Was ist an den Vorwürfen dran?

„Sächsische Separatisten“ vor Gericht: Verteidiger Martin Kohlmann im Interview

Politik
Bild: Freie Sachsen, Martin Kohlmann ; Hintergrund: KI-generiert (Chat-GPT), Komposition: der Status.

Den sogenannten „Sächsischen Separatisten“ wird vorgeworfen eine Terrorgruppe zu sein, die Landstriche in Sachsen besetzen und kontrollieren wollte. Was ist an den Vorwürfen dran und handelt es sich bei ihnen wirklich um eine feste Gruppe? Dazu haben wir einem der Hauptverteidiger Martin Kohlmann Fragen gestellt und brisante Antworten erhalten, bei denen man anfängt, die bereits bröckelnde neutrale Fassade der Justiz, weiter zu hinterfragen.

Herr Kohlmann sie vertreten die sogenannten „Sächsischen Separatisten“ vor Gericht. Was wird den Beschuldigten vorgeworfen?

Offiziell lautet der Vorwurf, sie hätten eine terroristische Vereinigung gegründet. Ziel soll kein Umsturz gewesen sein, sondern im Fall von Unruhen Teile Sachsens unter Kontrolle zu bringen und dort eine NS-angelehnte Ordnung aufzubauen. Als Vorbereitung wertet die Anklage etwa Wanderungen im Wald, Survival-Trainings oder Softair-Spiele wie „Capture the Flag“. Dabei handelt es sich um Dinge, die auch Pfadfinder oder Outdoor-Gruppen machen – also legale Freizeitaktivitäten, die hier als Terrorismus ausgelegt werden sollen.

Was haben die Beschuldigten konkret gemacht?

Ein paar der Beteiligten waren ein paar Mal auf dem Schießstand oder im Wald unterwegs. Aber das waren kleine Gruppen, mal zwei oder drei Leute, und auch nicht regelmäßig, die Beschuldigten kannten sich nicht mal alle gegenseitig. Waffen hatte nur einer – und der ist Jäger, also völlig legal. Hier wird also aus einzelnen Freizeitaktivitäten im Nachhinein ein großes „Training“ konstruiert.

Hier werden also einzelne Ereignisse nachträglich zu einer Terrorgruppe zusammengefügt?

Ja exakt, verschiedene Dinge – etwa ein regelmäßiger JA-Stammtisch oder private Aktivitäten – werden in den Ermittlungsakten, als Treffen der „Terrorgruppe“, zusammengefasst. So entsteht der Eindruck einer organisierten Gruppe, obwohl viele dieser Ereignisse nichts miteinander zu tun hatten. Die Beschuldigten haben sich auch nie selbst als „sächsische Separatisten“ bezeichnet, es handelt sich also um eine komplette Fremdzuschreibung.

Welche Rolle spielen die Chatgruppen in den Vorwürfen?

Es gab ein paar Chatgruppen, zum Beispiel um sich zu Outdoor-Aktivitäten zu verabreden. Die existierten aber nur kurz und umfassten nie alle Beschuldigten. Eine Gruppe mit allen Angeklagten gab es überhaupt nicht. Ein zentraler Punkt der Anklage basiert auf einem privaten Chat zwischen einem Beschuldigten und jemandem, der sich als amerikanischer Milizenführer ausgab. 

Welche Bedeutung hatte dieser Chatkontakt?

Der Gesprächspartner stellte sich später als FBI-Informant heraus. Der Angeklagte habe sich dort teilweise größer gemacht, als er tatsächlich war – so nach dem Motto „meine Jungs“ oder „meine Truppe“. Allerdings gibt es aber in den Chats keine konkreten Pläne oder Aktivitäten, die den Terrorvorwurf wirklich stützen würden. Das ist übrigens hier die spannende Frage, wie das überhaupt in den Prozess darf, denn Fakt ist nach der StGBO hätte das überhaupt nicht im Prozess verwendet werden dürfen. Ein Polizeispitzel darf nämlich erst auf jemanden losgelassen werden, insofern es einen konkreten Verdacht gibt, diesen gab es aber nicht. Wäre auch für amerikanische Gerichte nicht gültig, dies gilt allerdings nur für US-Bürger.

Schließlich kam ein Mann, vermutlich auch vom FBI, nach Deutschland, um sich mit der „Gruppe“ zu treffen. Dieser machte mit ein paar Beschuldigten auf einem alten Militärgelände Häuserkampf-Training. Das wird als schlagender Beweis für die angebliche Vorbereitung auf einen Bürgerkrieg gewertet. Das hätten die Beschuldigten allerdings so nie gemacht, wenn der FBI-Mann es ihnen nicht vorgeschlagen und organisiert hätte.

Welche der Vorwürfe sind, ihres Erachtens nach, völlig aus der Luft gegriffen?

Vor allem den Vorwurf, man habe Gebiete erobern oder kontrollieren wollen. In den Chats ging es eher darum, was man im Krisenfall machen würde – etwa sich an einen sicheren Ort zurückziehen und Familie oder Freunde schützen. Besonders der Begriff „SHTF“ aus der Prepper-Szene ist dabei in den Akten als „Tag X“ übersetzt worden. „SHTF“ steht allerdings grob übersetzt für „Wenn die Kacke am Dampfen ist“ und steht somit keinesfalls für einen aktiven und gewollten Umsturz, sondern dafür was man in ungewollten Extrem- und Katastrophenfällen tun soll.

Ist der Prozess politisch motiviert und wenn dem so ist, welches politische Kalkül steckt dahinter?

Interessant war, dass das Ganze erst in den Festnahmen mündete als man einen JA-Funktionär in der „Gruppe“ identifizierte. So soll eine Verbindung zwischen der Partei und einer angeblichen Terror-Gruppe hergestellt werden. Dieser Funktionär hat allerdings nur an einigen Wanderungen teilgenommen, um zu schauen ob so ein Programm etwas für die JA wäre und entschied sich dann dagegen. Gegen ihn ist bereits ein Parteiausschussverfahren am Laufen, es gilt eigentlich aber immer noch die Unschuldsvermutung

Was ist ihre Prognose für den weiteren Verlauf des Prozesses?

Eine Prognose ist schwierig. Eine Verurteilung wegen Terrorismus ist juristisch eigentlich nicht zu begründen. Gleichzeitig zeigen Staatsschutzverfahren aber oft, dass solche Prozesse lange dauern und sehr politisch geführt werden. Der Prozess läuft zunächst vor dem Oberlandesgericht Dresden. Danach wäre nur noch eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich. Die Richter im Bundesgerichtshof sind allerdings bereits jetzt schon die Ermittlungsrichter, diese werden sich also schwerlich in der nächsten Instanz selbst widersprechen. 

Was ist bei diesem Verfahren besonders ungewöhnlich?

Ungewöhnlich ist, dass mehrere Angeklagte selbst ausführlich Stellung beziehen. In solchen Verfahren sagen Beschuldigte normalerweise eher nichts. Hier wollen viele aber klarstellen, dass sie die Vorwürfe für völlig überzogen halten – und gehen deshalb auch stärker an die Öffentlichkeit.

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