Schulden ohne Sinn und Verstand

Rechnung ohne EU gemacht: Merz-Sondervermögen auf der Kippe

Politik
Bild: European Peoples Party, CC BY 2.0, Flickr

Entgegen allen Wahlversprechen war es eine der ersten Handlungen von Unions-Chef Friedrich Merz, die Schuldenbremse aus dem Weg zu räumen und - mit zweifelhaften Taschenspieler-Tricks - gemeinsam mit SPD und Grünen ein Milliarden-"Sondervermögen" zu beschließen. Doch in aller Eile hatte man wohl die Finanzregeln der EU nicht im Blick. Eine Studie kommt nun zu dem Ergebnis, dass die Brüsseler Schuldenregeln als Bremse wirken könnten.

Sogar für Brüssel zu enthusiastisch

Zig Milliarden Euro für die Aufrüstung, 500 Milliarden für Investitionen und Infrastruktur, dabei 100 Milliarden für Klimaschutz, so die Umfaller-Bilanz von Unions-Spitzenkandidaten Friedrich Merz nach der Bundestagswahl. Das Aus der Schuldenbremse führte dabei nicht überraschend zu einem Aufständchen der Unions-Basis. Und auch die Art, wie man die Mega-Verschuldung noch - zwar rechtlich gedeckt - mit Taschenspielertricks durch den alten Bundestag peitschte, hinterließ mehr als nur ein Geschmäckle.

Doch in all der Eile könnte man ein kleines aber wichtiges Detail übersehen haben. Und zwar die Schuldenregeln der EU. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest eine Analyse der Brüsseler Denkfabrik Bruegel mit dem Titel "Germany's fiscal rules dilemma", über die auch das "Handelsblatt" berichtet.

Kein Geld aus Infrastrukturfond

Dabei kommen die Autoren Armin Steinbach and Jeromin Zettelmeyer zu dem Schluss, dass Deutschland nicht in der Lage sein wird, Geld aus dem Infrastrukturfond auszugeben, sofern es keinen Haushaltsüberschuss erwirtschaftet. Und dies war schon in den vergangenen Jahren nicht der Fall und dürfte - den wirtschaftlichen Prognosen zufolge, bei denen alle Zeichen auf Stagnation stehen - auch heuer nicht geschehen.

"Denkfabrik"-Chef Jeromin Zettelmeyer und Armin Steinbach, Professor an der Pariser Wirtschaftsuniversität, attestieren Union und SPD nämlich, die EU-Schuldenregeln nicht ausreichend im Blick gehabt zu haben. Denn der Trick, die Milliarden für Infrastruktur als Sondervermögen an der Schuldenbremse vorbei beschlossen zu haben, funktioniert in der EU nicht, hier gelten die Ausgaben als reguläre Schulden.

Verschärfung durch Deutschland

Dies bedeutet, dass die Planung des Koalitionsvertrages, bis 2029 allein auf Bundesebene aus dem Infrastrukturfond 150 Milliarden Euro auszugeben, auf der tönernen Füßen steht. Laut EU seien diese "Ausgaben nicht zulässig, es sei denn, sie werden durch Haushaltseinsparungen an anderer Stelle ausgeglichen", so Zettelmeyer und Steinbach. Faktisch ein Nullsummenspiel, weil in anderen Haushaltsbereichen gekürzt werden müsste. Selbiges gelte auch für Verteidigungsausgaben. 

Zwar könne man aufgrund der Ausnahmeklausel der EU-Schuldenregel die Verteidigungsausgaben um mehr als ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts erhöhen, aber auch hier müsste an anderer Stelle gespart werden. Die Hürde, über die Merz und Klingelbeil nun stolpern, sofern sie nicht wieder aufgehoben oder aufgeweicht wird, hatte Deutschland bei der Reform der EU-Schuldenbremse hineinreklamiert und Ausnahmen für Verteidigung und Investitionen strikt abgelehnt.

Nicht mehr als 60 Prozent Schulden

Zudem geben die Autoren der Studie zu bedenken, dass nach der Reform des EU-Stabilitäts- und Wachstumspaktes im vergangenen Jahr der Schuldenstand nicht mehr als 60 Prozent der nationalen Wirtschaftskraft ausmachen sollte. Darauf hatte unter anderem auch Deutschland gedrängt, welches mit derzeit 63 Prozent nur knapp über diesem Wert liegt.

Wenn der Finanzrahmen der als "Sondervermögen" titulierten Schulden jedoch ausgereizt würde und auch die Verteidigungsausgaben deutlich steigen, so Zettelmeyer und Steinbach, dann könnte der deutsche Schuldenstand bald auf 90 Prozent steigen, was einem Entschuldungsplan, der mit der EU-Kommission akkordiert werden müsste, zur Folge hätte. 

Laut den Autoren wäre die einzige Möglichkeit für die deutsche Schuldenpolitik, die EU-Regeln zu reformieren. Dies würde aber einige Zeit dauern, da dazu EU-Verträge geändert und dann auch von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden müssten.

+++ Folgt uns auf Telegram: t.me/DerStatus & auf Twitter/X: @derStatus_at +++

Dir gefällt unsere Arbeit? Unterstütze uns jetzt mit deiner Spende, damit wir weiterhin berichten können!

Kontoinhaber: JJMB Media GmbH
IBAN: AT03 1500 0043 9102 6418
BIC: OBKLAT2L
Verwendungszweck: Spende

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten