Rechtsstaat auf Abwegen

Polit-Justiz: 7 Monate Haft für Journalist - wegen Kritik an Faeser

Medien
Hintergrund: Freepik; Bendels: Facebook/David Bendels; Bildzitat: X.

Das Amtsgericht Bamberg (Oberfranken/Bayern) hat am heutigen Montag, den 7. April 2025 den Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier (DK), David Bendels, wegen des Vorwurfs der Veröffentlichung einer satirischen und kritischen Fotomontage über Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt.

Ein Artikel aus unserer Kooperation mit JouWatch

Entschuldigung als faktisch absurde Auflage

Da Bendels nicht vorbestraft ist, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde ihm u.a. zur Auflage gemacht, sich bei der geschäftsführenden Bundesinnenministerin schriftlich zu entschuldigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die gemeinhin erkennbar satirische Fotomontage (Meme), die das gestörte Verhältnis der Noch-Bundesinnenministerin Faeser zur Presse- und Meinungsfreiheit kritisch thematisiert, wurde im Februar 2024 auf dem X-Kanal (vormals Twitter) des "Deutschland-Kurier" veröffentlicht.

Bendels will sich gegen Urteil wehren

Innenministerin Faeser hatte daraufhin Strafantrag gegen DK-Chefredakteur David Bendels gestellt. DK-Chefredakteur Bendels und seine Anwälte kündigten an, Rechtsmittel einzulegen. Bendels erklärte in einer ersten Reaktion auf das Urteil:

"Wir werden dieses Urteil nicht hinnehmen und uns mit allen juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen. Der Deutschland-Kurier und ich persönlich werden den gerechten und für den Fortbestand der Demokratie in Deutschland unverzichtbaren Kampf für die Presse- und Meinungsfreiheit entschlossen, stabil und mit aller Konsequenz fortsetzen." (Quelle: Deutschlandkurier).

Höcke solidarisiert sich

Dazu gibt es bereits einen Kommentar von Björn Höcke auf Telegram:

"Es ist an Absurdität nicht zu überbieten: Der Journalist David Bendels steht für das Posten einer Bildmontage vor Gericht, in der Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein Schild mit der Aufschrift »Ich hasse die Meinungsfreiheit!« hochhält. Die Nutzer sozialer Medien sind in der Regel mit dieser Form der Satire wohl vertraut und durchaus in der Lage, das Bild als bearbeitet zu erkennen – das Amtsgericht Bamberg jedoch sieht darin eine Diffamierung Faesers.

Bendels habe auf der Plattform »X« bewußt den Eindruck erwecken wollen, die Ministerin habe tatsächlich ein solches Plakat in die Kamera gehalten. Das gibt es in dieser Form derzeit wohl nur in Deutschland: Wer die schwindende Meinungsfreiheit beklagt, wird dafür prompt vor Gericht gezerrt. Man glaubt, sich in einem Roman von Franz Kafka zu befinden, aber dieses Vorgehen ist hierzulande längst bittere Realität.

Im angelsächsischen Raum nutzt man dafür den Begriff »Lawfare«, was man sinngemäß als »juristischen Feldzug« übersetzen kann. Privatpersonen, aber vor allem kritische Journalisten, sollen jederzeit befürchten müssen, für Meinungsäußerungen mit teuren und zeitaufwendigen Prozessen überzogen zu werden. Natürlich weisen die Verantwortlichen in Politik und Medien den Vorwurf der »Zensur« weit von sich und verstecken sich hinter eigens geschaffenen Gesetzen zur Bekämpfung von »Falschinformationen« oder »Haß und Hetze«. Was sich wie ein Schutzschild gegen Diffamierungen anhört, ist jedoch nichts anderes als blanke Einschüchterung und Willkür, denn die Spielregeln werden bewußt flexibel und undurchschaubar gestaltet.

David Bendels Anwälte verweisen zudem vollkommen zurecht auf die dabei angewandte Doppelmoral: Denn im zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es längst an der Tagesordnung, daß üppig entlohnte »Comedians« wie Jan Böhmermann unangepaßte Bürger und die Opposition im Allgemeinen auf das Unflätigste beschimpfen dürfen, ohne dafür Konsequenzen fürchten zu müssen. Doppelmoral und Ungleichbehandlung treten dabei so offen zutage, daß es den gesunden Menschenverstand beleidigt.

Meine volle Solidarität gilt David Bendels und allen, die wegen ihrer offenen Worte von den Feinden der Freiheit vor Gericht gezerrt werden. Denn egal wie der Prozeß ausgeht: In einem demokratischen Rechtsstaat, der diese Bezeichnung verdient, hätte er gar nicht stattfinden dürfen."

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