Klage ging nach hinten los

Carola Rackete: Gerichtlich bestätigte Schlepperin im EU-Parlament

Politik
Ggia, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Carola Rackete: Als Schlepper-Kapitänin wurde sie zum Star. Noch 2020 prahlte sie mit 53 erfolgreich Geschleppten aus Libyen. 2024 zur EU-Politikerin aufgestiegen, will sie davon plötzlich nichts mehr wissen. Heute klagt sie jeden Schlepperei-Vorwurf als "Üble Nachrede" ein. Für die Bezeichnung "Sea-Watch-Schlepperin" forderte die fürstlich entlohnte Linken-Politikerin einen Streitwert von 15.000 Euro. Doch das Manöver ging nach hinten los. Rackete ist nun gerichtlich bestätigte Schlepperin. Und die Gerichtskosten muss sie selbst tragen.

Will plötzlich keine Schlepperin mehr sein

Aufgrund der "Beihilfe zur illegalen Einwanderung" und "Widerstands gegen ein Kriegsschiff" wurde Rackete bereits 2019 in Italien festgenommen. Noch 2020 prahlte sie damit, 53 Libyer direkt von der Küste aus nach Europa befördert zu haben. Doch plötzlich will die "Sea Watch" Kapitänin keine Schlepperin mehr sein. "Rackete erleidet Schiffbruch", titelte die AfD.

Ein Vorwurf, der jahrelang Racketes Markenzeichen war. Jetzt will sie damit nichts mehr zu tun haben. Sie behauptete, es handle sich dabei um "üble Nachrede" und klagte dagegen. Sie unterlag dabei ausgerechnet am Berliner Landgericht - die Bundeshauptstadt gilt oft als Hochburg der politischen Korrektheit - gegen die AfD-Delegation im EU-Parlament. Rackete ist damit gerichtlich bestätigte Schlepperin. Das zeigt ein Urteil vom 2. Dezember. 

Richtungsweisendes Urteil

Ein in vielfacher Hinsicht bemerkenswertes Urteil. So fungiert es einerseits als Präzedenzfall für ähnlich gelagerte Fälle. Andererseits, weil Rackete, die Schlepperei zu ihrem Markenzeichen machte, erst durch Schlepperei berühmt wurde. Weiters kommt es unerwartet, dass ausgerechnet ein Berliner Gericht Racketes Stimmungsschwankungen kein Verständnis entgegenbrachte. Es handle sich lediglich um politische Kritik, so das Urteil, das dem Status vorliegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eine Reihe von Strafanzeigen gegen Schlepper-NGOs wurde in den vergangenen Jahren bereits von der AfD eingebracht. Alleine der EU-Mandatar Petr Bystron (AfD) klagte eine Vielzahl von mutmaßlichen Schlepperorganisationen.

Geklagte Organisationen:

  • Sea-Watch
  • Mission Lifeline
  • Sea-Eye
  • Jugend Rettet
  • SOS Méditerranée
  • Ärzte ohne Grenzen
  • Save the Children

Alle bisherigen Klagen wurden jedoch zurückgewiesen. Doch jetzt zeichnet sich offenbar auch in der Beamtenschaft ein Umdenken ab. Rauer als jeder Seewind: Jetzt fliegt Rackete die eigene Klage um die Ohren. Zuvor lief der Rackete-Bug bereits in Italien auf: Auch dort ging ihre Klage gegen Salvini nach hinten los. 

Rechts wirkt

Erst gestern gab die NGO "Médecins Sans Frontières" (MSF) die Einstellung ihrer 'Seenotrettung' im Mittelmeer bekannt. Der EU-Mandatar Petr Bystron (AfD) dazu: "Der Meinungsumschwung aus den USA zeichnet sich nach dem Trump-Sieg deutlich ab. Europa befindet sich im Wandel – das ganze 'Setup' ändert sich. Die Massenzuwanderung erhält keinen Zuspruch mehr. Sogar Carola Rackete schämt sich bereits. Das Urteil ist eine Auszeichnung für unsere intensive Arbeit gegen das Schlepperei-Geschäft der NGOs."

Findet Deutschland zurück zur Rechtsstaatlichkeit? 

Bemerkenswert ist, dass zuletzt immer mehr arglose Bürger aufgrund von X-Beiträgen in Deutschland Razzien und strafrechtliche Verfolgung durchlebten, weil sie Politiker kritisieren. Bei der gerichtlich bestätigten "Schlepperin" fand nun ausgerechnet in Berlin eine erste Kehrtwende statt. Nach ihrer Niederlage vor Gericht darf aufgrund der Meinungsfreiheit nämlich weiterhin als "Schlepperin" bezeichnet werden.

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