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Syrien ist sicher!

Schlag für Asyl-Lobby: Gericht erlaubt Abschiebung nach Syrien

Politik
Symbolbild: Freepik

Jetzt hat in Deutschland ein Oberverwaltungsgericht ein interessantes und womöglich wegweisendes Urteil gefällt. Das OVG Münster (Nordrhein-Westfalen) kam zu dem Ergebnis, dass in Syrien für Zivilpersonen keine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben mehr bestehe. Nun ist die Politik am Zug und könnte mit der Rückführung zumindest krimineller Syrer beginnen.

Keine individuelle Bedrohung gegeben

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalens in Münster ist klar und deutlich und scheint so etwas wie eine zaghafte Wende der Justiz in der Asyl- und Flüchtlingspolitik anzukündigen. Denn das Gericht stellt fest, dass "die ernsthafte, individuelle Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit von Zivilpersonen infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen Konflikts, in der Provinz Hasaka, aber auch allgemein in Syrien" nicht mehr gegeben sei, so das OVG Münster in einer Pressemitteilung. Vorausgegangen war dem Urteil die Klage eines Syrers, der unbedingt subsidiären Schutz in Deutschland wollte.

Krimineller Syrer abgeblitzt

Der syrische Staatsangehörige aus der Provinz Hasaka ist allerdings kein kein unbeschriebenes Blatt. Bereits 2014 war er nach Deutschland eingereist, nachdem er zuvor als Schlepper tätig gewesen war und sich an der "Einschleusung von Personen aus der Türkei nach Europa beteiligt hatte", wie es in der Presseaussendung des Gerichts heißt. In Österreich hatte er deshalb auch eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt, nach deren Ende er sich offenbar - dem üblichen Asyltourismus folgend - weiter ins nördliche Nachbarland begab.

Dort stellt er offenbar weitere Asylanträge, allerdings lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge diese Anträge ab und wollte ihm weder die Flüchtlingseigenschaft, noch subsidiären Schutzes als Bürgerkriegsflüchtling zusprechen. Aufgrund guter Rechtskenntnisse oder mit trefflicher Hilfe der Asyl-Lobby zog der Syrer gegen das BAMF vor Gericht und das Verwaltungsgericht gab ihm zunächst Recht. Dagegen wehrte sich das BAMF nun vor dem Oberverwaltungsgericht. Gegen das jetzige Urteil ist auch keine Revision zugelassen, allerdings kann noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Asyl-Lobby macht gegen Urteil mobil

Sogenannte Flüchtlingsorganisationen bezeichnen das Urteil gegenüber Medien als "verheerend". Wiebke Judith von Pro Asyl etwa erklärte: "Das OVG entscheidet an der Realität vorbei". Die Geschäftsführerin des NRW-Flüchtlingsrats Birgit Naujoks bezeichnete das Urteil als "fatal und verheerend". Zudem befürchtet der Rat, dass das Urteil unter Syrern große Sorgen auslösen könnte und hofft, dass das BAMF aber auch andere Gerichte diesem nicht folgen werden.

Abzuwarten bleibt zudem, ob die Politik dem Urteil folgt. Denn die Richter hatten in der Entscheidung deutlich betont: "Der Kläger erfüllt bereits nicht die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, weil ihm in Syrien keine politische Verfolgung droht. Außerdem ist er von der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen seiner vor der Einreise ins Bundesgebiet begangenen Straftaten ausgeschlossen, die als gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern zu bewerten sind."

Afghanistan-Urteil in Österreich

Somit könnte man immer noch darauf abstellen, dass dies für Nicht-Kriminelle nicht zuträfe, zumal ohnehin die Politik erst aktiv werden müsste. Denn nach wie vor besteht für Syrien ein bundesweites Abschiebeverbot. Und auch faktisch sei eine Abschiebung nach Syrien aktuell nicht möglich, erklärte das zuständige NRW-Familienministerium. Auch nicht, solange es gültige Aufenthaltstitel gäbe und diese wurden zuletzt immer wieder verlängert. Zwar forderte die Ampel-Regierung zuletzt, dass zumindest Straftäter auch nach Syrien und Afghanistan abgeschoben werden müssten, aber passiert ist seitdem nichts.

Genauso, wie seit dem Afghanistan-Urteil in Österreich. Dort hatte vor wenigen Wochen der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass das Land wieder sicher genug sei und dass Abschiebungen dorthin mit den Menschenrechten in Einklang stünden. Aber auch hier wird es unter der schwarztürkis-grünen Bundesregierung kaum zu nennenswerten Abschiebungen kommen. Und die Steuerzahler diesseits und jenseits des Inn werden weiterhin Millionen Migranten unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus alimentieren müssen.

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