Symbolpolitik trifft wieder einmal die Falschen

Neue Grundsicherung trifft bedürftige Deutsche besonders hart

Politik
Bild: Andreas Hörstemeier, Arbeitsamt Aachen , Wikimedia Commons CC BY-SA 2.0

Wieder soll Härte Kompetenz ersetzen, doch die Wucht der Maßnahmen prallt nicht auf die schuldige, sondern auf jene, die längst am Limit leben. Symbolpolitik wird zum Schlaghammer, der genau die Falschen niederstreckt.

Ein redaktionell bearbeiteter Beitrag aus unserer Kooperation mit Unser-Mitteleuropa

Totaler Mittelentzug als Job-Center-Maßnahme

80 Prozent der Bürgergeld empfänger sind nicht-Deutsche oder haben einen Migrationshintergrund. Die neue Bürgergeld Reform wird als Lösung dieses Problems verkauft, jedoch sorgt sie für das genaue Gegenteil. Sympthompolitik trifft wieder mal "die Falschen". So sollen etwa psychisch Kranke und Mieter drangsaliert, Eltern kleiner Kinder in Vollzeitjobs gezwungen werden, Selbstständigen die Hilfe verweigert und Bedürftige mit totalem Mittelentzug bestrafet werden, wie auch anonymousnews berichten konnte.

Der Regierungsentwurf für die „Neue Grundsicherung” ist weitaus härter als dies bislang kommuniziert wurde. Dieser sieht etwa Instrumente zur Drangsalierung Bedürftiger vor, die man nur noch als asozial und grausam bezeichnen kann. Sie gehen sogar so weit, dass einfache Sachbearbeiter in Jobcentern psychisch Kranke „mustern” dürfen und sollen. Sie sollen überdies bedürftige Mieter in Haftung für hohe Mieten nehmen und sogar Eltern kleiner Kinder in Vollzeitjobs jedweder Art zwingen können. Wer demnach nicht pariert oder mithalten kann, dem werden alle Mittel gestrichen.

Sollte das Gesetz wie geplant Mitte kommenden Jahres in Kraft treten, dürfte dies gravierende Folgen für die gesamte Gesellschaft haben. Verelendung, Obdachlosigkeit und damit einhergehende Kriminalität wird ein bisher unbekanntes Ausmaß erreichen, man blicke dabei nur auf die Slums in den USA. Der Druck auf Arbeitsplatzbesitzer, unmenschliche Bedingungen und Minilöhne zu akzeptieren, werden damit auf die Spitze getrieben.

Sanktionen und Entrechtung

Den geleakten Gesetzentwurf hatte zuerst das Portal „Frag den Staat” veröffentlicht. Die Zeit hatte darüber hinter einer Bezahlschranke berichtet. Der Inhalt hat es allerdings in sich. Während die Bundesregierung unter anderem hunderte Milliarden Euro für Deutschlands Aufrüstung in die Kassen von Großkonzernen pumpt, eine korrupte ukrainische Regierung mit gigantischen Summen sponsort, plant man regierungsseitig ungeniert Schikanen gegen die Ärmsten, welche die mit dem gegenwärtigen Bürgergeld leicht abgemilderten Hartz-IV-Repressionen bei Weitem übertreffen.

Im Gesetzentwurf wird zwar von Sanktionen von 30 Prozent „gefaselt“, die Maximalhöhe, die das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 2019 vorgegeben hatte. Mit einem Trick wird dies nun aber durchweg unterlaufen. Wer eine „zumutbare” Arbeit ablehnt, was allerdings zumutbar sein soll, entscheidet allein das Jobcenter, soll danach künftig als nicht bedürftig gelten, sodass Behörden die gesamte Hilfe einstellen dürfen. Auch wer mehr als einen Termin beim Amt versäumt (oder zu spät kommt), den soll das Amt per bloßem Verwaltungsakt als „nicht erreichbar” einstufen und umgehend auf null setzen.

Das große Problem im Sozialrecht ist seit der Einführung von Hartz IV vor 21 Jahren die Aberkennung des Rechts auf aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass Betroffene selbst bei gravierenden Rechtsbedenken durch Widersprüche oder Klagen nicht bewirken können, dass die Kürzung oder Streichung der Existenzmittel zunächst ausgesetzt wird. Die Strafe bleibt also so lange aktiv, bis Rechtsabteilungen oder Gerichte darüber entscheiden, das allerdings kann zuweilen Jahre dauern.

Pflicht zur Akzeptanz von Ausbeutung

Ungeachtet des viel beklagten Fachkräftemangels will die Regierung auch die Hilfen für berufliche Qualifizierungen radikal zusammenstreichen. Die Vermittlung in Arbeit und zwar unabhängig von Ausbildung, Lohn oder Bedingungen, soll stets Vorrang haben. Überdies betont der Entwurf eine „Pflicht”, die eigene Arbeitskraft maximal einzusetzen”. Lohndrücker und Ausbeuter aller Art dürften sich also freuen.

Der Entwurf schreibt damit also eine „Pflicht zur Vollzeitarbeit” fest, dies nahezu unabhängig von persönlichen Umständen und Qualifikationen. Sogar Eltern oder Alleinerziehende müssten für eine 40-Stunden-Woche parat stehen, sobald das jüngste Kind ein Jahr alt wird und irgendeine Betreuung verfügbar ist. Weigern sie sich, kann das Jobcenter auch sie auf null setzen, also samt Nachwuchs in die Armut treiben.

Die soziale Entrechtung von Bedürftigen geht noch weiter. Sie sollen jegliche Ansprüche auf Beratungs- oder Schlichtungsgespräche, etwa im Fall von harten Sanktionen, verlieren. Vor der Bedürftigkeit etwaige angesparte Rücklagen müssen je nach Alter künftig nahezu vollständig aufgebraucht werden, bevor überhaupt Hilfe bewilligt wird. Ohne die bereits gängige Rundumüberwachung und Durchleuchtung Betroffener weiter auf die Spitze zu treiben, dürfte das allerdings „noch“ nicht gelingen. Gerade diese Maßnahme straft arbeitende Bürger, die aufgrund von Schicksalsschlägen temporär arbeitslos werden, besonders hart. Dies ist jedoch eine der Hauptgruppen, für welche solche Sicherungssysteme einst gedacht waren.

Auch Karenzzeiten für Mieten, die über den kommunal, in der Regel ohnehin viel zu niedrig, festgelegten liegen, werden gestrichen. Wenn also ein alleinstehender Bedürftiger 700 Euro für eine Einraumwohnung zahlt, die Obergrenze der Kommune für Bezieher von Grundsicherung oder Sozialhilfe aber nur 500 Euro beträgt, muss er von Anfang an 200 Euro aus seinem Regelsatz von 563 Euro dafür zusätzlich berappen. Bisher wird dieser dann aufgefordert, innerhalb eines halben Jahres die „Miete zu senken”, das heißt de facto also umzuziehen.

Rutscht jemand in die Grundsicherung, der in einer Wohnung lebt, die das Jobcenter überdies als zu teuer für örtliche Verhältnisse einstuft, was in Zeiten der wachsenden Wohnungsnot nicht selten der Fall sein dürfte, soll es Betroffene dazu nötigen, ihren Vermieter selbst dafür zur Rede zu stellen. Tun sie das nicht, kann das Jobcenter die Hilfe für Unterkunftskosten ablehnen. Statt selbst Miet-Haie zu verfolgen, lässt der Staat nun also künftig die Ärmsten für die Wucherpreise büßen.

Auch Selbstständigen wird geschadet

Ein besonders merkwürdiger Auswuchs im Entwurf richtet sich gegen Selbstständige. Viele Kleinunternehmer und Freiberufler verdienen in Deutschland zumindest zeitweise nicht genug, um sämtliche damit verbundene Ausgaben, darunter Krankenversicherung und Miete, zu decken und noch überleben zu können. Die genaue Zahl dieser „Aufstocker“ ist unbekannt, da die Arbeitsagenturen nicht zwischen lohnabhängiger und selbstständiger Beschäftigung unterscheiden. Bekannt ist, dass knapp eine Million Bürgergeldbezieher berufstätig sind und oft mit nur geringen Beträgen aufstocken müssen.

Ab dem kommenden Jahr nun müssen sich Selbstständige, die länger als ein Jahr aufstocken, darauf einstellen, ihre Arbeit aufzugeben. Das Jobcenter kann sie dazu zwingen, indem es einfach die Zusatzhilfe einstellt, etwa die Finanzierung der Krankenversicherung mit einem Minimalbetrag von gut 100 Euro. Längere Zeit aufstockende Freiberufler sollen also komplett hinschmeißen, sich wieder in die totale Abhängigkeit von der Behörde begeben, die sie dann in irgendwelche Hungerlohnjobs „vermittelt”.

Symptom-Politik gegen Deutsche

Die Bürgergeld-Reform wird besonders eins bewirken: Deutsche Arbeitswillige werden sich nicht mehr auf die für sie geschaffenen Sicherungssysteme verlassen. Dies schadet sowohl dem gesellschaftlichen Zusammenhalt als auch den Betroffenen. Statt gerade Deutschen, die beispielsweise Schicksalsschläge erlitten haben, zu helfen, verspricht die Bundesregierung 11,8 Milliarden weitere Euro fürs Klima, und auch ein Stopp der kostspieligen Migrationspolitik ist nicht in Sicht.

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