Politischer Krieg mit unsauberen Mitteln

Der Kampf um die Demokratie und die Rolle der AfD

Meinung
Symbolbild: KI-generiert (Grok).

In Deutschland tobt der Kampf um die Rettung der Demokratie: Die sogenannten „Parteien der Mitte“ bekämpfen die Parteien der Ränder. Das BSW ist aus dem Deutschen Bundestag erfolgreich entfernt und Die Linke ist erfolgreich domestiziert worden. Bleibt die AfD, deren Schwächung bislang nicht nur nicht erfolgreich gewesen ist, sondern die politische Bekämpfung - so wie sie stattgefunden hat - sogar das Gegenteil bewirkt hat.

Ein Gastbeitrag von Dr. Alexander Neu

Der Aufstieg der AfD

Lag die AfD in der Bundestagswahl 2021 noch bei 10,4 %, so verdoppelte sie ihren Wählerzuspruch auf 20,8% bei der Bundestagswahl 2025. Nach gegenwärtigen Umfragen legte sie nochmals auf bis 25 % zu und liefert sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit der Union. Warum ist der politische Kampf gegen die AfD gescheitert? Die „Parteien der Mitte“ sahen bis vor Kurzem in der AfD einen temporären Betriebsunfall, den man aussitzen könne, indem man die AfD und ihre Wähler beschimpft und als Wiedergeburt der Nazis bezeichnet.

Jedoch schaut es so aus, dass dieser angenommene temporäre und daher auszusitzende Betriebsunfall trotz aller politischer Angriffe der „Parteien der Mitte“, der linksliberalen NGOs und Mainstreammedien kein Ende finden will. Denn ein wachsender Teil der Wählerschaft sieht sich durch die „Parteien der Mitte“ nicht mehr repräsentiert. Die „Parteien der Mitte“ haben sich postmodernen Ideologien wie dem Wokismus und einer wenig auf Friedenspolitik ausgerichteten Außen- und Sicherheitspolitik festgelegt. 

Der Ruf nach dem Verbotsverfahren

Und da keine Bereitschaft eines relevanten politischen Kurswechsels der „Parteien der Mitte“ hin zur Realpolitik zu erkennen ist, der die Wählerschaft ansprechen und somit die AfD schwächen könnte, nimmt als alternative Strategie nun seit Wochen die Verbotsdebatte gegen die AfD zu. Befeuert wurde diese durch die jüngste Bekanntgabe eines Gutachtens des deutschen Inlandsgeheimdienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz. In diesem Gutachten wird die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. 

Die AfD wiederum hat Klage gegen den Verfassungsschutz beim Kölner Verwaltungsgericht eingereicht. Die „Parteien der Mitte“, befördert durch das Gutachten des Verfassungsschutzes, fühlen sich in ihrer Bewertung der AfD als anti-demokratische Partei bestärkt. Sie werfen der AfD vor, die freiheitliche-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland in Frage zu stellen.

Die schiefe Optik ums Gutachten

Die AfD wiederum bestreitet dies, fordert die Offenlegung des geheim gehaltenen Gutachtens und sieht ihrerseits die Demokratie in Gefahr, da sie als politische Konkurrenzpartei mit hohem Wählerzuspruch auf juristischem Wege ausgeschaltet werden soll. Das war den „Parteien der Mitte“ politisch nicht gelungen. Ob das öffentlich nicht zugängliche Gutachten eine politische Färbung aufweist – der Verfassungsschutz ist eine nachgeordnete Behörde des bis zum 5. Mai sozialdemokratisch geführten Bundesministeriums des Innern und für Heimat – oder politisch neutral ist, ist für Außenstehende nicht abschließend einschätzbar.

Aber ein gewisses Geschmäckle hat es, da die bis zum 5. Mai geschäftsführende Innenministerin dieses Gutachten erst nach Monaten der Fertigstellung und wenige Tage vor Amtsübergabe „veröffentlicht“ hat. Auch stellt sich die Frage, warum sie bereits präventiv erklärt, es habe „keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben“. Und tatsächlich ist es mehr als erstaunlich, dass in einer gefestigten Demokratie ein Gutachten, mit dem eine im Deutschen Bundestag vertretenen Partei, ja sogar der größten Oppositionspartei - und folgt man den Umfragen sogar - die größte Partei, nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, damit diese sich selbst ein Bild davon machen kann. 

Die Risiken eines Verbotsantrags

Mehr noch: Eine Partei möglicherweise verbieten zu wollen bei einem solchen Wählerzuspruch mit dem Argument, „unsere Demokratie“ schützen zu müssen, wird sicherlich bei nicht wenigen Wählern große Fragezeichen generieren. Die Zuständigkeit für ein Verbotsverfahren liegt ausschließlich beim Bundesverfassungsgericht. Wie immer dieses auch entscheiden würde, würde ein Verbotsantrag eingereicht werden, es würde Wellen schlagen. 

Würde die AfD gewinnen, wäre ein weiterer Wählerzuspruch so sicher wie das Amen in der Kirche. Würden die Gegner der AfD mit dem Verbotsantrag obsiegen, wäre das Vertrauen in die deutsche Demokratie, in dem es um den Wettbewerb politischer Ideen geht, möglichweise massiv beschädigt. Denn 20-30 % der Wähler würde die Möglichkeit genommen, „ihre“ Partei zu wählen.

Internationale Folgen und US-Kritik

Hinzu kommt eine bislang wenig beachtete Gefahr für Deutschland: Die US-Administration. Der US-Vizepräsident J.D. Vance als auch der US-Außenminister M. Rubio haben bereits auf die Kampagne, insbesondere auf das Gutachten gegen die AfD mit heftiger Kritik („verdeckte Tyrannei“) reagiert. Es wäre gut möglich, dass die US-Administration auch mit Sanktionen auf ein Verbot der AfD reagieren könnte.

Denn die AfD ist ideologisch recht nah an der Trump-Administration, heißt, die AfD hat einen sehr starken Partner im Ausland. Ob die Parteien angesichts dieser Sanktionsgefahr es tatsächlich wagen werden, einen Verbotsantrag dem Verfassungsgericht vorzulegen bzw. dieses es tatsächliche wagen würde unter Betrachtung aller möglichen Konsequenzen auch ein Verbot auszusprechen, bleibt abzuwarten.

Zur Person:

Dr. Alexander Neu, ehemaliger Bundestagsgeordneter im Verteidigungsausschuss und stellvertretend im Auswärtigem Ausschuss. Er publiziert in diversen Medien zu außen-, sicherheits- und geopolitischen Themen. Alexander Neu auf X: @AlexanderSNeu

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