Dem ukrainischen Präsidenten entgleitet die Kontrolle

Demütigung Selenskis vor Von der Leyen im eigenen Parlament

Politik
Bild: Screenshot zdf.de/Auswahl: Unser-Mitteleuropa

Ein Desaster für Selenski – und das mitten im Rampenlicht der EU-Elite. Das ukrainische Parlament verweigert ihm die uneingeschränkte Machtverlängerung, während westliche Medien die Blamage verschweigen. Doch dank des Kriegsrechts kann er dennoch weiterregieren – ohne Wahlen, ohne echte Legitimation.

Ein Beitrag aus unserer Kooperation mit Unser-Mitteleuropa

Die sogenannte Resolution „zur Unterstützung der Demokratie“ wurde seitens des ukrainischen Parlaments, anlässlich des 3. Jahrestages des Kriegsbeginns und im Beisein von EU-Kommissionspräsidentin Von der Leyen, abgelehntSomit verweigerte das ukrainische Parlament nunmehr im ersten Anlauf die fortgesetzte Unterstützung für Selenski.

Hochnotpeinliche Blamage für Selenski

Eine hochnotpeinliche Szene ereignete sich in Kiew just am 27. Februar, somit am „Jahrestag“ des Kriegsbeginns und unter Beisein der politischen EU-Elite von Von der Leyen abwärts, wie auch tkp zu berichten wussteEs war dem Parlament eine Resolution zur Abstimmung vorgelegt worden, die Selenskis Befugnisse als Präsident „bis zum Amtsantritt des neu gewählten Präsidenten der Ukraine“, also auch ohne Wahlen, verlängern hätte sollen. Das Parlament lehnte dies jedoch kategorisch ab. In erster Abstimmung war dabei zwar die Legitimität des Parlaments verlängert worden, die Legitimität des Präsidenten war allerdings klar abgelehnt worden. Dabei hatten nur 218 Abgeordnete für das Papier, das Selenskis Herrschaft auch ohne Wahlen legitimeren hätte sollen. Notwendig wären allerdings 226 Abgeordnete gewesen. Vor allem nach der Kontroverse um den Trump-Spruch von einem „Diktators Selenski“, der eine Welle der Empörung in der EU ausgelöst hatte, erzeugte dieser „Coup“ des ukrainischen Parlaments wohl keine besonders gute Optik.

Keine Konsequenzen wegen „Kriegsrecht“

Die völlige Blamage hatte Selenski in der zweiten Runde dann aber noch abwenden können, denn er kann ja bekanntlich auf Grund des Notstandes in der Ukraine auch ohne Wahlen weiterregieren. Wahlen sind solange der Krieg weiter andauert, eben nicht vorgesehen. Im zweiten Anlauf war somit eine Erklärung angenommen worden, die sich für die Unterstützung Selenskis und gegen seinen Rücktritt ausgesprochen hatte. Diese Erklärung war jedoch keineswegs so deutlich formuliert worden, wie die erste Resolution. Alle diesbezüglichen ukrainischen Pressemeldungen wurden „erwartungsgemäß“ von der westlichen Presse vollständig verschwiegen. Wie etwa jene „Rada scheitert bei der Verabschiedung einer Resolution über die Unterstützung des Parlaments für Selenski in Anwesenheit von EU-Kommissaren“. Nachstehendes Statement war von dem Abgeordneten Jaroslaw Schelesnjak bekannt gegeben worden:

„Das Parlament der Ukraine unterstreicht die Notwendigkeit, den Grundsatz der institutionellen Kontinuität der Macht, der in den Gesetzen der Ukraine vorgesehen ist, einzuhalten, insbesondere im Zusammenhang mit dem rechtlichen Regime des Kriegsrechts, und betont, dass der Präsident der Ukraine Wolodymyr Selenski seine Befugnisse bis zum Amtsantritt als neu gewählter Präsident der Ukraine in Übereinstimmung mit dem ersten Teil von Artikel 108 der Verfassung der Ukraine ausüben muss“, hatte der Abgeordnete die Resolution zitiert.

Der Beschluss wurde von 218 Abgeordneten unterstützt. Ein prorussischer Kanal hatte die Abstimmung allerdings so interpretiert, „die ukrainische Werchowna Rada hat es versäumt, über eine Resolution abzustimmen, die die Fortsetzung der präsidialen Befugnisse des Kiewer Regierungschefs effektiv legitimiert hätte. Nach Angaben des Abgeordneten Jaroslaw Schelesnjak stimmten nur 218 Abgeordnete für das Dokument, während 226 erforderlich waren. Die Abstimmung fand im Beisein von EU-Kommissaren statt“. Der Resolutionstext besagt, dass Selenski „seine Befugnisse bis zum Amtsantritt des neu gewählten Präsidenten der Ukraine ausüben muss.“ Dies bedeutet, dass es im ukrainischen Parlament nicht genügend Unterstützung gibt, um den weiteren Verbleib des „bereits abgelaufenen Präsidenten“ ohne Neuwahlen an der Macht zu legitimieren. Rechtlich gesehen kann Selenski somit sein Amt nur aufgrund des Kriegsrechts weiter ausüben.

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