und den Bestand des besten Deutschlands aller Zeiten, das es jemals gab. Mit dem Verbot der von Jürgen Elsässer herausgegebenen Zeitschrift wollte Faeser gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die "ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen."

Und Faeser und das Innenministerium sparten nicht mit Superlativen um die Wichtigkeit ihrer Mission zu begründen: "Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden." Man unterstellte dem Magazin sogar mit abenteuerlichen Konstrukten, antisemitische Tropen zu verbreiten, womit dank der bundesrepublikanischen Hirnakrobatik bereits die diffuse Kritik auch an nicht-jüdischen globalistischen Eliten gemeint ist (Der Status berichtete).

...doch Faeser wurde vom Rechtsstaat eingeholt

Nun wurden jedoch die Ministerium und ihr Ressort vorerst vom Rechtsstaat auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab dem Eilantrag der Anwälte von Jürgen Elsässer und seinem Team statt. Das Verbot von "Compact" ist somit vorerst aufgehoben. In Sozialen Medien feiert "Compact" diesen ersten Sieg gegen die rote Innenministerin. 

Und auch in einem Video gibt Elsässer Einblick, wie es nun weitergehen soll. Natürlich will man so schnell wie möglich wieder erscheinen, allerdings muss man erst die beschlagnahmte Technik und Infrastruktur loseisen. Dass sich die Redaktion davon jedoch nicht ausbremsen lassen wird, zeigte auch schon die Tatsache, dass vor wenigen Tagen mit dem Magazin "Näncy" bereits ein provisorischer "Compact"-Nachfolger aus der Taufe gehoben wurde.

Vor Gericht und auf hoher See...

Somit hat nun Compact rund weitere 2 Jahre Zeit normal zu erscheinen, denn so lange dürfte das anhängige Hauptsacheverfahren dauern, bei dem endgültig über ein Verbot entschieden werden soll, wobei sich Jürgen Elsässer zuversichtlich gibt, dass man auch dieses Verfahren für sich entscheiden kann. Aber, wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gotteshand. Und die Zeiten werden, je länger die Ampel und die vereinigte Linke am werkeln ist, nicht einfacher.

Und ein unbegrenztes Vertrauen in das, was gemeinhin leichthin als "Rechtsstaat" bezeichnet wird, ist bei weitem nicht angebracht. So machte etwa das Leipziger Gericht in seiner jetzigen Entscheidung deutlich, dass es "keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin" gebe.

Beanstandet wurde von den Richtern nur, ob "das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist". So heißt es denn auch in der Presseaussendung weiter: "Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen."

Sprich: Für die Faeser-Vorgehensweise gibt's einen Persilschein, die Verbotsfrage könnte sich auf rein inhaltlicher Ebene entscheiden. Andererseits wird auch klar, dass das Gericht die allermeisten Artikel des Magazins bislang schlichtweg inhaltlich als nicht zu bestanden begreift. Ein erstes Urteil, das ein lachendes und ein weinendes Auge kennt, aber zumindest vorerst einmal den Fortbestand sichert.

Faeser hat keinen Verstand?

"Wer als 20-Jähriger kein Linker ist, hat kein Herz. Wer mit 40 immer noch ein Linker ist, hat keinen Verstand", dieses unterschiedlichen Personen von Winston Churchill bis Bernhard Shaw oder dem SPD-Politiker Björn Engelholm zugeschriebene Bonmot, scheint in dem "Zweikampf" Faeser gegen Elsässer seine neuerliche Bestätigung gefunden zu haben. Denn Elsässer, ein Freund des "Querfront-Gedankens" kam ursprünglich selbst aus der politischen Linken, ehe er sich später zum ausgewiesenen Patrioten wandelte.

Und dieser Kampf David gegen Goliath, wie Elsässer ihn benennt, könnte wohl für Faeser auch noch weitere Folgen nach sich ziehen. So hatte etwa FDP-Vize Wolfgang Kubicki nach dem Compact-Verbot einen möglichen Rücktritt Faesers ins Spiel gebracht, sollte das Verbot vor Gericht scheitern. Ob die FDP nun mehr als zwei Jahre zuwarten oder die Innenministerin bereits vorher - nach dieser ersten Schlappe - aus dem Verkehr ziehen will, bleibt abzuwarten.

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