Auf Spuren der Sowjet-Politruks...

Polit-Säuberung: SPD will AfD-Mitglieder aus Polizei entfernen

Politik
Bild: Pixabay

Uli Grötsch ist SPD-Politiker und der Polizeibeauftragte des Bundes. In einem Interview fordert er, alle Polizeibeamten mit einer AfD-Mitgliedschaft aus dem Dienst zu entlassen. Dabei vermischt der Beauftragte nicht nur seine eigentlichen Aufgaben mit parteipolitischer Polemik, sondern liefert auch eine mehr als demokratiebedenkliche Begründung.

Wer Sonderposten hat, hält sich für wichtig

Beauftragte und Sonderposten gibt es unzwischen Unzählige im deutschen Politbetrieb. Neben Bürgerräten sollen diese der Politik nicht nur Legitimationen für Entscheidungen liefern, sondern eignen sich auch bestens, eigene Polit-Kader zu versorgen. So wurde im März 2024 von der Ampel auch der Posten eines Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag aus der Taufe gehoben und an den SPD-Genossen Uli Grötsch vergeben.

Auf seinem Posten soll sich der Polizist und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete eigentlich um "strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen" bei der Polizei kümmern und als "Ansprechpartner für Beschäftigte dieser Polizeibehörden des Bundes im Einzelfall, aber auch für Bürgerinnen und Bürger, die von polizeilichem Fehlverhalten betroffen" dienen. Dabei wurde Wert darauf gelegt, dass "mit dem Amt ist erstmals eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen" geschaffen wurde.

SPD-Politkader lässt Masken fallen...

Doch ganz ohne Parteipolitik geht es scheinbar nicht. In einem Interview in der Rheinischen Post zieht Grötsch gegen die AfD vom Leder. Zum Thema AfD-Mitglieder bei der Bundespolizei erklärt er: "Ich bin klar in meiner Auffassung: Eine AfD-Mitgliedschaft und eine Tätigkeit als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter sind nicht miteinander vereinbar. Die AfD hat es nun ja auch schriftlich vom Verfassungsschutz bekommen, dass sie eine rechtsextreme Partei ist."

Und dazu verlangt er eine stärkere Anwendung des Disziplinarrechts: "Ja. Das erwarte ich. Eine Mitgliedschaft mit sichtbarem Engagement für die AfD muss die Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben. Engagement heißt für mich, man setzt sich offen für die Partei ein, kandidiert für den Gemeinde- oder Stadtrat oder gar für den Bundestag."

Aktionismus statt Vernunft

Damit befindet er sich zwar im Gleichschritt mit den unzähligen SPD-Politikern, die mit einer Verbotsforderung der AfD vorpreschen, allerdings gibt es auch warnende Stimmen. So ist neben CSU-Innenminister Alexander Dobrindt auch Nordrhein-Westfalens CDU-Innenminister Herbert Reul bislang gegen Schnellschüsse und der Meinung, dass eine Enfernung aus dem öffentlichen Dienst nur nach sorgfältiger Einzelfallprüfung möglich sei. Und selbst Bremens SPD-Innensenator Ulrich Mäurer hält das VS-Gutachten für eine mehr als dünne Suppe.

Sinnloser Posten

Dabei war Grötsch nicht nur schon früher mit Ausfällen gegen die AfD aufgefallen, etwa als er im März 2024 erklärte, dass er es für hochproblematisch halte, wenn Polizeibeschäftigte in der AfD Mitglied seien, weil sich die AfD radikalisiert habe. "Die Geschichte lehrt uns, dass es verheerend ist, wenn Polizei und Justiz von Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterwandert werden", so Grötsch. Sein jetziger Vorstoß dürfte aber auch mit seiner Leistung als Polizeibeauftragter zusammenhängen. Im März wollte die Union den hochdotierten Posten eigentlich streichen. Denn mit einer Besoldung von 13.295 Euro im Monat - dazu noch Kosten für 18 Mitarbeiter - fiel die Bilanz des Beauftragten ernüchternd aus. In keinem der 35 abgeschlossenen Ermittlungsfälle konnte ein Fehlverhalten von Beamten festgestellt werden - und dies sogar, obwohl sich bei der Polizei wohl auch eine Anzahl AfD-Mitglieder befinden dürfte. Schließlich könnte sich die SPD aber wohl durchsetzen und für ihren Genossen den gut bezahlten Posten erhalten.

Berufsverbot als politische Waffe

Neu ist die Forderung des Polizeibeauftragten allerdings nicht. Seit geraumer Zeit gibt es immer wieder Vorstöße, Bürger aufgrund ihres Wahlverhaltens pauschal zu diffamieren. Zwar gilt der "Radikalenerlass" von 1968, an den sich oft Berufsverbote im öffentlichen Dienst knüpften, als bundesdeutscher Sündenfall, wenn es gegen die derzeit unangenehme Opposition geht, will man aber noch viel härter vorgehen - selbst bloße Likes in sozialen Medien könnten zur Entlassung und Existenzvernichtung führen. Zuletzt sorgte auch wieder der Fall von  John Hoewer für Aufsehen. Weil er ein Buch schrieb, zudem im Büro eines AfD-Abgeordneten arbeitete und auch leitendes Mitglied bei der AfD-Jugendorganisation seines Bundeslandes und beim Bürgernetzwerk "EinProzent" gewesen sei, wird ihm das Rechtsreferendariat verwehrt. Zwar ist Roewer strafrechtlich völlig unbescholten und das Gericht räumte ein, dass er  die freiheitlich-demokratische Grundordnug "nicht in strafbarer Weise bekämpft" habe, aber sei halt in anderer Weise dem System aufgefallen - Der Status berichtete.


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