Sie werde nichts mehr besitzen...

Brüssel gegen die Bürger: Neue EU-Vorgaben machen Autofahren massiv teurer

Politik
Bild: Lukas Beck, CC BY 4.0, Wikimedia Commons

Mit dem Jahreswechsel sind für die Autofahrer neue Regeln dazu gekommen, die erhebliche Auswirkungen auf den Geldbeutel haben werden. Dank neuer EU-Vorgabenm die ab Juli in Kraft treten, wird sich das Autofahren grundlegend, nicht nur finanziell gesehen, verändern.

Ein Artikel aus unserer Kooperation mit Unser-Mitteleuropa

Die neuen Vorgaben der diesbezüglichen, ab Juli in Kraft tretenden EU-Verordnung schreiben unter anderem, für neu zugelassene Fahrzeuge eine Vielzahl zusätzlicher Assistenz- und Sicherheitssysteme, vor. Dies hat dann, ganz nach EU-Doktrin“ freilich zur Folge, dass Fahrzeuge stärker reguliert und digital vernetzt werden. Damit erreichen die Preise für Neuwagen Rekordhöhen. Ein weiterer Plan also um Autofahren so unattraktiv wie möglich zu machen und gleichzeitig auch das Fahrverhalten digital zu überwachen.

CO2-Steuer jagt Spritpreis in die Höhe

Hinzu kommen dann noch, Kfz-Steuer, steigende Spritkosten durch den CO₂-Preis sowie Anpassungen bei Versicherung oder Führerscheinausbildung, das Jahr 2026 macht somit das Autofahren und den Autobesitz teuer und das soll wohl nur der Beginn des nicht enden wollenden Kampfes der EU gegen die „Kraftstoff-Mobilität“ sein. Es mutet beinahe wie ein „Racheakt“ an, nachdem man auf massivsten Druck der Auto-Industrie das Verbrenner -Verbot „nach hinten verschieben“ musste. Zum 1. Januar 2026 trat auch die nächste Stufe der nationalen CO₂-Bepreisung in Kraft. Der Preis pro Tonne Kohlendioxid soll zwischen 55 und 65 Euro liegen, der konkrete Wert steht allerdings noch nicht fest. In den genannten Beträgen ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten. Ebenfalls zum Jahresbeginn 2026 wird als „mehr als schwaches“ Trostpflaster, die Entfernungspauschale neu geregelt. Berufspendler können dann für jeden gefahrenen Kilometer 38 Cent steuerlich geltend machen. Die bisherige Staffelung entfällt, nach der für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent angesetzt wurden.

Änderungen bei der Kfz-Steuer

Für Elektroautos bleibt die Steuerbefreiung freilich bestehen. Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind weiterhin bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Spätestens zum 31. Dezember 2035 endet dann die Vergünstigung für alle Fahrzeuge. Unabhängig vom Antrieb entfällt ab 2026 jedoch die Möglichkeit, die Kfz-Steuer in Raten zu zahlen. Der Steuerbetrag wird künftig ausschließlich als Jahresbetrag erhoben und in einer Summe fällig. Für Fahrzeughalter bedeutet das dann eine höhere einmalige Belastung im jeweiligen Zahlungsmonat. Zum Jahreswechsel änderten sich ebenfalls die Typ- und Regionalklassen in der Kfz-Versicherung. Rund zehn Millionen Autofahrer sind davon betroffen. Für etwa 5,9 Millionen Versicherte gelten nunmehr höhere Typklassen. Auch bei den Regionalklassen gibt es Verschiebungen. In mehreren Zulassungsbezirken steigen die Einstufungen. Die Auswirkungen auf den Beitrag hängen vom jeweiligen Versicherungsvertrag und dem gewählten Tarif ab.

Dienstwagen und steuerliche Abschreibung

Bei der privaten Nutzung von vollelektrischen Dienstwagen bleibt einmal mehr die begünstigte Besteuerung bestehen. Für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro gilt weiterhin die 0,25-Prozent-Regelung. Liegt der Listenpreis darüber, wird ein Satz von 0,5 Prozent angesetzt. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bleibt es bei einem Prozent. Zusätzlich können Unternehmen Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden, degressiv abschreiben.

Führerscheinausbildung und Kosten

Für den Führerscheinerwerb sind ab 2026 strukturelle Änderungen geplant.  Vorgesehen ist unter anderem eine stärkere Digitalisierung der Theorieausbildung, etwa durch Online-Formate oder digitale Lernangebote. Darüber hinaus wird über Anpassungen bei Prüfungsinhalten und-Abläufen beraten, darunter ein reduzierter Fragenkatalog und der verstärkte Einsatz von Fahrsimulatoren. Konkrete Umsetzungen befinden sich noch in Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Fahrschulverbänden.

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