Dringliche Anfrage zu Villach: Terroranschlag durch eklatantes Behördenversagen?
Die Bilder des grinsenden Attentäters von Villach erschütterten ganz Österreich. Doch die werdende Verlierer-Ampel aus ÖVP, SPÖ und Neos geht lieber zur Tagesordnung über, feilscht um Ministerposten und Staatssekretäre um dem Land die teuerste Regierung seit Jahren aufzubürden. Für die Freiheitlichen ist das Thema allerdings keineswegs abgeschlossen. Generalsekretär Christian Hafenecker will in einer dringlichen Anfrage im Nationalrat von ÖVP-Innenminister Karner Antworten zu dem mutmaßlichen Behördenversagen.
Forderungen nach neuen Messerverboten, Massenüberwachungen und Zensur von sozialen Netzwerken und Messengerdiensten und die üblichen Betroffenheitsfloskeln, damit war für die österreichischen Einheitsparteien ÖVP, SPÖ, Grüne und Neos der schreckliche Terroranschlag von Villach abgehakt. Abschiebungen oder eine Kehrtwende in der völlig gescheiterten Asyl- und Migrationspolitik ist nicht vorgesehen. Nach derartigen Vorfällen gleichen sich die Reaktionen europaweit, egal ob in Österreich, Deutschland, Frankreich oder anderswo. Status-Redakteurin Bernadette Conrads fasste das dahinterstehende Muster schon nach dem Anschlag in München auf X zusammen:
Völlig surreal, wie man bei der Corona-Grippe den Ausnahmezustand ausgerufen hat. Aber der tägliche Krieg in Europas Metropolen wird einfach als normal hingenommen. Krank! https://t.co/CVclsyjD9e
— Bernadette Conrads (@BeConrads) February 15, 2025
Massives Versagen der ÖVP-Innenminister
Auch für die FPÖ besteht bei dem IS-Terroranschlag in Villach großes Klärungspotenzial. Denn angesichts der bekannt gewordenen Umstände ist einmal mehr von massivem Behördenversagen auszugehen, weshalb Generalsekretär Christian Hafenecker bei der heutigen Sitzung des Nationalrats mit einer dringlichen Anfrage Antworten von ÖVP-Innenminister Gerhard Karner verlangt. Denn der Syrer entwickelte offenbar eine rege Reisetätigkeit. 2019 kam er nach Österreich, reiste 2020 nach Deutschland weiter, wurde allerdings wegen gefälschter Dokumente - er zeigte einen falschen spanischen Ausweis vor - in Deutschland strafrechtlich verfolgt und nach Österreich zurückgeschickt. Hier stellte er 2020 einen Asylantrag, dem 2021 stattgegeben wurde. "Obwohl er zuvor mehrere sichere Drittstaaten passiert hatte und in Deutschland bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben war. Festzuhalten ist auch, dass der Syrer offenbar über Monate hinweg illegal im Land aufhältig war, bevor er um Asyl ansuchte", so Hafenecker.
Haftstrafe in Deutschland
Nach der Annerkennung des Asylstatus 2021 in Wien zog Ahmad G. offenbar wieder nach Deutschland und später nach Villach. Auch im vergangenen Jahr reiste er offenbar ohne weitere Kenntnisnahme durch die heimischen Behörden und die für ihn zuständige Asylbetreuungseinrichtung erneut nach Deutschland, wo er, zur Fahnung ausgeschrieben, eine viertägige Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund der von ihm begangenen Urkundenfälschung verbüßen musste. Für Hafenecker ist klar: "Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten bei den Behörden in Österreich die Alarmglocken schrillen sollen. Jedoch dürfte es im Bereich von regelmäßig die Grenzen passierenden und kriminell werdenden Asylwerbern keinerlei Behördenaustausch gegeben haben, was unzählige Fragen aufwirft."
Was wussten die Behörden?
Es gibt also offensichtlich einigen Klärungsbedarf. Daher will Hafenecker von dem zuständigen ÖVP-Innenminister Gerhard Karner unter anderem wissen, ab wann dem Innenministerium und dem BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) oder anderen Behörden bekannt war, dass sich Ahmad G. im Land aufhält und welchen Status er eigentlich von 2019 bis 2021 hatte. Zudem, ob er polizeilich, nachrichtendienstlich oder anderweitig überprüft wurde und wie seine Nationalität nachgewiesen bzw. von Seiten der Behörden überprüft oder verifiziert wurde. Aber auch über den Kontakt zwischen Behörden möchte der FPÖ-Abgeordnete Auskunft haben. So zum Beispiel ob es in Bezug auf den Syrer zum Austausch mit ausländischen Behörden kam, nachdem dieser nach Österreich kam und bevor er Asyl beantragte oder ob die österreichischen Behörden Kenntnis von allfälligen weiteren Asylanträgen in anderen Ländern, etwa in Deutschland haben. Außerdem stellt sich auch die berechtigte Frage, wieso Ahmad G. Asyl gewährt wurde, nachdem er offensichtlich mehrere sichere Drittstaaten auf seiner Reise nach Österreich passiert hatte.
War Fahndung bekannt?
In Österreich nahm man es mit der Überprüfung aber offenbar nicht so genau. Deshalb will Hafenecker zudem wissen, wer die Asylgründe, die Ahmad G. angab, auf Plausibilität usw. überprüfte, ob es in den Folgejahren zu einer Überprüfung des Asylstatus kam und ob der Syrer von einem Asylverein (Asyl in Not, Asylkoordination, Verein Ute Bock etc.) betreut wurde oder ein Verein in Bezug auf ihn mit Behörden Kontakt hatte. Zudem, und dies dürfte kein gutes Licht auf das ÖVP-Innenministerium oder die Zusammenarbeit im europäischen Rahmen werfen, stellt Hafenecker die Frage, wie es um den Austausch mit ausländischen Behörden in Bezug auf (illegale) Grenzübertitte von in Österreich anerkannten Asylwerbern konkret bestellt ist und ob dem Ministerium bekannt war, dass Ahmad G. mit einem gefälschten Ausweisdokument von Österreich nach Deutschland gereist war. Immerhin war er später deutschlandweit zur Fahndung ausgeschrieben wurde und musste in weiterer Folge eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Und falls dies bekannt gewesen sein sollte, dann steht auch die Frage im Raum, wieso dies keine weiteren Konsequenzen nach sich zog.
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