Politisches Werkzeug oder Dritte Gewalt?

'Haltung' statt Unabhängigkeit der Justiz: Richterbund warnt vor AfD

Politik
Bild: Magnific

Immer wieder wird von allen Seiten vor einer möglichen Regierung der AfD in Bundesländern oder auch im Bund gewarnt. Nun meldet sich auch der Deutsche Richterbund zu Wort. Das bisherige Weisungsrecht der Justizministerien gegenüber Staatsanwaltschaften müsse wegen der AfD abgeschafft werden. Und auch die Beschäftigten in der Justiz müssten "Haltung" zeigen. Unabhängigkeit sieht anders aus.

Es vergeht kein Tag, an dem nicht vor der AfD gewarnt wird. Und mit geradezu abenteuerlichen Aktionen versuchen die selbsternannten "demokratischen" Parteien ihren Einfluss trotz sinkender Umfragewerte zu erhalten. So werden etwa immer wieder parlamentarische Abläufe so umgestaltet, dass man seine Macht weiter festigt. In Rheinland-Pfalz wurde etwa, um nur einige Beispiele zu nennen, die Hürde für Untersuchungsausschüsse durch den bereits abgewählten Landtag erhöht und somit ein wichtiges Oppositionsrecht beschnitten. In Sachsen-Anhalt wurden die Modalitäten zur Wahl von Verfassungsrichtern und Landtagspräsidenten bereits angepasst - Der Status berichtete

Weisungsrecht in der Justiz

Nun prescht der  Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes Sven Rebehn vor und fordert ebenfalls Änderungen wegen möglicher Regierungsbeteiligungen der AfD. Gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) sieht Rebehn nun plötzlich die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr. Grund sei das Weisungsrecht der Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften. "Neben allgemeinen Vorgaben, zum Beispiel welche Kriminalitätsfelder mit besonderer Priorität verfolgt werden sollen", so Rebehn, sei es den Justizministern auch möglich, in einzelne Strafverfahren einzugreifen oder Ermittler anweisen, in bestimmte Richtungen zu ermitteln.  "Das wäre aber das Ende einer objektiven Strafverfolgung", so Rebehn weiter, zumindest, wenn es um die AfD geht. 

Bisher alles kein Problem

Bei den Altparteien sei dies angeblich kein Problem gewesen. "Bislang war diese Befugnis kein größeres Problem, weil die Ministerien insgesamt verantwortungsvoll damit umgegangen sind. Es gibt eine Art Selbstbeschränkung der Justizministerinnen und Justizminister, die aber nicht in einem Gesetz festgelegt ist. Das ist nur eine politische Tradition. Ein AfD-Justizminister könnte jederzeit damit brechen", warnt der Bundesgeschäftsführer pflichtgemäß vor der AfD. Dabei gab es bisher schon immer wieder Fälle, in denen Justizminister in Verfahren hineinregierten. Man denke etwa an den grünen nordrhein-westfälischen Justizminister Benjamin Limbach, der 2023 innerhalb der Kölner Staatsanwaltschaft die Zuständigkeit für das Cum-Ex-Verfahren ändern wollte, um  Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, die seit Jahren ermittelte zu entmachten. Ein Schelm wer Böses denkt. Allerdings gibt es schon seit Jahren Diskussionen und Forderungen nach der Abschaffung des Weisungsrechts, etwa nach einem Urteil des EuGH 2019 rund um den europäischen Haftbefehl.

"Haltung" statt Unabhängigkeit?

Derartige fachliche Gründe scheinen dieses Mal aber nicht im Vordergrund zu stehen. Denn die vielbeschworene Unabhängigkeit der Justiz und die angebliche Neutralität der Beamten sind offenbar zweitrangig. Zwar könne die Politik die Regeln für die Besetzung von Richterposten etc. "wetterfest" machen, um politische Eingriffe zu minimieren, aber Rebehn erklärt auch unumwunden, dass die Beschäftigten in der Justiz notfalls auch "Haltung" gegen die AfD zeigen müssten: "Am Ende des Tages liegt es auch an der Justiz selbst, den Rechtsstaat gegen seine Feinde zu verteidigen [...] Solange die Menschen in der Justiz diese Haltung zeigen und sich als Bollwerk des Rechtsstaats verstehen, werden es rechtspopulistische Parteien nicht leicht haben."

Einfach die Spielregeln ändern

Dabei wirken diese Einlassungen schon etwas eigenartig. Die Justiz sollte ja eigentlich nur dem Gesetz verpflichtet und unabhängig sein, wie sich dies mit "Haltung" verträgt, die eben nichts auf der Richterbank oder bei der Staatsanwaltschaft zu suchen haben sollte, können wohl nur die Altparteien erklären. Immerhin ist es ja auch das Altparteien-Kartell, welches immer wieder nachträglich die Spielregeln ändert, wenn die Gefahr droht, von der politischen Konkurrenz abgelöst zu werden und Macht und Einfluss zu verlieren. So störten sich die Parteien bisher wenig am Weisungsrecht, vielmehr nutzte man es selbst als politisches Werkzeug - und die Gewaltenteilung war zweitrangig.

Erst jetzt entdeckt man die angeblichen Gefahren, wobei es ausschließlich um Parteipolitik geht und weniger um den Schutz des Rechtsstaates und der Justiz als unabhängige dritte Gewalt, sonst hätte man schon vor Jahren, etwa nach dem EuGH-Urteil von 2019, umfassend tätig werden können.

+++ Folgt uns auf Telegram: t.me/DerStatus & auf Twitter/X: @derStatus_at +++

Dir gefällt unsere Arbeit? Unterstütze uns jetzt mit deiner Spende, damit wir weiterhin berichten können!

Kontoinhaber: JJMB Media GmbH
IBAN: AT03 1500 0043 9102 6418
BIC: OBKLAT2L
Verwendungszweck: Spende

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten