Als 'pseudowissenschaftlich' bezeichnet

DÖW blitzt ab: Gericht erklärt FPÖ-Kritik an Privat-Stasi für zulässig

Politik
DÖW-Gebäude: Waltharis, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 AT; Justitia/Flagge: Freepik; Komposition: Der Status.

Nach dem Urteil des Handelsgerichts im Feber bestätigte das Wiener Oberlandesgericht nun, dass es in bestimmen Kontexten zulässig sein kann, die Arbeit des einschlägigen "Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands" (DÖW) als "pseudowissenschaftlich" zu bezeichnen. Die FPÖ, gegen welche die Institution geklagt hatte, fordert nun Konsequenzen, etwa den Entzug des Regierungsauftrags zur Erstellung eines "Rechtsextremismusberichts".

Für DÖW ist halbe Welt "rechtsextrem"

Das DÖW attestierte im Vorjahr im sinngemäß, dass mindestens 700.000 Österreicher "rechtsextrem" seien. Das liegt auch an der weitreichenden Definition, welche die Einrichtung für dieses Phänomen verwendet. In der Vergangenheit machte man in Publikationen nicht einmal einen großen Hehl daraus, dass man mit dem eigenen Begriff auch daraus abzielt, die Freiheitlichen  mit diesem Stempel zu brandmarken - immerhin seit der letzten Nationalratswahl stärkste Partei im Parlament -. Und so verwunderte die Ausfertigung der von der schwarz-grünen Ex-Regierung beauftragten "Rechtsextremismusberichts" inhaltlich kaum.

Dort fanden sich Sätze wie: "Rechtsextreme Sprache ist von der Produktion von 'Begriffsfetischen' wie 'Volk' oder 'Gemeinschaft' und politischen Mythen anstelle rationaler Argumente getragen." Freie Medien werden verteufelt, dem Status unterstellt man, mit "antisemitischer" Sprache zu hantieren, weil wir (großteils nicht-jüdische) Eliten anlässlich eines Globalisten-Gipfels als "Weltenlenker" bezeichneten. Sogar das Umfeld einer konservativen ÖVP-Politikerin wird als Profiteurin eines "rechtskatholischen Milieus" verortet, das ein "konservatives bis reaktionäres, autoritäres und in Randbereichen rechtsextreme Spektrum des politischen Katholizismus" darstelle...  

"Pseudowissenschaftlich" als Werturteil zulässig

Die Arbeit des DÖW ist angesichts solcher Wertungen seit Jahren heftiger Kritik ausgesetzt - und klagt regelmäßig. Gemäß einem Urteil in den späten Neunziger-Jahren muss es sich u.a. die publizistische Bezeichnung als "Privat-Stasi" oder als "kommunistische Tarnorganisation" gefallen lassen, ebenso den Vorwurf, "pseudowissenschaftlich" zu arbeiten. Vor allem letzte Einordnung stößt den oftmals weit links stehenden DÖW-Akteuren besonders sauer auf. Und so klagte die Einrichtung erfolglos gegen die FPÖ, als diese ihr vor dem Hintergrund der genannten Publikationen erneut vorwarf, sich "pseudowissenschaftlich" zu betätigen.

Bereits im Feber fuhr die "Privat-Stasi" damit vor dem Handelsgericht Wien ein - Der Status berichtete. Dort wurde bestätigt, dass das DÖW sich auch als politischer Akteur positioniere und daher bei Kritik eine höhere Toleranzschwelle haben muss. Doch dieses wollte es genau wissen und ging in die nächste Instanz - und dort gab es die nächste "Watschn". Das OLG Wien bestätigte nun: Dies betrifft auch Privatpersonen und Vereine, sobald sie die politische Bühne betreten, wenn sie öffentliche Äußerungen tätigen, die dazu geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen. Dabei seien auch überspitzte Formulierungen und massive Kritik hinzunehmen, sofern kein massiver Wertungsexzess vorliege.

FPÖ: "Sieg für die Wahrheit"

Der freiheitliche Generalsekretär & Mediensprecher Christian Hafenecker sprach nach dem Urteil von einem "vollen Erfolg für die Meinungsfreiheit". Weil die entsprechende Kritik am DÖW als "pseudowissenschaftliche Institution" als zulässig gelte, sei "gerichtlich bestätigt, was ohnehin auf der Hand liegt". Man feiere einen "Sieg auf ganzer Linie für die Wahrheit und eine Niederlage für jene linken Netzwerke, die glauben, sie könnten mit Klagsdrohungen und juristischen Winkelzügen Kritiker mundtot machen." Nun sei klar, wer sich wie das DÖW in die politische Arena bege und "mit fragwürdigen Definitionen politische Gegner an den Pranger stellt", müsse auch schärfste Kritik aushalten.

Der Versuch, seiner Partei "einen Maulkorb umzuhängen" sei jedenfalls "kläglich gescheitert". Zudem habe das Gericht unmissverständlich festgehalten, dass DÖW mit der Absicht agiere, die politische Haltung zu beeinflussen, und die FPÖ sehr wohl das Recht habe, die umstrittene Definition von „Rechtsextremismus“ als Grundlage der DÖW-Arbeit auch mit polemischen Ausdrücken zu kritisieren. Für Hafenecker steht damit fest, dass sich das DÖW "endgültig als seriöser Partner für staatliche Institutionen disqualifiziert. Es sei ohnehin "ein Skandal sondergleichen", das die schwarz-rot-pinke "Verliererkoalition" es erneut mit der Erstellung eines offiziellen Berichts beauftragen wolle.

Regierung soll Auftrag entziehen

Denn dabei würde "Steuergeld für eine ideologische Keule verschwendet, die einzig und allein dem Zweck dient, die patriotische Opposition zu diffamieren", so Hafenecker. Er ruft die Bundesregierung in die Pflicht: "Wir fordern den Innenminister auf, diesem Spuk sofort ein Ende zu setzen und dem DÖW den Auftrag zur Erstellung des Rechtsextremismus-Berichts unverzüglich zu entziehen!"

Es sei untragbar, dass eine Organisation, die man gerichtsfest als "pseudowissenschaftlich" bezeichnen darf, weiter im Auftrag der Republik mit dem Geld der Bürger auf "die einzige echte Opposition" losgelassen wird. Dieser Fall zeige "exemplarisch das ganze Versagen des Systems". Die FPÖ will "weiterhin mit aller Kraft gegen diese linken Vorfeld-Organisationen und ihre Günstlinge in der Regierung ankämpfen und die Wahrheit aussprechen - egal, wie viele Klagen sie noch gegen uns einreichen werden!"

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