Brandenburger Notfall-Patienten: Jetzt müssen sie für Rettungseinsatz hunderte Euro zahlen
In welchem Ausmaß dieses Land kaputtgewirtschaftet wurde, zeigt sich in Brandenburg. Weil die Krankenkassen nicht mehr die vollen Kosten übernehmen, müssen Notfall-Patienten jetzt für jeden Rettungseinsatz hunderte Euro zahlen!
Ein Artikel aus unserer Kooperation mit JouWatch
Ab Montag wird es richtig teuer für Notfall-Patienten im Landkreis Märkisch-Oderland: Der Landkreis stellt saftige Rechnungen für Rettungseinsätze aus – zwischen 200 und 250 Euro sollen die Patienten selbst bezahlen. Und das nicht nur für neue Einsätze, sondern auch rückwirkend ab Jahresbeginn. Bisher galt diese Gebühr nur bei „Nicht-Notfällen“, doch nun trifft es wirklich jeden. Seit Januar gab es bereits 5500 Einsätze.
Immer mehr zahlen für weniger Leistung
Auch in anderen Landkreisen wie Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Oberhavel und Oder-Spree drohen hohe Zusatzkosten für Kassenpatienten. Der Grund ist derselbe wie in Märkisch-Oderland: Die Gebühr für Rettungseinsätze ist höher als das, was die Krankenkassen zahlen wollen – und das geht von Region zu Region stark auseinander. Ein Extremfall ist Teltow-Fläming: Eine Rettungsfahrt kostet hier 1384 Euro, doch die Krankenkassen zahlen nur 794,91 Euro. Patienten müssten also rund 589 Euro aus der eigenen Tasche berappen. Zwar können sie die Bescheide bei ihrer Krankenkasse einreichen, aber ob und wie viel sie erstattet bekommen, hängt von der Kasse ab. Wer Widerspruch einlegt, muss ebenfalls erst einmal zahlen, denn eine aufschiebende Wirkung gibt es nicht.
Gerichtsurteil erwartet
Rettungsdienst-Leiter Denny Bouchon äußert die Sorge, dass die hohen Rechnungen dazu führen könnten, dass Menschen aus Angst vor den Kosten im Notfall keinen Rettungsdienst rufen – mit dramatischen Folgen. Er hofft, dass das Oberverwaltungsgericht die Krankenkassen bald dazu zwingt, die vollen Kosten zu übernehmen. Noch in diesem Jahr könnte ein Urteil dazu fallen. Ach ja: Die Kosten für einen Rettungswageneinsatz bei Asylbewerbern oder Geflüchteten in Deutschland werden in der Regel von den zuständigen Sozialbehörden übernommen. Diese Kosten fallen nicht direkt den Asylbewerbern zur Last. Stattdessen sind die Kommunen oder der Staat verantwortlich, da sie für die Grundversorgung von Asylsuchenden zuständig sind. Dies umfasst auch die medizinische Versorgung, zu der im Notfall auch Rettungsdienste gehören. (SB)
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