Ärztevertreter und ihr Gewissen...

Corona-Despot will zweite Amtszeit: Nicht schon wieder, Herr Reinhardt!

Meinung
Pötsch: zVg; Reinhardt: StagiaireMGIMO, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0; 2G-Schild: Pixabay; Komposition: Der Status

Der Amtsnachfolger des ehemaligen Bundesärztekammerpräsidenten Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery („Tyrannei der Ungeimpften“), der sich gerne fälschlicherweise als „Weltärztepräsident“ titulieren lässt, ist der Allgemeinarzt und „Brennerdoktor“ Klaus Reinhardt. Von ihm ist nicht bekannt, ob er ebenfalls wie Montgomery im Aufsichtsrat einer Firma sitzt, die mit Impfstoff- und Pharmaaktien handelt. Sein Umgang mit den angeblich von ihm vertretenen Ärzten ist jedoch ebenso wenig wie der seines eitlen Amtsvorgängers von mangelhafter Überheblichkeit oder fehlendem Herrenreitertum geprägt.

Gastkommentar von Dr. med. Rüdiger Pötsch

Umstrittener Ärzte-Präsident will's wieder wissen

Oskar Lafontaine sagte es am 8. Juli 2021 treffend: “Mittlerweile fällt das Wort ‚Covidioten‘ auf die zurück, die es erfunden haben, um andere herabzusetzen.“ Reinhardt hatte im Sommer 2021 gefordert, nach französischem Vorbild mehr Nachteile für Ungeimpfte zu installieren.

Wie jetzt am vergangenen Donnerstag, den 19. Jänner 2023 von „Extrem News“ freigeschaltet wurde, will Reinhardt auf dem Deutschen Ärztetag im Mai erneut für die Präsidentschaft der Bundesärztekammer kandidieren. Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ hatte er geäußert, er wolle unter anderem deshalb erneut für die Präsidentschaft der „wichtigsten Standesorganisation der deutschen Mediziner“ kandidieren, weil seine erste Amtszeit sehr stark durch die Herausforderungen der Corona-Pandemie geprägt gewesen sei.

Er wolle eine zweite Amtszeit dazu nutzen, bei den Themen Prävention, Gesundheitskompetenz, sektorale Zusammenarbeit und Digitalisierung voranzukommen. Dabei sei es von Vorteil, „dass ich in der Pandemie besonders eng und intensiv mit den politisch Verantwortlichen zusammengearbeitet habe“.

Wo bleibt Aufarbeitung der Corona-Skandale?

Hier muss allerdings dringend eingewendet werden, dass es unverzichtbar ist, zuvor die abgelaufenen, skandalösen Corona-Jahre einer gründlichen juristischen Aufarbeitung zu unterziehen. Angesichts der zahlreichen Grundgesetz- und Rechtsverstöße, an denen auch Herr Reinhardt beteiligt war, wird und darf es ihm nicht gelingen, seinen Kopf ohne Sanktionen aus der Schlinge zu ziehen, zumal Herrn Reinhardt Grundrechtsverletzungen offensichtlich nur weniger als nachgeordnet zu interessieren scheinen.

Nachdem der Brennerdoktor am 28. August 2020 gegenüber der Presseagentur dpa in Berlin die Forderung erhoben hatte, die Covid-Quarantäneregeln anstelle durch die Gesundheitsämter durch die Polizei überwachen zu lassen, schob er folgende Argumente gegen verfassungsrechtliche Bedenken nach: Bei den jetzt schon so lange bestehenden zahlreichen Grundrechtseinschränkungen, komme es nun auch nicht mehr auf den Schutz des Grundrechtes der persönlichen digitalen Bewegungsdaten an!

Nicht zu Unrecht spricht der namhafte Virologe Prof. Dr. Alexander Kekulé in Bezug auf die Coronamaßnahmen vom größten Staatsversagen aller Zeiten und fordert unter anderem einen Untersuchungsausschuss mit dem Ziel, nicht nur das Wissen um die Kollateralschäden aufzuklären, sondern zugleich eine Anklage und Überführung der Haupttäter zum internationalen Strafgerichtshof vorzubereiten, eine Reform des Gerichtswesens auf den Weg zu bringen und ein Amnestiegesetz für alle Justizopfer der Coronaverordnungen zu schaffen.

Dieselben Aufräumarbeiten müssen selbstredend im Bereich der ärztlichen Körperschaften geleistet werden, ja vor allem gerade da!

Reinhardt hält sich für zu wichtig

Wie kommt Herr Reinhardt eigentlich auf die Idee, das Amt des Präsidenten der Bundesärztekammer sei ein Amt der „wichtigsten Standesorganisation der deutschen Mediziner“ Welche Normsetzungskompetenzen hat denn eigentlich diese „Bundesärztekammer“? Juristisch genau genommen: Keine! Sie ist lediglich ein nicht rechtsfähiger Verein, eine Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern, die ihrerseits als Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) per Delegation staatliche Aufgaben in den jeweiligen Bundesländern erfüllen.

Sie haben die Aufgabe, in ihrem Zuständigkeitsbereich im Rahmen der Gesetze die beruflichen Belange wahrzunehmen, die Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten zu überwachen, die ärztliche Fortbildung zu fördern, soziale Einrichtungen für Ärzte und deren Angehörige zu schaffen, sowie in der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken.

Noch einmal: Die Bundesärztekammer ist lediglich eine nicht rechtsfähige Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern. Deren Präsidenten bilden den Vorstand der Bundesärztekammer. Diese Arbeitsgemeinschaft kann ihre Meinung äußern oder Empfehlungen abgeben. Sie ist jedoch auf keinen Fall berechtigt, zum Beispiel die Aufgaben der Polizei zu definieren!

Kein Gespür für Grenzen der Kompetenz

Besser als an der Geschichte der ärztlichen Körperschaften seit 1933 bis heute kann man die Umwandlung einer ehemals zentralistischen „Reichsärztekammer“ mit einem „Reichsärzteführer“ zu dem heutigen föderalistischen Selbstverwaltungskomplex nicht studieren. Aus diesem Grund sollte auch ein Präsident des nicht rechtsfähigen Vereins „Bundesärztekammer“ endlich die Grenzen seiner Kompetenz akzeptieren, zumal es sich bei dem dpa-Interview vom 28. August 2020 mit der Forderung nach polizeilicher Intervention im Sinne einer „Corona-Diktatur“ nicht um die erste Entgleisung des Herrn Reinhardt – mit Kotau vor der Regierungsgewalt – handelt.

Schon auf dem 119. Deutschen Ärztetag 2016 in Hamburg zeichnete Reinhardt ein beredtes Bild seines gestörten Demokratieverständnisse, als er Ärztetagsdelegierte – darunter eine ehemals vom Stasi-Regime verfolgte Orthopädin – in arroganter Herrenreitermanier aufforderte, doch das Land zu verlassen, wenn ihnen etwas nicht passe. Der Grund: Diese Delegierten erlaubten sich, Kritik an dem maßgeblich von Reinhardt „vergurkten“ Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu artikulieren.

Man nehme zu Kenntnis: Ein Ärztekammerpräsident gibt vor, im Namen der gesamten Ärzteschaft zu reden, wozu er nicht einmal befugt ist, fordert Kritiker seiner Politik zum Verlassen des Landes auf und ruft zur Überwachung der Bürger nach der Polizei. Herr Reinhardt, verzichten Sie auf eine erneute Kandidatur und treten sie lieber heute als morgen zurück!

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