Was Kritikern hilft, darf nicht sein...?

Absurde Posse: Staatsfunk sieht Gefahr, wenn Gerichte seine Fake-News feststellen

Politik
Bild: Freepik

Die Geschehnisse um die Räuberpistole der Recherche-Plattform "Correctiv" rund um das Potsdamer Geheimtreffen ist um eine Episode reicher. Denn nun untersagte das Oberlandesgericht Hamburg dem NDR, weiterhin zu behaupten, dass auf dem Treffen von der Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen worden sei. Der Staatsfunksender sieht in der richterlichen Entscheidungen einen "Eingriff in die öffentliche Diskussion".

Plötzlich ist Justiz böse...

Es ist immer wieder possierlich zu beobachten, wie sich die angebliche Qualitäts-Journaille, vor allem jene, die fürstlich und zwangsweise alimentiert wird, windet, wenn etwas nicht nach ihrem Willen läuft. Da wird sogar plötzlich die sonst als so erhaben, unangreifbar und unparteiisch agierend beschriebene Justiz gerügt, wenn Entscheidungen nicht in den Kram passen.

Denn bei der Correctiv-Geschichte über Potsdam war vieles unrund. Zwar führte sie zunächst zu einer Art Massenhysterie und Psychose, in der nicht nur die steuergeldfinanzierte "Zivilgesellschaft" und sogar - wohl einmalig - die Regierung gegen eine Oppositionspartei auf der Straße demonstrierte, sondern auch die Mainstream-Medien eifrig berichteten. Doch nun beschäftigt die Reportage des Recherchekollektivs vornehmlich die Gerichte.

Klagen der Teilnehmer

Mehrere Teilnehmer des Treffens in Potsdam bemühten den Rechtsweg, um über die Art und Weise der Berichterstattung zu Felde zu ziehen. Darunter auch Ulrich Vosgerau, seines Zeichens CDU-Mitglied, der schon im Juli eine einstweilige Verfügung gegen den NDR, der die "Tagesschau" produziert, erwirkte. Darin würde dem Staatssender untersagt, die Behauptung, dass es bei dem Treffen darum ging deutsche Staatsbürger abzuschieben, weiter zu verbreiten.

"Prozessual ist von der Unwahrheit der Behauptung der Antragsgegnerin, es sei bei dem Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsangehöriger diskutiert worden, auszugehen", führte das OLG Hamburg unter anderem aus. Doch der NDR ließ nicht locker und legte Widerspruch ein, den das OLG nun abwies.

Gerichte sollen sich nicht einmischen

Interessant ist dabei die Begründung, mit der der NDR versuchte, das Verbot aufheben zu lassen. Wie die Rechtsanwälte von Vosgerau in einer Pressemitteilung erklären, argumentierte der NDR: "Das Verständnis, dass im Potsdam-Treffen auch über die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert wurde, ist auch vom Correctiv-Bericht transportiert worden." Womit der Staatsfunk zugibt, die Information offenbar ohne Prüfung übernommen zu haben.

Und es wird noch abenteuerlicher. Denn gegen das Verbot der falschen Berichterstattung bringt der NDR zudem vor, dass ein gerichtliches Verbot "im öffentlichen Meinungskampf zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen deplatziert" sei, denn dies könnte dazu führen, "dass Kritik am NDR geäußert werde". Und außerdem gebe es keinen legitimen Anlass für Gerichte "sich in eine öffentliche Debatte mit Verboten einzumischen".

Staatsfunk über den Dingen?

Der Anwalt Carsten Brennecke erklärt weiter zu dem Verfahren und den Begründungen des NDR: "Es ist erstaunlich, daß der NDR, der als öffentlich-rechtliches Nachrichtenmedium für seriöse Berichterstattung stehen sollte, die Entscheidungen unabhängiger Gerichte infrage stellt und als Eingriff in die öffentliche Diskussion wertet." Dies wirft durchaus ein bezeichnendes Bild auf das Selbstverständnis des Staatsfunks.

Dieser wird zwar von einer Zwangsabgabe und öffentlichen Geldern finanziert, legt offenbar weniger Wert auf eine neutrale und objektive Berichterstattung legt, sondern sieht vielmehr einen "Erziehungsauftrag" für sich. Bei dem kommt es dann offensichtlich auf die Qualität der Berichterstattung nicht an, solange nur die Richtung und die Schlagseite stimmen.

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