Niederlage für Zensur: Compact-Verbot laut Bundesverwaltungsgericht rechtswidrig
Compact: Dirk Bindmann, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0; Justiz: Freepik; Komposition: Der Status.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, heißt es landläufig. Daher war das Urteil im Verfahren gegen das Compact-Magazin mit Spannung erwartet worden. Doch das von der damaligen SPD-Innenministerin Nancy Faeser wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gekippt. Das Vereinsverbot sei rechtswidrig und wurde aufgehoben.
Es ist ein Sieg für die Pressefreiheit. Das von der umstrittenen SPD-Innenministerin Nancy Faeser angestrengte Verbot des Compact-Magazins von Jürgen Elsässer wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Damit endet eine Zensur-Farce, die im Sommer des vergangenen Jahres mit zahlreichen Razzien bei den Mitarbeitern und dem Herausgeber des Magazins begann. Zugleich ist es eine Klatsche für Faeser, die mit einem Trick versuchte, die Zensur zu verschärfen. Denn das kritische Medium würde über den Hebel des Vereinsrechts verboten, was später sogar in einer Eilentscheidung noch bestätigt wurde, auch wenn es im August 2024 das Verbot vorerst aussetzte. Auf sozialen Medien feiert Compact-Herausgeber Jürgen Elsässer das heutige Urteil.
Das ist eine schallende Ohrfeige für Nancy Faeser. Sieg auf ganzer Linie - Pressefreiheit lässt sich nicht verbieten! 🔥
— Jürgen Elsässer (@JurgenElsasser) June 24, 2025
Urteil pickt
Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist zudem gültig, Berufung oder andere Rechtsmittel sind nicht möglich. Ein Anwalt von Compact erklärte zuden, dass das Gericht die Entscheidung mit "bemerkenswerter Klarheit" getroffen habe und das Verbot "krachend gescheitert" sei. Nach dieser Entscheidung stünden nun auch mögliche Schadensersatzklagen im Raum. Elsässer hatte den Schaden durch das Verbot schon zuvor auf mindestens rund 320.000 Euro beziffert.
Er und seine Mitarbeiter feiern den Erfolg...
SIEG!!! pic.twitter.com/far8OUT7Um
— ✏️Paul Klemm (@DerPaulKlemm) June 24, 2025
Frage um Remigration und Machtkritik
In dem Urteil argumentierte das Gericht, wie es aus der Pressemitteilung hervorgeht, dass Compact nicht sämtliche Voraussetzungen des eng auszulegenden Verbotsgrunds des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung erfülle. Denn "eine Vielzahl der von der Beklagten als Beleg für den Verbotsgrund angeführten migrationskritischen bzw. migrationsfeindlichen Äußerungen lässt sich danach auch als überspitzte, aber letztlich im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zulässige Kritik an der Migrationspolitik deuten", so das Gericht. Zudem seien Forderungen nach strengeren Einbürgerungsvoraussetzungen oder höheren Integrationsanforderungen "für sich genommen nicht als mit der Menschenwürde oder dem Demokratieprinzip unverreinbar zu beanstanden". Auch die gegen die öffentlichen Narrative gerichtete Kritik, etwa an den Coronamaßnahmen oder am Ukraine-Krieg, sei eine "polemisch zugespitzte Machtkritik". "Die von der Klägerin bedienten Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen genießen den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG und vermögen das Vereinsverbot nicht zu rechtfertigen."
+++ Folgt uns auf Telegram: t.me/DerStatus & auf Twitter/X: @derStatus_at +++
Dir gefällt unsere Arbeit? Unterstütze uns jetzt mit deiner Spende, damit wir weiterhin berichten können!
Kontoinhaber: JJMB Media GmbH
IBAN: AT03 1500 0043 9102 6418
BIC: OBKLAT2L
Verwendungszweck: Spende