Satire wird Straftat: 11.250 Euro für Melnyk-Meme
Hintergrund: Freepik; Bildzitat: (C) Team Bystron/zVg; Komposition: Der Status.
In Bayern wurde der AfD-Außenpolitiker Petr Bystron zu 11.250 Euro Strafe verurteilt. Grund: Er hatte ein satirisches Meme über den ukrainischen Ex-Botschafter Andrij Melnyk geteilt. Die Staatsanwaltschaft unterstellte ihm, „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verwendet zu haben.
Die Posse um "Schrödingers Hitlergruß"
Das Bild zeigte mehrere deutsche Spitzenpolitiker, die Melnyk symbolisch „zum Abschied winken“. Eine harmlose politische Satire – doch das Gericht sah darin angebliche "Hitlergrüße". Pikant daran: Bei einigen dieser Abbilder handelt es sich um Gesten, bei denen nicht nur "Faktenchecker", sondern auch deutsche Staatsanwaltschaften und Gerichte bereits zur Einschätzung kamen, dass diese zweifelsfrei keine "Hitlergrüße" seien, als Dritte sie den abgebildeten Politikern unterstellten. In Lauterbachs Fall wurde allerdings bereits eine Bürgerin wegen Zeigen eines "Hitlergrußes" zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie dessen "Nicht-Hitlergruß" verbreitete.

(Bildzitat: (C) Team Bystron/zVg)
Melnyk: Abberufen nach Nazi-Verharmlosung
Der Hintergrund: Melnyk wurde im Juli 2022 aus Deutschland abberufen, nachdem er in einem Interview mit Tilo Jung den ukrainischen Faschistenführer Stepan Bandera verteidigt hatte. Bandera war ein Nazi-Kollaborateur, dessen Anhänger an Massakern an Juden und Polen beteiligt waren. Melnyk erklärte damals, Bandera sei „kein Massenmörder“. Diese Aussage löste Empörung in Polen, Israel und sogar in Teilen der Ukraine aus.
Auch deutsche Politiker kritisierten seine Haltung – Konsequenzen blieben jedoch aus. Erst später wurde er auf Druck der ukrainischen Regierung abgezogen. Bystrons Meme griff diesen Skandal satirisch auf – als Symbol für die moralische Verlogenheit der deutschen Politik, die einen Bandera-Bewunderer jahrelang hofierte.
Ermittlungen beginnen erst 2 Jahre später
Bemerkenswert ist der Zeitpunkt: Das Meme war zwei Jahre lang öffentlich zugänglich, ohne dass jemand einschritt. Erst im EU-Wahlkampf 2024, als Bystron politisch besonders präsent war, begann plötzlich ein Ermittlungsverfahren. Die Nähe zur Wahl und die politische Brisanz lassen den Schluss zu, dass die Justiz hier nicht unabhängig, sondern gezielt politisch agierte. Bystron selbst erklärte: „Wir haben umgehend Revision eingelegt. Die Justiz darf sich nicht für parteipolitische Spielchen missbrauchen lassen, um die AfD zu diskreditieren.“
Bei Stern erlaubt – bei der AfD verboten
Die Doppelmoral ist offensichtlich: Das linksliberale Magazin Stern zeigte bereits 2017 Donald Trump im Hitlergrußmit der Schlagzeile „Sein Kampf“. Weder Staatsanwaltschaft noch Medien sahen damals ein Problem. Es hieß, das sei „Satire“ – und damit durch die Kunstfreiheit gedeckt. Doch wenn ein AfD-Politiker dieselbe Ausdrucksform wählt, wird daraus eine Straftat. Satire darf also nur, wer das richtige Parteibuch hat.

(Bildzitat: (C) Stern)
Wenn Winken strafbar wird
Der Fall ist kein Einzelfall. Bereits 2022 wurde Bystron nach einer Corona-Demo angezeigt, weil er angeblich den Hitlergruß gezeigt haben soll – in Wahrheit hatte er in die Menge gewunken. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem Bystron ein Foto von Angela Merkel beim Winken vorlegte. Dieses Bild wiederum wurde auch ihm selbst dann zum Vorwurf gemacht und führte zur Aufhebung seiner Immunität im EU-Parlament - Der Status berichtete. Die Absurdität fasst er selbst treffend zusammen: „Wenn Merkel winkt, ist es höflich. Wenn Bystron winkt, ist es strafbar. Und wenn er Merkel beim Winken zeigt – wieder strafbar.“
Rechtsstaat oder politische Bühne?
Das Münchner Urteil steht sinnbildlich für den Zustand der deutschen Justiz. Während linke und liberale Medien ungestraft Nazi-Vergleiche bemühen dürfen, werden konservative Stimmen kriminalisiert. Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes – „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ – scheint längst außer Kraft gesetzt, wenn es um Oppositionelle geht. Bystrons Revision ist deshalb mehr als nur ein Rechtsmittel. Sie ist ein Testfall für den Rechtsstaat: Gilt Meinungsfreiheit in Deutschland noch für alle – oder nur für jene, die im Einklang mit der Regierung stehen?
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