Sachsen: Berufsverbot für politisch Unliebsame geplant
Bild: Ralf Roletschek, Sächsisches Oberlandesgericht in Dresden, Wikimedia Commons CC BY 3.0 , Einzelne Bilder und Komposition: KI-generiert (Grok).
Wenn politische Haltung über berufliche Zukunft entscheidet, schrillen die Alarmglocken. In Sachsen nimmt ein Konflikt Fahrt auf, der nicht nur Juristen betrifft, sondern Grundfragen von Freiheit, Recht und staatlicher Macht neu aufwirft.
Ein Artikel aus unser Kooperation mit Unser-Mitteleuropa
Vorbereitung des Berufsverbots?
Der Kurs gegen politisch unliebsame Bewerber wird nun in Sachsen offenbar vehement forciert, man steuert damit geradewegs auf eine verfassungsrechtliche Grundsatzentscheidung zu. So manche Kritiker sehen in dieser Vorgehensweise die Vorbereitung eines Berufsverbots. Sachsen will also zukünftig konsequenter verhindern, dass Personen, die als „Extremisten“ gelten, etwa in der Justiz tätig werden können, wie auch anonymousnews berichtete hatte.
Dafür soll die Rechtslage nun grundsätzlich überprüft werden. Nach der Kabinettssitzung kündigte Justizministerin Constanze Geiert (CDU) eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht an. Ziel ist es dabei, zu klären, ob die bisherige sächsische Rechtsauffassung, die allerdings auf einem Urteil des eigenen Verfassungsgerichtshofes beruht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Anlass dafür ist ein vielbeachteter Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bautzen im Zusammenhang mit John Hoewer. Das Gericht hatte den Freistaat Sachsen dazu verpflichtet, den Mann aus der „rechten Szene“ zur weiteren juristischen Ausbildung zuzulassen. Er hatte bereits das erste Staatsexamen absolviert und darf demnach am Rechtsreferendariat teilnehmen.
Aufhebung der Ablehnung durch OVG
Das Oberlandesgericht Dresden hatte den Bewerber zuvor bereits mehrfach abgelehnt. Die Richter hatten ihre Entscheidung mit dessen langjährigem Engagement in der „rechten Szene“, unter anderem in der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt und der patriotischen Bürgerinitiative „Ein Prozent“, begründet. Das OVG stellte jedoch klar, dass es an die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes gebunden sei. Demnach könne ausschließlich strafbares Verhalten eine Verweigerung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst rechtfertigen. Nur wenn ein Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft, darf der Staat ihn zurückweisen. Da dem Mann kein strafbares Verhalten vorgeworfen werden könne, sei seine Beschwerde begründet.
Laut Ministerin Geiert wurde bereits eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) eingereicht. „Die Anhörungsrüge ist ein wichtiger Baustein, um danach eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.“ Geiert möchte damit erreichen, dass das Oberlandesgericht den Referendar nicht zulassen muss und die Entscheidung des OVG überprüft werden muss. Parallel dazu soll eine abstrakte Normenkontrolle eingeleitet werden, wie die Zeit berichtete. Die CDU-Politikerin verweist dabei auf Thüringen. Dort hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass „Extremisten“ grundsätzlich vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden können. Diese strengere Linie soll nun auch in Sachsen möglich gemacht werden.
AfD erklärt „Angriff auf Grundrechte“
Die AfD reagierte freilich heftig auf die Pläne des Justizministeriums. In einer Mitteilung heißt es, die Regierung bereite „Berufsverbote“ vor, von einem „Angriff auf Grundrechte“ ist dabei die Rede. Der Justizministerin Geiert wirft die Partei vor, eine politische Überprüfung für die Juristenausbildung einzuführen. Auch wer sich nicht strafbar gemacht habe, müsse also künftig mit einem Ausschluss rechnen. Hintergrund der Kritik ist, dass der betroffene Referendar zuvor auch für AfD-Abgeordnete gearbeitet hatte.
„Die Juristenausbildung ist nicht nur für Richter, Staatsanwälte und die Verwaltung gedacht. Jeder Anwalt muss sie durchlaufen. CDU-Ministerin Geiert bereitet also Berufsverbote auf Basis von Gesinnungsprüfungen vor“, so der rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Volker Dringenberg, zu diesen Plänen: „Wir sehen darin einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Grundgesetz“. Die Berufsfreiheit gehöre zu den Grundrechten, erklärt der AfD-Abgeordnete. „Daran wollen wir nicht nur Frau Geiert erinnern, sondern auch ihren Kollegen Armin Schuster (CDU), der einen Gesinnungs-TÜV für Polizisten einführte“. Wenn das so weitergehe, dann seien in Kürze auch angehende Lehrer und Ärzte betroffen, warnt Dringenberg eindringlich.
+++ Folgt uns auf Telegram: t.me/DerStatus & auf Twitter/X: @derStatus_at +++
Dir gefällt unsere Arbeit? Unterstütze uns jetzt mit deiner Spende, damit wir weiterhin berichten können!
Kontoinhaber: JJMB Media GmbH
IBAN: AT03 1500 0043 9102 6418
BIC: OBKLAT2L
Verwendungszweck: Spende