Reformen notwendiger denn je

Absurde Farce: 8.000 Euro Schadensersatz, weil Syrer abgeschoben wurde

Politik
Bild: Adrian Grycuk, CC BY-SA 3.0 PL, Wikimedia Commons

Weil ein Syrer von Deutschland nach Griechenland abgeschoben wurde, stünden ihm nun 8.000 Euro Entschädigung zu, so ein Urteil des EGMR (Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte), welches einmal mehr zeigt, dass es endlich grundlegender und tiefgreifender Reformen bedarf, bevor das Asyl-Chaos gestoppt werden kann.

Nach dem EuGH-Urteil, welches Afghaninnen faktisch ein Recht auf Asyl verschafft oder dem Urteil, dass Migranten nicht einmal mehr an den EU-Binnengrenzen abgewiesen werden können, prescht nun der EGMR mit einem weiteren Urteil vor, welches die Souveräntät der einzelnen Staaten weiter aushebelt und dem Asyl-Tourismus Tür und Tor öffnet. Und das Urteil lässt auch weitere beträchtliche Zweifel an europäischen Normen, wie der Europäischen Menschenrechtskonvention aber auch an Justiz und Rechtssprechung aufkommen. Denn geschützt werden anscheinend in erster Linie die Rechte von illegalen Migranten.

Illegal, scheißegal, Hauptsache Asyl...

Man muss sich den Fall eigentlich einmal auf der Zunge zergehen lassen: 2018 wird ein 1993 geborener Syrer an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen, zur Polizeiwache in Passau gebracht und nich am selben Tag nach Athen abgeschoben. Grund für diese prompte Maßnahme dürfte unter anderem gewesen sein, dass der Syrer mit einem gefälschten rumänischen Pass - den er in Griechenland für 2.000 Euro erworben hatte - versuchte nach Deutschland einzureisen.

Dass er zudem mehrere sichere Länder durchquerte und zudem das Land für seinen Asylantrag zuständig ist, wo er zuerst Boden der EU betrat, dürfte zudem zu der ungewöhnlich prompten Außerlandesbringung beigetragen haben. Dublin III und europäisches Recht lassen grüßen, sollte man zumindest meinen. Wenn es nach dem EGMR geht, sind die Rechte Illegaler allerdings höher zu bewerten.

Recht auf Asyl für Jedermann

Laut dem EGMR sei die Abschiebung des Syrers rechtswidrig gewesen, wie das Gericht nun in seinem Urteil feststellte (Aktenzeichen 13337/19). Denn ungeachtet der kriminellen Energie mit gefälschten Papieren und ohne Einreisegenehmigung oder Visa illegal die Grenze überqueren zu wollen - deutsche Staatsbürger zahlen schon eine Ordnungsstrafe, wenn sie ohne Papiere nur das Haus verlassen - sei das Vorgehen Deutschlands, den Syrer gleich wieder retour zu senden ein Verstoß gegen das das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen.

Denn laut EGMR hätten es die deutschen Behörden verabsäumt zu prüfen, ob dem Syrer in Griechenland - immerhin ja ein EU-Land, welches somit gewisse Standards erfüllen sollte - der Zugang zu einem Asylverfahren offenstünde, welches "verhindert, dass er nach Syrien abgeschoben wird." Fälle von negativ beschiedenen Asylverfahren und folgende Abschiebungen sind beim EGMR offenbar nicht vorgesehen.

Entschädigung von Deutschland und Griechenland

Zudem, so die Richter weiter, hätte Deutschland prüfen müssen, ob der Syrer "in Griechenland Haftbedingungen ausgesetzt sein würde, die gegen Artikel 3 verstoßen könnten"  bzw. ob der Mann unmenschlicher Behandlung ausgesetzt sein könnte. Ja, ist jetzt Griechenland EU-Staat oder nicht? Aber auch einen Rechtsbeistand bzw. Anwalt hätte man dem Mann nicht gestellt, so dass er nicht gegen die Abschiebung Widerspruch einlegen konnte, und auch seinem Wunsch nach Asyl in Deutschland hätte man ignoriert.

Nun, so das Urteil, muss Deutschland dem Syrer, der mit gefälschten Papieren illegal einreisen wollte, eine Entschädigung in Höhe von 8.000 Euro zu zahlen. Und Griechenland wurde wegen der Haftbedingungen auf einer Polizeiwache in Leros zu einer Entschädigung in Höhe von 6.500 Euro verurteilt. Dass der Syrer letztlich in Griechenland als Flüchtling anerkannt wurde, wertet das Gericht als Zufall: "Diese Wendung war jedoch nicht absehbar, als die deutschen Behörden den Mann nach Griechenland zurückgeführt hatten", heißt es im Urteil.

Auf gut deutsch: Wer einmal da ist, soll gefälligst auch bleiben. Das Urteil wurde von Gabriele Kucsko-Stadlmayer (Österreich), Tim Eicke (Deutschland/Großbritannien), Faris Vehabovic (Bosnien und Herzegowina), Armen Harutyunyan (Armenien), Anja Seibert-Fohr (Deutschland), Ioannis Ktistakis (Griechenland) und Anne Louise Bormann (Dänemark) gefällt.

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