Neuer woker Irrsinn: 2-Klassen-Justiz nach Herkunft & Geschlecht

Die britischen „Leitlinien für die Strafzumessung“ würden durch identitätsbasierte Strafen eine gespaltene Justiz schaffen. Es ist ein Widerspruch zur abendländischen Tradition, die Justitia mit Augenbinde darstellt, weil Menschen ohne Ansehen der Person vor dem Gesetz gleich sind. Es droht somit eine 2-Klassen-Justiz und ein Schritt in Richtung Beliebigkeit und Barbarei.
Gesinnungsjustiz nach Identitätsmerkmalen
Aus Großbritannien kommen immer häufiger Nachrichten, die nicht anders als haarsträubend bezeichnet werden können. So wurde vom Sentencing Council ("Rat für Strafzumessung") im März 2025 empfohlen, eine neue Form der Gesinnungsjustiz zu etablieren. Eine Gesinnungsjustiz, die ihre Urteilssprüche an die unveränderbaren Identitätsmerkmale des Beschuldigten knüpft. Dieses Prinzip heißt „Sentencing Guidelines“, also „Leitlinien für die Strafzumessung“. Darin wird empfohlen, dass Diskriminierungserfahrungen, sowohl individueller, als auch struktureller Natur, bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen seien.
Dies bedeutet im Klartext, dass ein privilegierter, weißer, heterosexueller Mann anders behandelt werden müsse als zum Beispiel eine lesbische, schwarze Frau, da letztere ein schwierigeres Leben hätte. Auch ein Missbrauchsopfer, ein Flüchtling oder eine schwangere Frau seien anders zu beurteilen als ein 08/15-Mann. Die Idee dahinter ist, durch die Berücksichtigung solcher Umstände "historische Ungerechtigkeiten" wiedergutzumachen.
Die Debatte um neue Sentencing Guidelines offenbart eine tiefe politische & ideologische Spannung zwischen dem Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz & einer progressiven Auslegung von Gerechtigkeit, die "strukturelle Benachteiligungen" bei der Strafzumessung ausgleichen will. 🧵 https://t.co/NYF0VDTwQo
— FNB (@liberalistorder) March 29, 2025
Historisch-philosophische Grundlagen des westlichen Universalismus
Die philosophische Idee des juristischen Universalismus besagt, dass gleiches Recht für alle gilt. Ein Individuum muss immer für sich allein betrachtet werden und nicht als Teil einer Gruppe, der es zugeordnet wird. Dieser Universalismus ist eine Grundüberzeugung der westlichen Kultur – er ist auch in der Deklaration der Menschenrechte festgeschrieben. Die Abschaffung der Sklaverei in der Neuen Welt wurde ideengeschichtlich dadurch vorbereitet, dass der Gleichheitsgedanke für alle Menschen gelten sollte, somit selbstverständlich auch für die Versklavten, die daher zu befreien seien.
Natürlich lässt sich anmerken, dass der westliche Universalismus auch einem Partikularismus entstammt, also selbst von europäischen (somit nicht universellen) Normen geprägt ist. Dies ist in den postkolonialen Studien ein gängiges Thema und gehört mittlerweile auch im woken geisteswissenschaftlichen Kontext fast zur Orthodoxie des Denkens. Was dies jedoch konkret bedeutet und dass somit das Rechtssystem der Beliebigkeit preisgegeben wird, wird häufig nicht bedacht.
Recht versus Gerechtigkeit
Auch bei den "Sentencing Guidelines" kann man davon ausgehen, dass das Vorhaben in seiner Urform eigentlich einmal gut gemeint war. Man will die Gründe, weshalb jemand zum Täter wird, in Betracht ziehen. Die Grundüberlegung dürfte sich auch mit dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen (wenn auch nicht unbedingt der Judikative) decken, denn wir bewerten Taten oft unterschiedlich - je nachdem, von wem sie begangen werden.
Ein aktuelles Beispiel wäre die junge Amerikanerin Fallyn B., die im Juni 2024 in Kaiserslautern von einem Eritreer sexuell belästigt wurde und ihn während der darauffolgenden Auseinandersetzung erstach. Rechtlich gesehen handelte sie im Grunde nicht mehr aus Notwehr, da keine unmittelbare Gefahr mehr bestand. Menschlich dürften hingegen viele für ihre Tat mehr Verständnis aufbringen, als der nüchterne Gesetzestext hergibt.
"Haustyrannenmord" als Streitbeispiel
Ein weiteres Beispiel, das Juristen aus dem Studium kennen dürften: Männer, die ihre Ehefrauen ermorden, werden oft verhältnismäßig gering bestraft, weil die Tat meist im Affekt geschieht und somit als Totschlag gewertet wird. Umgekehrt erhalten Frauen, die ihre Ehemänner ermorden, oft höhere Haftstrafen. Warum? Weil sie körperlich schwächer sind und deshalb seltener im Affekt töten können, sondern im Falle häuslicher Gewalt die Tat eher von langer Hand planen und zum Beispiel Gift einsetzen – was Vorsatz impliziert und eine widerrechtliche Tötung oft juristisch erst zum Mord macht. Dies wird auch als „Haustyrannenmord“ bezeichnet.
Umgekehrt ließe sich aber argumentieren, dass Tatverdächtige eine solche Tat mithin als "einzigen Ausweg" wähnen, einer andauernden Gewalt-Situation zu entkommen. Gegensätzlich wäre es also auch denkbar, in solchen Fällen eher milde zu urteilen - und dies wird auch oft versucht (sogenannte „Rechtsfolgenlösung“). Gerade hier wird allerdings klar, wieso Augenmaß gefragt ist - und jede Tat ist individuell zu beurteilen, ohne Pauschalurteile zu fällen. Und prinzipiell ist die Möglichkeit, mildernde Umstände geltend zu machen, ja auch eine etablierte westliche Tradition, ohne dass dadurch eine 2-Klassen-Justiz erschaffen würde.
Beunruhigende Tendenz zur Mehrklassenjustiz
Indes reihen sich die britischen Leitlinien für die Strafzumessung in eine Tendenz zur identitätsbasierten Aufsplitterung des Justizsystems ein. Schon jetzt gibt es in Großbritannien Scharia-Gerichte. Diese regeln zwar "nur" zivilrechtliche Angelegenheiten wie Erbschaften, Heiraten oder Scheidungen auf Grundlage der Scharia, also des islamischen Rechtsystems, doch ist dies ein erster Schritt in eine besorgniserregende Richtung. Auch wenn die Inanspruchnahme dieser Schiedstellen freiwillig ist, werden Betroffene oft von Familien oder Gemeinden dazu gedrängt, keine regulären Gerichte zu nutzen. Die Parallelen liegen auf der Hand:
In Malaysia, einer ehemaligen britischen Kolonie, gelten unterschiedliche Rechtssysteme für muslimische Malaien sowie für Hindus, Christen und Anhänger der traditionellen chinesischen Volksreligion. Wird man als Malaie geboren, gilt man automatisch als Muslim und wird vom Staat bevorzugt, während ethnische Minderheiten Diskriminierung erfahren. Ein Kind aus der Ehe eines Malaien und zum Beispiel einer Chinesin gilt ebenfalls automatisch als Malaie und Muslim und kann seine Zugehörigkeit nicht selbst bestimmen.
Besonders relevant hierbei: Für Muslime gilt die Scharia. Man kann also unter Umständen für Vergehen (wie außerehelichen Geschlechtsverkehr) angezeigt werden, die für Chinesen oder Hindus keinen Straftatbestand darstellen. Auch in der indonesischen Provinz Aceh, die die Scharia eingeführt hat, gilt ein ähnliches Prinzip. Muslime erhalten Scharia-Strafen wie zum Beispiel öffentliches Auspeitschen, während Christen wählen können zwischen der Verurteilung nach der Scharia oder nach dem Strafgesetzbuch.
Will man wirklich, dass sich eine solche Mehrklassenjustiz, nur in „woker“ Form, in Europa etabliert? Will man, dass man jeweils anders beurteilt und bestraft wird, nur weil man Frau oder Mann, als Hetero- oder Homosexueller, als Migrant oder Deutscher ist? Eine wahrhaft demokratische Antwort, welche die Errungenschaften der Aufklärung ernst nimmt, kann nur „Nein“ sein. Nach medialer Aufmerksamkeit und Protesten in den sozialen Medien wurde das "Sentencing Guidelines"-Vorhaben vorerst zurückgenommen. Doch die generelle Stoßrichtung wird wohl nicht vom Tisch sein.
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