Bedenkliche Entwicklung...

Neue Schikanen gegen Opposition: Waffenverbot für AfD-Mitglieder

Politik
Bild: Freepik

Im "besten Deutschland aller Zeiten" sind die Bürgerrechte offenbar nur noch frei zu verteilende Privilegien, nicht nicht mehr allen zustehen, sondern nur noch jenen, die brav nach der Pfeife des Systems tanzen. Im ohnehin absurd strengem deutschen Waffenrecht gibt es nun, zumindest wenn es nach dem Verwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen geht, weitere Trennungen. AfD-Mitglieder dürfen demnach keine Waffen mehr besitzen.

Von Politbehörde verdammt - nun entwaffnet

Aus politischen Gründen wird die AfD und die dazugehörige Jugendorganisation in einigen Bundesländern vom Verfassungsschutz als "rechtsextremer Verdachtsfall" geführt. Über den Unsinn dieser Kategorisierung - viele Standpunkte und Forderungen der Alternative sind oftmals deckungsgleich mit jenen der Union der 1990er Jahre und davor - ist schon viel geschrieben worden, aber Papier ist bekanntlich geduldig.

Und oftmals ist es müßig zu versuchen, logische oder stichhaltige Argumente anzuführen, immerhin hat man eine Agenda abzuarbeiten und dazu hat auch der Verfassungsschutz als Mittel der Politik seinen Beitrag zu leisten, zu absurd dieser auch erscheinen mag. Nun folgen aber neuerlich Konsequenzen aus der ideologisch geprägten Vorarbeit der Systemparteien und ihrer Paladine.

AfD-Mitglieder waffenrechtlich unzuverlässig

Und diese Konsequenzen zeigen sich in einem drastischen Einschnitt in den Bürgerrechten. Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied nun in zwei Eilverfahren, dass AfD-Mitgliedern die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden darf. Dabei stellte das Gericht darauf ab, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung, wohl nach der Definition des Verfassungsschutzes, ausreichend sei, den entsprechenden Personen die geforderte Zuverlässigkeit abzusprechen.

"Das gelte auch für den Fall der AfD, wenn es sich nur um einen Verdachtsfall handelt", wird der Entscheid in Medien zitiert. Das Oberverwaltungsgericht hat damit der Vorinstanz, dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht gegeben, welches bereits im Juni entschieden hatte, dass AfD-Mitglieder ihre Waffen abzugeben hätten.

Mangelnde Distanzierung

Gegen diese Entscheidung hatten mehrere AfD-Mitglieder berufen, nachdem ihnen zuvor von der Behörde die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen worden war und das Verwaltungsgericht den Behördenbeschluss gestützt hatte. Nun greift zudem das OVG in der Begründung der Eilbeschlüsse zu der eher abenteuerlich anmutenden Argumentation, "dass einer der Kläger sich nicht von verfassungsfeindlichen Bestrebungen auch innerhalb der AfD unmissverständlich und beharrlich distanziert habe". Also von "hetzerischen Äußerungen oder einschüchternde Verhaltensweisen von Parteimitgliedern" oder dem, was man dafür hält. 

Man wertet sogar noch eher als erschwerend, dass einer der Kläger sogar nicht nur einfaches Parteimitglied sei, sondern sogar Funktionsträger. Anders entschied vor einigen Monaten noch das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt, das die Einstufung als Verdachtsfall nicht für den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis für ausreichend befand.

Vorsicht mit historischen Vergleichen...

Seit der Wiedereinführung des Reichswaffengesetzes von 1938 in Deutschland im Jahr 1952 hat dieses wieder volle Geltung, allerdings ohne die Beschränkungen für bestimmte Bevölkerungsschichten, wie Oppositionelle, Juden etc. die von den Nationalsozialisten bereits zuvor und auch danach eingeführt worden waren. Fortan war es jedem Bundesbürger wieder gestattet, je nach Bundesland auch recht freizügig und ohne Stückzahlbegrenzung für Kurzwaffen und mitunter ohne Erwerbscheinspflicht für Langwaffen.

Seitdem hat sich viel geändert, neben einer Übertragung der Gesetzgebungskompetenz an den Bund und damit einhergehende Vereinheitlichungen, Schaffung eines neuen Waffenrechts 1972 und seitdem mehreren Novellierungen, ist das Waffenrecht - gerade auch in den vergangenen Jahrzehnten - immer weiter verschärft worden. Ein Rückgang der Kriminalität wurde damit jedoch nicht erreicht, lediglich die Gängelung gesetzestreuer Bürger schritt voran.

Vergleicht man die Zustände in anderen Ländern mit einem deutlich liberaleren Waffenrecht, wie Tschechien, Österreich oder Schweiz, zeigt sich, dass dort trotz freierer Vorschriften und weniger Übergriffigkeiten des Staates nicht ganze Landstriche entvölkert sind.

Nun könnte es allerdings den Anschein erwecken, dass sich bestimmte Kreise in Deutschland auf die Wurzeln des Waffenrechts besinnen, und bestimmte Bevölkerungsgruppen ungeachtet ihrer persönlichen Unbescholtenheit per se vom Waffenbesitz ausschließen möchten. Zum Glück ist so etwas aber bekanntlich in einer gesunden Demokratie undenkbar.

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