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Zahnreinigung und Rückenschule

Neue Regeln für Krankenkassen: Weniger Geld bei geringer Wahlbeteiligung?

Politik
Bild: Freepik

Keine Rückenschule oder keine Zahnbehandlung mehr, weil die Wahlbeteiligung in der Region zu gering ist? Oder deutlich höhere Krankenkassenbeiträge zu den sonst schon üblichen Erhöhungen, um das Leistungsniveau zu halten? Wenn es nach den Plänen des Bundesamt für Soziale Sicherungen zur neuen Verteilung von Patiengeldern an die Krankenversicherungen geht, könnte dies schon bald Realität in Deutschland sein.

Tüfteln an Krankenkassen-Finanzierung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist dem Gesundheitsministerium und dem Arbeitsministerium unterstellt und verwaltet den "Gesundheitsfonds", in den Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie des Bundes fließen, die dann wieder an die Krankenkassen verteilt werden.

Die Verteilung erfolgt über einen Risikostrukturausgleich (RSA), der über "die Festlegung der Risikogruppen, des Zuordnungsalgorithmus der Versicherten zu den Morbiditätsgruppen, des Regressionsverfahrens zur Ermittlung der Gewichtungsfaktoren und des Berechnungsverfahrens zur Ermittlung der Risikozuschläge erfolgt", wie es heißt und der regelmäßig angepasst wird. Hier will jetzt das BAS an neuen Schrauben drehen.

Sparen bei den Leistungen

Wie die "Bild" und auch die "Volksstimme" berichten, soll künftig bei der Verteilung der Gelder auch die Beteiligung der Bundestagswahlen einbezogen werden - vorerst natürlich die der Wahl von 2021. Für die Krankenkassen in einigen Bundesländern könnte dies natürlich ein ordentliches Minus bedeuten. So führt etwa die Volksstimme aus, dass etwa in Sachsen-Anhalt, welches 2021 mit 67,9 Prozent die niedrigste Wahlbeteiligung hatte, rund 50 Millionen weniger an die Krankenkassen fließen würden.

Allein für die AOK wären es 24 Millionen weniger. Bei derart großen Kürzungen, so der CDU-Landtagsabgeordnete Tobias Krull gegenüber der "Bild", gäbe es nur zwei Möglichkeiten: "Entweder die betroffenen Kassen erhöhen ihre Beiträge oder sie sparen bei freiwilligen Leistungen wie Zahnreinigung oder Rückenschule."

Wahlbeteiligung als neuer Faktor

Für die Sprecherin der AOK Sachsen-Anhalt, Anna-Kristina Mahler, ist dies kein gangbarer Weg, zumal sie darauf hinweist, dass es sich bei der Wahlbeteiligung um ein "sachfremdes Kriterium" handeln würde. Allerdings ist das Bundesamt seit einer Reform des Risikostrukturausgleichs nicht mehr an einen gesundheitlichen Bezug gebunden. Seit 2021 können auch Merkmale für die Verteilung herangezogen werden, die nicht zwingend einen Gesundheitsbezug haben.

So floss etwa in der Vergangenheit schon die Zahl der kleinen und mittleren Unternehmen in einer Region in die Berechnung mit ein. Und wie das BAS gegebüber der "Volksstimme" ausführt, spielen Wahlen angeblich eine Rolle: "Wie sich gezeigt hat, steht die Höhe der Wahlbeteiligung in einem statistisch signifikanten Zusammenhang zu der Höhe der sich auf Ebene der Kreise ergebenden Über- und Unterdeckung."

Statistik machts nicht besser

Nun sollte man keiner Statistik trauen, die man nicht selber gefälscht hat, vermutlich ließe sich auch bei genug Rechenaufwand einen Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein von Fregatten mit einer Vollschiffs-Takelung und Skorbut herausrechnen, wenn man den Beobachtungszeitraum weit genug ansetzt, aber im BAS sitzen sicher - wie auch in der Spitzenpolitik - nur die fähigsten Personen.

Fraglich ist allerdings, ob eine zukünftig auf diesem Wege erzwungene hohe Wahlbeteiligung nicht deutlich nach hinten losgehen könnte. Einig scheint sich zumindest das Gros der Landtagspartien in Sachsen-Anhalt, was diese Pläne betrifft. Für Ulrich Sigmund von der AfD ist es eine "an den Haaren herbeigezogene" Maßnahme. Für Krull von der CDU sind die Pläne unverständlich und für die grüne Landtagsabgeordnete Susan Sziborra-Seidlitz sind sie "geradezu absurd". Aber wer weiß, vielleicht fallen die beiden Altparteien ja noch irgendwie um, um nicht gemeinsam mit der bösen AfD zu den Kritikern zu gehören...

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