Migranten im Ausland staatlich alimentiert

Kindergeld-Betrug: 528 Millionen Euro flossen 2025 ins Ausland

Migration
Symbolbild: KI-generiert (Grok)

Die Bundesagentur für Arbeit hatte im letzten Jahr sagenhafte 528 Millionen Euro Kindergeld alleine ins Ausland überwiesen. Nie zuvor war so viel Kindergeld ins Ausland geflossen, zumal sich die Zahlungen noch 2010 auf rund 30 Millionen belaufen hatten.

Ein Artikel aus unser Kooperation mit UnserMitteleuropa

Einmal mehr ein neuer Rekordwert

Im vergangenen Jahr hatte die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit einen neuen Höchstwert bei den, ins Ausland überwiesenen Kindergeldzahlungen verzeichnet. Wie Focus Online unter Berufung auf eine Sprecherin der Behörde berichtet hatte, belief sich die Gesamtsumme für 2025 auf rund 528 Millionen Euro. Damit übertraf sie den Vorjahreswert von 514 Millionen Euro deutlich und lag damit auch weit über den 35,8 Millionen Euro, die 2010 ins Ausland geflossen waren. Einmal mehr setzt sich hier ein kontinuierlicher Aufwärtstrend damit ungebrochen fort.

Insgesamt wurden 2025 nach Angaben der BA rund 55,3 Milliarden Euro Kindergeld ausgezahlt. Der Anteil der Überweisungen an Empfänger außerhalb Deutschlands machte etwa ein Prozent der Gesamtsumme aus. Von den 17,57 Millionen Kindern, für die Leistungen gewährt wurden, besaßen 3,93 Millionen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Somit entfielen mehr als 22 Prozent aller Kindergeldzahlungen auf Familien ohne deutsche Staatsbürgerschaft.

Ominöse Geldflüsse, unklarer Aufenthalt 

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit würden allerdings Überweisungen auf ausländische Bankkonten nicht zwangsläufig den Schluss zulassen, dass die betroffenen Kinder auch im Ausland leben würden. Es komme durchaus vor, dass in Deutschland wohnhafte Familien für den Geldempfang Konten außerhalb des Landes nutzen. Ebenso könne angeblich auch der umgekehrte Fall eintreten, dass Kindergeld auf ein deutsches Konto gezahlt werde, obwohl die Kinder ihren Wohnsitz im Ausland hätten. Hierbei drängt sich allerdings zwangsläufig der Verdacht auf, dass es den Behörden gar nicht bekannt sein dürfte, wo sich diese Kinder also tatsächlich aufhalten.

Auch Ukrainer kindergeldberechtigt

Auch Flüchtlinge aus der Ukraine, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen, sind ja bekanntlich kindergeldberechtigt. Inzwischen belegen ukrainische Staatsangehörige nach deutschen und türkischen Eltern den dritten Platz unter den Empfängern einer solchen Leistung. Im Jahr 2024 erhielten Familien für 337.110 ukrainische Kinder Zahlungen in Höhe von mehr als 1,14 Milliarden Euro.

Der Großteil der Kindergeldüberweisungen ins Ausland ging 2025 an Empfänger in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, allen voran Polen, Rumänien, Tschechien, Frankreich, Kroatien, die Slowakei, Ungarn und Bulgarien. Eine detaillierte Statistik für das gesamte Jahr liegt laut Bundesagentur für Arbeit derzeit allerdings noch nicht vor.

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