Syrische Gefängnisse zu klein: Terrorist darf nicht abgeschoben werden
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Es wird immer verrückter: Ein 29-jähriger Syrer, der 2023 in Deutschland wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Ahrar al-Sham und Kriegsverbrechen – unter anderem der Beteiligung an der Ermordung syrischer Soldaten 2013 – zu 6 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt wurde, darf nicht abgeschoben werden – obwohl das Gericht seine Abschiebung ausdrücklich für zulässig erklärte und er als gefährlich gilt. Der rotgrüne Regenbogensenat des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht entschied diese Woche, dass syrische Gefängnisse “unmenschlich” seien.
Ein Beitrag aus unserer Kooperation mit JouWatch
Es wird immer verrückter: Ein 29-jähriger Syrer, der 2023 in Deutschland wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Ahrar al-Sham und Kriegsverbrechen – unter anderem der Beteiligung an der Ermordung syrischer Soldaten 2013 – zu 6 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt wurde, darf nicht abgeschoben werden – obwohl das Gericht seine Abschiebung ausdrücklich für zulässig erklärte und er als gefährlich gilt. Der rotgrüne Regenbogensenat des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht entschied diese Woche, dass syrische Gefängnisse “unmenschlich” seien.
Deshalb soll sich nun Deutschland auf Steuerzahlerkosten um die Fulltime-Versorgung und Haft dieses weiteren Gefährders kümmern, der nicht das geringste in diesem Land je verloren hatte. Konkret bemängelt das OVG, dass die Zellen teilweise nur 0,7 bis 0,9 Quadratmeter pro Häftling bieten – statt mindestens 4 Quadratmeter nach europäischen Standards – und teilweise keine Trennung von Toilette und Wohnbereich bestehe. Diese Zahlen klingen zwar dramatisch, ergeben sich aber aus Sammelschlafbereichen mit Etagenbetten und sind somit überhaupt nichts Ungewöhnliches.
“Menschenrechte” für Terroristen
Doch für die die völlig realitätsblinden Haltungsrichter liegt damit natürlich eine „reale Gefahr erheblicher gesundheitlicher Schäden“ vor, die eine Abschiebung nach Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbiete – selbst bei Schwerverbrechern und Terroristen. Das Gericht stützt sich auf die Einschätzungen der üblichen NGOs der Asylindustrie, darunter auch Amnesty International, außerdem dem dem politisch ebenfalls gleichgeschalteten Auswärtigen Amt und einem “Gutachten” der Menschenrechtsorganisation STJ. Die Richter räumen ein, dass der Mann weiterhin eine Gefahr darstellt, sehen aber keine Möglichkeit, ihn „sicher“ einzusperren, ohne Menschenrechte zu verletzen. Die Menschenrechte der dadurch gefährdeten und nun auch noch finanziell belasteten Deutschen spielen wie üblich keine Rolle.
Der CDU-Innenexperte Christoph de Vries – wenngleich er der Partei Merkels angehört, die diesen nicht enden wollenden Aberwitz zu verantworten hat – spricht von einem „rechtsfreien Raum“: Ein verurteilter Terrorist bleibe auf freiem Fuß, weil sein Heimatland keine „menschenwürdigen“ Gefängnisse habe. Dieser Vorfall zeigt: Nichts, gar nichts wird sich in diesem hoffnungslos verlorenen und kaputten Pseudorechtsstaat je ändern, solange Gutmenschen und moralisch verwahrloste Gesinnungsjuristen jeden noch so gebotenen und rationalen Verwaltungsakt sabotieren. (TPL)
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