Verpflichtung zum Reservedienst

Neues Bundeswehrgesetz: „Zwang zum Kampf“ über die Hintertür

Politik
Symbolbild: KI-generiert (ChatGPT)

Während die Spannungen mit Russland weiter angeheizt werden, verschiebt die Bundesregierung still und leise eine weitere rote Linie. Was bislang auf Freiwilligkeit beruhte, könnte für viele ehemalige Soldaten schon bald zur Pflicht werden.

Ein Artikel aus unser Kooperation mit UnserMitteleuropa

Versteckter massiver Kurswechsel

Die Bundesregierung macht bekanntlich mittlerweile ernst mit der Aufrüstung der Reserve. Das Kabinett hat nunmehr das sogenannte Reservestärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Hinter besagtem Gesetz steckt allerdings ein massiver Kurswechsel. Wer einmal Soldat war, soll künftig nicht mehr nur freiwillig zur Reserveübung kommen müssen, sondern vielmehr dazu verpflichtet werden können.

Bislang hatte faktisch die „doppelte Freiwilligkeit“ gegolten. Reservist und Arbeitgeber mussten dabei zustimmen. Damit soll nun allerdings Schluss sein. Je nach früherer Dienstzeit kann die Bundeswehr Reservisten künftig für drei bis zwölf Wochen pro Jahr heranziehen. Insgesamt sollen künftig bis zu zwölf Monate verpflichtender Reservedienst möglich sein. Betroffen wären vor allem frühere Zeit- und Berufssoldaten sowie künftige freiwillig Wehrdienstleistende, die ja bekanntlich per Schreiben an alle 18-jährigen, mit freilich mäßigem Erfolg, dazu „motiviert“ werden sollen. Alte Grundwehrdienstleistende aus der Zeit vor 2011 und aktuell dienende Freiwillige sollen laut Pistorius noch nicht darunterfallen.

Ohne jegliche Freiwilligkeit

Von nicht unerheblicher Brisanz dabei ist fraglos, wer länger als ein Jahr gedient hat, kann nach Angaben des Verteidigungsministeriums künftig sogar zu Verwendungen in EU- und NATO-Staaten sowie auf Schiffen und Luftfahrzeugen verpflichtet werden. Bundestagsmandatierte Auslandseinsätze sollen zwar freiwillig bleiben, doch die Richtung ist mehr als klar, die Reserve wird vom Freiwilligenmodell zum staatlich verfügbaren Personalpool.

Auch für Betriebe hat das nicht unerhebliche Folgen. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter künftig in der Regel freistellen, können zwar Einwände anmelden, entscheiden darf am Ende freilich die Bundeswehr. Gerade kleine Firmen müssten damit, mit zweifellos erheblichen Geschäftseinbußen, plötzlich auf Fachkräfte verzichten.

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