Irre Begründung hält stand...

Demokratie am Ende: Gericht bestätigt Wahlausschluss von AfD-Kandidat

Politik
Justizia: Freepik; Paul: joachim-paul.de; Komposition: Der Status.

Nach dem absurd argumentierten Ausschluss des AfD-Politikers Joachim Paul von der Oberbürgermeister-Wahl in Ludwigshafen, versuchte dieser per Eilantrag, sein passives Wahlrecht einzuklagen. Doch die Justiz schaltet auf stur: Der Antrag sein unzulässig, man könne erst nach geschlagener Wahl prüfen, ob es Ungereimtheiten gab. Vor etwa zwei Wochen hatte der örtliche Wahlausschluss sein Antreten am 21. September mit dem Verweis auf vermeintliche "Zweifel an der Verfassungstreue" verunmöglicht.

Wahl-Ausschluss wegen "Herr der Ringe"

Der AfD-Kandidat Paul hätte eine gute Chance bei der Oberbürgermeister-Wahl - erhielt seine Partei doch bei der Bundestagswahl im Februar in Ludwigshafen die meisten Stimmen aller Fraktionen. Doch dazu müsste er antreten dürfen - und das blockierte der von der SPD-Bürgermeisterin geleitete Wahlausschuss. Obwohl es noch vor Kurzem kein Problem mit seiner Kandidatur für eine Landratswahl gab und er Beamter im Schuldienst auf Lebenszeit ist, will man in ihm nun einen bösen Verfassungsfeind erkennen. 

Nach dem Knalleffekt am 5. August folgte wenige Tage später die Erkenntnis, mit welcher absurden Argumentation man Paul von der Wahl ausschließt. So führte man über eine Kontaktschuld-Konstruktion u.a. Treffen mit Personen aus dem patriotischen Vorfeld ins Feld. Außerdem problematisierte man mehrere Gastartikel im Grazer "Freilich-Magazin", darunter eine positive Bezugnahme auf Tolkiens Fantasy-Epos "Herr der Ringe" und das Nibelungenlied - kein Witz. Auch migrationskritische Aussagen warf man ihm vor.

Bürgermeisterin als Stichwortgeberin

Doch es kam noch dicker: Denn die SPD-Bürgermeisterin soll aktiv Ausschau nach vermeintlich belastendem Material gehalten haben und dem Verfassungsschutz zukommen lassen und arbeitete quasi der eigenen Argumentationskrücke selbst zu. Dabei nannte sie u.a. Bilder mit dem OK-Zeichen oder den Umstand, dass politische Veranstaltungen in seinem Wahlkreisbüro stattfanden. Als mindestens ebenso böse gilt für das System offenbar, dass Paul einen Bücherbasar bewarb, auf dem auch "diverse rechte Literatur" in antiquarischer Form erstanden werden konnte. 

Paul bezeichnete seinen Ausschluss von der Wahl als von langer Hand geplantes politisches Manöver, um den aussichtsreichsten Kandidaten auszusortieren. Den Extremismus-Vorwurf wies er "Welt" zufolge von sich: "Heute gilt alles offenkundig als rechtsextrem, was nicht linksradikal ist." Nach Bekanntwerden des Ausschlusses war es zudem im patriotischen Lager zu einer Welle der Solidarität gekommen. Kritische Beobachter befürchten, das das Beispiel auch andernorts Schule macht; quasi eine Art "AfD-Verbot light".

Bürger, nicht Ausschüsse sollen entscheiden

Paul wollte dennoch nichts unversucht lassen, um trotzdem bei der Oberbürgermeister-Wahl im September antreten zu können. Ein erster Eilantrag beim dafür zuständigen Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße war nun allerdings nicht erfolgreich. Dieses ist nämlich der Ansicht, dass für ihn nur das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren infrage käme. Sprich: Er soll bis nach der Wahl warten, damit überhaupt inhaltlich beurteilt werden kann, ob sein Ausschluss rechtens war.

Der AfD-Politiker will dennoch jede mögliche Instanz ausreizen und wandte sich in einer Videobotschaft ans Volk: "Es geht hier aber hier doch gar nicht um mich, um Gerichte, um Altparteien - es geht um Ludwigshafen. Die Menschen müssen dort doch eine Wahl haben, Alternativen haben. Und wir können doch die politische Auseinandersetzung nicht in die Wahlausschüsse legen. Die muss doch vor dem Bürger transparent im Wahlkampf erfolgen. Der Bürger soll entscheiden." 

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